Marina
ALBIOL GUZMÁN

Kleine Anfragen - 8. Wahlperiode Marina ALBIOL GUZMÁN

Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 130a und Anlage III GO