Ole ANDREASEN
Ole ANDREASEN
Dänemark

geboren am : , Frederiksberg

5. Wahlperiode Ole ANDREASEN

Fraktionen

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas - Mitglied

Nationale Parteien

  • 20-07-1999 / 19-07-2004 : Venstre (Dänemark)

Mitglied

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport
  • 29-09-1999 / 14-01-2002 : Delegation für die Beziehungen zu Südafrika
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik
  • 07-02-2002 / 19-07-2004 : Delegation für die Beziehungen zu Südafrika

Stellvertreter

  • 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik
  • 06-07-2000 / 05-09-2001 : Nichtständiger Ausschuss über das Abhörsystem Echelon
  • 17-01-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Abstimmungen (Fortsetzung)

22-04-2004 P5_CRE(2004)04-22(4-166)

Transatlantische Beziehungen

21-04-2004 P5_CRE(2004)04-21(3-069)

Abstimmungen (Fortsetzung)

21-04-2004 P5_CRE(2004)04-21(3-217)

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO