Raffaele FITTO
Raffaele FITTO
Italien

geboren am : , Maglie

9. Wahlperiode Raffaele FITTO

Fraktionen

  • 02-07-2019 / 12-10-2022 : Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer - Ko-Vorsitzender

Nationale Parteien

  • 02-07-2019 / 12-10-2022 : FRATELLI D' ITALIA (Italien)

Mitglied

  • 02-07-2019 / 23-03-2021 : Haushaltskontrollausschuss
  • 02-07-2019 / 19-01-2022 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 02-07-2019 / 19-01-2022 : Ausschuss für regionale Entwicklung
  • 02-07-2019 / 12-10-2022 : Konferenz der Präsidenten
  • 02-07-2019 / 12-10-2022 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Mittelamerikas
  • 02-07-2019 / 12-10-2022 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika
  • 12-02-2020 / 26-05-2020 : Delegation für die Beziehungen zu Indien
  • 12-02-2020 / 12-10-2022 : Delegation für die Beziehungen zur Koreanischen Halbinsel
  • 18-10-2021 / 12-10-2022 : Delegation in der Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung EU-Vereinigtes Königreich
  • 20-01-2022 / 05-06-2022 : Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • 20-01-2022 / 12-10-2022 : Haushaltskontrollausschuss
  • 20-01-2022 / 12-10-2022 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 20-01-2022 / 12-10-2022 : Ausschuss für regionale Entwicklung

Stellvertreter

  • 02-07-2019 / 13-12-2021 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • 14-09-2020 / 19-01-2022 : Unterausschuss für Steuerfragen
  • 20-01-2022 / 12-10-2022 : Unterausschuss für Steuerfragen
  • 24-03-2022 / 12-10-2022 : Sonderausschuss zu den Erkenntnissen aus der COVID-19-Pandemie und Empfehlungen für die Zukunft

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates

22-06-2022 REGI_AD(2022)703013 PE703.013v02-00 REGI
Raffaele FITTO

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013

05-12-2022 REGI_AD(2022)736359 PE736.359v02-00 REGI
Alessandro PANZA

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1060, der Verordnung (EU) 2021/2115, der Richtlinie 2003/87/EG und des Beschlusses (EU) 2015/1814

10-10-2022 REGI_AD(2022)736377 PE736.377v02-00 REGI
Pascal ARIMONT

STELLUNGNAHME zum Neuen Europäischen Bauhaus

20-06-2022 REGI_AD(2022)719934 PE719.934v02-00 REGI
Martina MICHELS

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Menschenrechtslage im Iran, insbesondere die Lage der zum Tode verurteilten politischen Gefangenen

01-07-2020 O-000045/2020 Vizepräsident(in) der Kommission/Hohe(r) Vertreter(in) der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Entschließungsanträge – als einzelnes Mitglied

Gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung des Parlaments kann jedes Mitglied zu einer Angelegenheit, die den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge drücken den Standpunkt der einzelnen Mitglieder aus, die sie eingereicht haben. Zulässige Entschließungsanträge werden an den zuständigen Ausschuss überwiesen, der entscheidet, ob der Entschließungsantrag weiterverfolgt werden soll und, falls ja, welches Verfahren anzuwenden ist. Wenn ein Ausschuss beschlossen hat, einen Entschließungsantrag weiterzuverfolgen, werden auf dieser Seite unterhalb des betreffenden Entschließungsantrags ausführlichere Informationen zur Verfügung gestellt. Artikel 143 GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.