Joachim SCHUSTER
Joachim SCHUSTER

Ομάδα της Προοδευτικής Συμμαχίας των Σοσιαλιστών και Δημοκρατών στο Ευρωπαϊκό Κοινοβούλιο

Μέλος

Γερμανία - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (Γερμανία)

Ημερομηνία γέννησης : , Rastatt

Αρχική σελίδα Joachim SCHUSTER

Αντιπρόεδρος

D-ZA
Αντιπροσωπεία για τις σχέσεις με τη Νότιο Αφρική

Μέλος

INTA
Επιτροπή Διεθνούς Εμπορίου
ECON
Επιτροπή Οικονομικής και Νομισματικής Πολιτικής

Αναπληρωτής

SEDE
Υποεπιτροπή Ασφάλειας και Άμυνας
FISC
Υποεπιτροπή Φορολογικών Θεμάτων
D-RU
Αντιπροσωπεία στην Επιτροπή Κοινοβουλευτικής Συνεργασίας ΕΕ-Ρωσίας

Τελευταίες δραστηριότητες

Αντιμετώπιση καταστάσεων κρίσης και ανωτέρας βίας (A9-0127/2023 - Juan Fernando López Aguilar) DE

10-04-2024
Γραπτές αιτιολογήσεις ψήφου

Die vorgeschlagene Krisenverordnung sieht vor, dass in außergewöhnlichen Situationen, wie Massenankünften von Geflüchteten, spezielle Verfahren angewendet werden können. Sicherlich ist es erforderlich, auch in nicht vorhersehbaren Situationen eine gewisse Flexibilität zu wahren. Allerdings werden in der Verordnung Kriterien für Ausnahmesituationen definiert, die bereits heute absehbar und eingetreten sind und dementsprechend in den regulären Verfahren berücksichtigt wurden. Es handelt sich also nicht wirklich um Ausnahmesituationen.
Zudem ist problematisch, dass die kaum zu definierende Instrumentalisierung von Flüchtlingen durch Drittstaaten als Krise definiert wird, die zulasten der Geflüchteten gehen soll, anstatt durch politische Initiativen gegenüber dem Drittstaat gelöst zu werden.

Θέσπιση διαδικασίας επιστροφής στα σύνορα και τροποποίηση του κανονισμού (ΕΕ) 2021/1148 (A9-0164/2024 - Fabienne Keller) DE

10-04-2024
Γραπτές αιτιολογήσεις ψήφου

Die Verordnung sieht vor, dass verpflichtende Grenzverfahren für bestimmte Personengruppen eingeführt werden, die in der Regel 12 Wochen dauern sollen. Ob derartige Grenzverfahren politisch akzeptabel sind, hängt davon ab, wie diese ausgestaltet sind. Bisherige 'Lager' an den Außengrenzen sind wenig ermutigend.
Besonders besorgniserregend finde ich jedoch die Tatsache, dass Rechtsbehelfe in diesen Grenzverfahren keine automatisch aufschiebende Wirkung haben. Dies bedeutet, dass Abschiebungen durchgeführt werden können, bevor über einen Einspruch entschieden wurde. Dies stellt meiner Ansicht nach eine eklatante Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren dar und könnte zu schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Personen führen.
Angesichts dieser Bedenken habe ich mich entschieden, diese Verordnung nicht zu unterstützen und habe mich enthalten.

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Bruxelles

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60, rue Wiertz / Wiertzstraat 60
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