Kleine Anfragen - 8. Wahlperiode Marina ALBIOL GUZMÁN
Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 130a und Anlage III GO