Marie-Hélène
AUBERT

Entschließungsanträge - 6. Wahlperiode Marie-Hélène AUBERT

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO