Chris DAVIES
Chris DAVIES
Vereinigtes Königreich

geboren am : , Lytham St Annes

9. Wahlperiode Chris DAVIES

Fraktionen

  • 02-07-2019 / 31-01-2020 : Fraktion Renew Europe - Mitglied

Nationale Parteien

  • 02-07-2019 / 31-01-2020 : Liberal Democrats (Vereinigtes Königreich)

Vorsitzender

  • 10-07-2019 / 31-01-2020 : Fischereiausschuss

Mitglied

  • 02-07-2019 / 09-07-2019 : Fischereiausschuss
  • 02-07-2019 / 08-10-2019 : Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Kasachstan,EU-Kirgisistan, EU-Usbekistan und EU-Tadschikistan sowie für die Beziehungen zuTurkmenistan und der Mongolei
  • 10-07-2019 / 31-01-2020 : Konferenz der Ausschussvorsitze

Stellvertreter

  • 02-07-2019 / 31-01-2020 : Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • 02-07-2019 / 31-01-2020 : Ausschuss für konstitutionelle Fragen
  • 02-07-2019 / 31-01-2020 : Delegation für die Beziehungen zur Volksrepublik China
  • 09-10-2019 / 31-01-2020 : Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Kasachstan,EU-Kirgisistan, EU-Usbekistan und EU-Tadschikistan sowie für die Beziehungen zuTurkmenistan und der Mongolei

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.