Rodi KRATSA-TSAGAROPOULOU
Rodi KRATSA-TSAGAROPOULOU
Griechenland

geboren am : , Zakynthos

7. Wahlperiode Rodi KRATSA-TSAGAROPOULOU

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 20-07-2009 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied
  • 21-07-2009 / 02-02-2012 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied des Vorstands
  • 03-02-2012 / 30-06-2014 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Nea Demokratia (Griechenland)

Vizepräsidentin

  • 14-07-2009 / 16-01-2012 : Europäisches Parlament

Mitglied

  • 14-07-2009 / 16-01-2012 : Präsidium des Europäischen Parlaments
  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern des Mercosur
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

Stellvertreterin

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für regionale Entwicklung
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu den Maschrik-Ländern
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für regionale Entwicklung

all-activities

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit

05-09-2012 FEMM_AD(2012)489607 PE489.607v02-00 FEMM
Rodi KRATSA-TSAGAROPOULOU

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zum 7. und 8. Fortschrittsbericht der Kommission zur EU-Kohäsionspolitik und zum Strategiebericht 2013 über die Umsetzung der Programme 2007–2013

17-12-2013 FEMM_AD(2013)522835 PE522.835v02-00 FEMM
Vilija BLINKEVIČIŪTĖ

STELLUNGNAHME zu Europas Reindustrialisierung zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit

03-09-2013 FEMM_AD(2013)514686 PE514.686v02-00 FEMM
Antigoni PAPADOPOULOU

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste

18-10-2012 REGI_AD(2012)492648 PE492.648v02-00 REGI
Ramona Nicole MĂNESCU

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur offenen und partnerschaftlichen Regierungsführung

09-05-2012 P7_DCL(2012)0019 Hinfällig
Gianni PITTELLA Rodi KRATSA-TSAGAROPOULOU Katarína ROTH NEVEĎALOVÁ Marisa MATIAS Marietje SCHAAKE
Fristbeginn : 09-05-2012
Fristablauf : 13-09-2012
Anzahl der Unterzeichner : 179 - 13-09-2012

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur Ausrufung eines Europäischen Jahrs des Weintourismus

11-11-2009 P7_DCL(2009)0062 Hinfällig
Raül ROMEVA i RUEDA Carlos COELHO Miguel Angel MARTÍNEZ MARTÍNEZ Rodi KRATSA-TSAGAROPOULOU Luis Manuel CAPOULAS SANTOS
Fristbeginn : 11-11-2009
Fristablauf : 25-02-2010
Anzahl der Unterzeichner : 90 - 26-02-2010

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.