Margot KESSLER
Margot KESSLER
Deutschland

geboren am : , Kehmstedt

5. Wahlperiode Margot KESSLER

Fraktionen

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas - Mitglied

Nationale Parteien

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Sozialdemokratische Partei Deutschlands (Deutschland)

Mitglied

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten
  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Petitionsausschuss
  • 06-10-1999 / 14-01-2002 : Delegation im gemischten parlamentarischen Ausschuss EU-Bulgarien
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Petitionsausschuss
  • 07-02-2002 / 19-07-2004 : Delegation im gemischten parlamentarischen Ausschuss EU-Bulgarien

Stellvertreterin

  • 22-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Diskriminierung von Personen mit Multipler Sklerose

18-12-2003 P5_CRE(2003)12-18(4-011)

Lloyd's-Petitionen

25-09-2003 P5_CRE(2003)09-25(4-041)

Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht

05-06-2003 P5_CRE(2003)06-05(4-200)

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Bericht I. über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Durchführung der zweiten Phase des Programms für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit von Angehörigen der Rechtsberufe (GROTIUS II allgemeines und Strafrecht) (COM(00)0828 - C5-0754/00-2000/0339(CNS) II. über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Durchführung der zweiten Phase des Programms für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (OISIN II) (COM(00)0828 - C5-0755/00-2000/0340(CNS)) III. über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Durchführung der zweiten Phase des Programms für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit von Personen, die für Maßnahmen gegen den Menschenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zuständig sind (STOP II) (COM(00)0828 - C5-0756/00-2000/0341(CNS)) über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Aufstellung eines Programms für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalprävention (HIPPOKRATES)(KOM(2000)0786-C5-0753/2000-2000/0304(CNS)) - Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten

21-03-2001 A5-0094/2001 PE294.316 LIBE
Margot KESSLER

Bericht über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Justitiellen Netzes für Zivil- und Handelssachen - Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten

21-03-2001 A5-0091/2001 PE294.324 LIBE
Margot KESSLER

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zu gesundheitlichen Risiken bei Silikonimplantaten

02-10-2000 P5_DCL(2000)0014 Hinfällig
Margot KESSLER
Fristbeginn : 02-10-2000
Fristablauf : 02-01-2001
Anzahl der Unterzeichner : 58 - 02-01-2001