Roberta ANGELILLI
Roberta ANGELILLI
Italien

geboren am : , Roma

5. Wahlperiode Roberta ANGELILLI

Fraktionen

  • 21-07-1999 / 21-07-1999 : Fraktionslos
  • 22-07-1999 / 19-07-2004 : Fraktion Union für das Europa der Nationen - Mitglied

Nationale Parteien

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Alleanza nazionale (Italien)

Mitglied

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten
  • 06-10-1999 / 14-01-2002 : Delegation für die Beziehungen zu den Maschrik-Ländern und den Golfstaaten
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten
  • 07-02-2002 / 19-07-2004 : Delegation für die Beziehungen zu den Maschrik-Ländern und den Golfstaaten

Stellvertreterin

  • 09-09-1999 / 04-10-1999 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 04-10-1999 / 30-01-2001 : Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport

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Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO