Ulrike
TREBESIUS

Written explanations of vote - 8th parliamentary term Ulrike TREBESIUS

Members can submit a written explanation of their vote in plenary. Rule 194

Framework for screening of foreign direct investments into the European Union (A8-0198/2018 - Franck Proust) DE

14-02-2019

Der Schutz vor ausländischen Übernahmen und Investitionen aus Gründen von Sicherheit und öffentlicher Ordnung sind legitim. Auch ein Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten macht Sinn.
Der Einsatz dieses Instruments muss jedoch eng beschränkt bleiben, sodass es die große Mehrheit legitimer Investoren nicht abschreckt und die Investitions- und Rechtssicherheit nicht unnötig in Frage stellt.
Die EU profitiert grundsätzlich von Investitionen aus dem Nicht-EU-Ausland. Großen Wert müssen wir deshalb darauf legen, dass dieses Instrument nicht aus protektionistischen Gründen eingeführt bzw. später angewendet wird.
Diese Gefahr war im ursprünglichen Parlamentsvorschlag groß. Die Politisierung des Screenings hätte Aspekte jenseits von Sicherheit und öffentlicher Ordnung ins Rampenlicht gestellt und damit dem Protektionismus Vorschub geleistet.
Aber im Kompromiss aus dem Trilog, über den wir heute abstimmen, sind mehrere Aspekte zum Besseren verändert worden: kein Einfluss des Parlaments auf die Einzelfallentscheidung; die Letztentscheidung in jedem Investitionsfall liegt bei den Mitgliedstaaten – damit wird das Prinzip der Subsidiarität beachtet; Mitgliedstaaten, die keinen Screening-Mechanismus haben, müssen auch keinen einführen.
Der Kompromiss aus dem Trilog schafft Rechtssicherheit und erfüllt aus meiner Sicht die gegebenen Anforderungen. Entsprechend stimme ich für diesen Bericht.

The rights of intersex people (B8-0101/2019) DE

14-02-2019

Teile dieses Textes sind nachvollziehbar – alle Menschen haben selbstverständlich ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Selbstverständlich sollten auch Intersexuelle nicht diskriminiert werden.
Jedoch schießt die Entschließung über das Ziel hinaus. So soll zum Beispiel (Ziffer 12) der Fokus von Forschung politisch gelenkt werden – dafür besteht nach dem Subsidiaritätsprinzip keine Zuständigkeit der EU. Trainings für Staatsangestellte zur Intersexualität werden gefordert, genauso wie eine LGTBI-Strategie der Kommission für 2019-2024 (Ziffer 15).
Daher lehne ich die Entschließung ab.

Common provisions on the European Regional Development Fund, the European Social Fund Plus, the Cohesion Fund, and the European Maritime and Fisheries Fund and financial rules for those (A8-0043/2019 - Andrey Novakov, Constanze Krehl) DE

13-02-2019

Die EU-Kohäsionspolitik gibt es in der heutigen Form seit 1988. Ziel der Kohäsionspolitik ist es, den Zusammenhalt in Europa durch den Abbau wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten in den Regionen zu fördern. Zusammen mit den Agrarfonds macht sie bis heute den Großteil des EU-Haushalts aus. Für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen schlug die EU-Kommission in Form eines Verordnungsentwurfs eine Reduktion des Gesamtvolumens von bisher 352 Mrd. EUR (gemäß Preisen von 2014) für den Zeitraum 2014-2020 neu auf rund 331 Mrd. EUR (gemäß Preisen von 2018) für den Zeitraum 2021-2027 vor. Kritisch dabei ist die Tatsache, dass nicht nur in strukturschwachen, sondern auch in wirtschaftlich prosperierenden Regionen Programme durchgeführt werden sollen. Kohäsionsprogramme sollten jedoch zeitlich befristete Maßnahmen für wirtschaftsschwache Regionen ermöglichen und nicht Dauersubventionierungen nach dem Gießkannenprinzip fördern. Programme und Projekte müssen messbare Ziele definieren, die nachvollziehbar überprüft werden können. Betrug, Vetternwirtschaft, Korruption und die schlechte Verwendung von Mitteln für unnötige Projekte sind nicht akzeptabel. In Fällen des Missbrauchs sind im Sinne der Steuerzahler Gelder zurückzufordern oder zu blockieren. Wirklich wirksame Mechanismen hierzu fehlen im Kommissionsentwurf. Zu allem Überfluss fordert das Parlament trotz Brexit eine Erhöhung der Mittel auf 372 Mrd. EUR. Dies ist nicht akzeptabel, weshalb ich diesem Vorhaben nicht zustimme.

The state of the debate on the Future of Europe (A8-0427/2018 - Ramón Jáuregui Atondo) DE

13-02-2019

In dem vorliegenden Bericht stellt der Autor seine Vision einer föderalistischen (im englischen Sinne zentralistischen) Zukunft Europas vor. Dabei fordert er eine differenzierte Integration als Mittel zur Bewältigung der Herausforderungen der Union und spricht sich strikt gegen die Idee eines Europas „à la carte“ aus. Des Weiteren fordert der Berichterstatter eine supranationale Entscheidungsfindung durch den Europäischen Rat und die Kommission. Die Ersetzung der nötigen Einstimmigkeit im Rat durch Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit würde den Mitgliedstaaten den Rest ihrer Souveränität entziehen. Die Forderungen nach der Vertiefung der Europäischen Währungsunion, Bankenunion und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Euro als einzige Währung einzuführen, würde aus meiner Sicht viele rote Linien überschreiten.
Da der Bericht Grundsätzen wie Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität widerspricht, lehne ich ihn ab.

Roma integration strategies (B8-0098/2019) DE

12-02-2019

Dieser Entschließungsantrag knüpft an den Parlamentsbeschluss vom 25. Oktober 2017 zur Lage der Roma an und fordert im Kern einen strategischen EU-Rahmen für die nationalen Roma-Inklusionsstrategien für die Zeit nach 2020. Insbesondere in den Bereichen Wohnen, Bildung und Erziehung, Gesundheit und Arbeit ist demnach die Integration von Roma-Gemeinschaften zu fördern. Hierzu wird eine bessere Einbindung von Roma-Organisationen bei der Umsetzung von Programmen gefordert.
Der Antrag enthält eine Reihe von kritischen Punkten. Wie schon im Parlamentsbeschluss vom 25. Oktober 2017 wird auch hier mit keinem Wort erwähnt, dass Roma-Gemeinschaften Eigenverantwortung für ihr eigenes Handeln tragen. Dies zeugt von mangelndem Respekt und Vertrauen gegenüber den Roma-Gemeinschaften. Auch Forderungen nach der Festschreibung von Gender-Mainstreaming-Prinzipien im strategischen EU-Rahmen sowie der implizite Ruf nach Quoten für Roma in EU-Institutionen sind nicht akzeptabel. Schließlich wird eine Erhöhung von Kohäsionsmitteln für die Integration von Roma gefordert, obschon der Text festhält, dass bisherige, aus der Kohäsionspolitik finanzierte Programme kaum etwas gebracht haben und es zudem Fälle von Betrug bei einzelnen Projekten gegeben habe.
Kurz: Das im Text formulierte Ziel einer besseren Integration von Roma-Gemeinschaften ist zu begrüßen, die vorgeschlagenen Mittel teilweise hochproblematisch. In Abwägung der Argumente dafür und dagegen habe ich mich hier für eine Enthaltung entschieden.

Implementation of the Treaty provisions related to EU Citizenship (A8-0041/2019 - Maite Pagazaurtundúa Ruiz) DE

12-02-2019

In drei Vorlagen wird die Umsetzung der Bestimmungen des Lissabonner Vertrags in den Bereichen Unionsbürgerschaft, Verstärkte Zusammenarbeit und Politische Kontrolle des Parlaments über die Kommission beleuchtet und bewertet. Grundtenor der Texte ist jeweils, dass die EU und die Mitgliedstaaten erhöhte Anstrengungen unternehmen müssten, um diese drei Bereiche zu stärken. Bezüglich Unionsbürgerschaft müssten gemäß dem vorliegenden Text eine europäische Identität gefördert, Eingriffe in nationale Wahlrechte vorgenommen und ein europäischer Feiertag geschaffen werden. Beim Dokument zur Verstärkten Zusammenarbeit wird eine Stärkung des Integrationsprozesses gefordert, was eine weitere Aushöhlung nationaler Souveränitätsrechte zugunsten eines EU-Zentralstaates fördern könnte. Was die politische Kontrolle des Parlaments über die Kommission angeht, so führt die zuständige Berichterstatterin einige positiv zu bewertende Punkte an, namentlich, wenn sie das zuweilen skurrile Eigenleben der EU-Kommission samt ihren umfassenden Machtbefugnissen kritisiert. Andererseits fordert der Text Maßnahmen, die dem EU-Zentralstaat den Weg bereiten würden. Dazu gehört die Forderung nach einer Schaffung eines legislativen Zweikammersystems mit Rat und Parlament und der Kommission als Exekutive. Aus den genannten Gründen lehne ich alle drei Berichte ab.

Implementation of the Treaty provisions concerning enhanced cooperation (A8-0038/2019 - Alain Lamassoure) DE

12-02-2019

In drei Vorlagen wird die Umsetzung der Bestimmungen des Lissabonner Vertrags in den Bereichen Unionsbürgerschaft, Verstärkte Zusammenarbeit und Politische Kontrolle des Parlaments über die Kommission beleuchtet und bewertet. Grundtenor der Texte ist jeweils, dass die EU und die Mitgliedstaaten erhöhte Anstrengungen unternehmen müssten, um diese drei Bereiche zu stärken. Bezüglich Unionsbürgerschaft müssten gemäß dem vorliegenden Text eine europäische Identität gefördert, Eingriffe in nationale Wahlrechte vorgenommen und ein europäischer Feiertag geschaffen werden. Beim Dokument zur Verstärkten Zusammenarbeit wird eine Stärkung des Integrationsprozesses gefordert, was eine weitere Aushöhlung nationaler Souveränitätsrechte zugunsten eines EU-Zentralstaats fördern könnte. Was die politische Kontrolle des Parlaments über die Kommission angeht, so führt die zuständige Berichterstatterin einige positiv zu bewertende Punkte an, namentlich, wenn sie das zuweilen skurrile Eigenleben der EU-Kommission samt ihren umfassenden Machtbefugnissen kritisiert. Andererseits fordert der Text Maßnahmen, die dem EU-Zentralstaat den Weg bereiten würden. Dazu gehört die Forderung nach einer Schaffung eines legislativen Zweikammersystems mit Rat und Parlament und der Kommission als Exekutive. Aus den genannten Gründen lehne ich alle drei Berichte ab.

Implementation of the Treaty provisions on Parliament’s power of political control over the Commission (A8-0033/2019 - Mercedes Bresso) DE

12-02-2019

In drei Vorlagen wird die Umsetzung der Bestimmungen des Lissabonner Vertrags in den Bereichen Unionsbürgerschaft, Verstärkte Zusammenarbeit und Politische Kontrolle des Parlaments über die Kommission beleuchtet und bewertet. Grundtenor der Texte ist jeweils, dass die EU und die Mitgliedstaaten erhöhte Anstrengungen unternehmen müssten, um diese drei Bereiche zu stärken. Bezüglich Unionsbürgerschaft müssten gemäß dem vorliegenden Text eine europäische Identität gefördert, Eingriffe in nationale Wahlrechte vorgenommen und ein europäischer Feiertag geschaffen werden. Beim Dokument zur Verstärkten Zusammenarbeit wird eine Stärkung des Integrationsprozesses gefordert, was eine weitere Aushöhlung nationaler Souveränitätsrechte zugunsten eines EU-Zentralstaates fördern könnte. Was die politische Kontrolle des Parlaments über die Kommission angeht, so führt die zuständige Berichterstatterin einige positiv zu bewertende Punkte an, namentlich, wenn sie das zuweilen skurrile Eigenleben der EU-Kommission samt ihren umfassenden Machtbefugnissen kritisiert. Andererseits fordert der Text Maßnahmen, die dem EU-Zentralstaat den Weg bereiten würden. Dazu gehört die Forderung nach einer Schaffung eines legislativen Zweikammersystems mit Rat und Parlament und der Kommission als Exekutive. Aus den genannten Gründen lehne ich alle drei Berichte ab.

Implementation of the Charter of Fundamental Rights of the European Union in the EU institutional framework (A8-0051/2019 - Barbara Spinelli) DE

12-02-2019

Das Europäische Parlament erstellt regelmäßig Berichte zur Umsetzung der Charta der Grundrechte, die mit dem Lissabon-Vertrag am 1.12.2009 europäisches Recht geworden ist. Der am 12.2.2019 verabschiedete Bericht geht deutlich über diesen Auftrag hinaus.
Der Bericht beschäftigt sich mit der Ausweitung der Rechte der Organisationen, die in Fragen der Grundrechte involviert sind. Dabei handelt es sich um EU-Institutionen wie die „European Institution for Gender Equality“ (EIGE), um supranationale Organisationen wie die Vereinten Nationen oder den Europarat wie auch um zivilgesellschaftliche Organisationen. Solche Organisationen, die nicht Teil des demokratischen Rechtsrahmens der EU sind, sollen fortan systematisch in alle Gesetzgebungsverfahren, die die Grundrechte betreffen könnten, eingebunden werden und würden diese dann mitprägen.
Weiterhin soll die Grundrechtecharta erweitert werden. So sollen beispielsweise soziale Grundrechte mit ökonomischen gleichgestellt werden. Auch die Eurogruppe soll nach Anforderungen der Grundrechtecharta ausgerichtet und einer demokratischen und rechtlichen Kontrolle, sprich einer umfassenden EU-Kontrolle, unterstellt werden.
Weiterhin soll die EU die Umsetzung der Grundrechte in den Mitgliedstaaten genau kontrollieren und Verstöße sanktionieren. Angesichts der Tatsache, dass es bei einigen Teilen der Charta unterschiedliche Interpretationen von EuGH und nationalen Gerichten gibt, soll die absolute Kontrolle der EU durchgesetzt werden.
Ich habe den Bericht daher abgelehnt.

Cross-border restitution claims of works of art and cultural goods looted in armed conflicts and wars (A8-0465/2018 - Pavel Svoboda) DE

17-01-2019

Kunstobjekte werden in bewaffneten Konflikten häufig zur Kriegsbeute. Die rechtlichen Ansprüche für legitime Besitzer sind häufig unklar und sehr schwer durchzusetzen.
Der Initiativbericht des Parlaments fordert die Kommission und den Rat daher auf, die rechtliche Situation legitimer Besitzer zu verbessern. Grundsätzlich ist die Initiative positiv. Leider ist der Bericht des Parlaments sehr einseitig ausgefallen. Während der systematische Kunstdiebstahl der Nationalsozialisten richtigerweise mehrfach prominent erwähnt wird, ist das für den ebenfalls systematischen Kunstdiebstahl durch die Sowjetunion nicht der Fall. Noch heute befinden sich viele Beutekunstwerke aus Mittel- und Osteuropa in den Händen staatlicher russischer Institutionen. Ohne Berücksichtigung dieser Sachverhalte wird eine für alle Opfer zufriedenstellende Lösung kaum möglich sein, insbesondere dann nicht, wenn eine Entschließung des Europäischen Parlaments diese Ansprüche unerwähnt lässt.
Darüber hinaus fordert das Parlament die Kommission auf, europäische Organe zu schaffen, die sich mit dem Thema beschäftigen sollen. Da ich eine neue EU-Institution ablehne, habe ich dem Bericht insgesamt nicht zugestimmt.

Protection of the Union's budget in case of generalised deficiencies as regards the rule of law in the Member States (A8-0469/2018 - Eider Gardiazabal Rubial, Petri Sarvamaa) DE

17-01-2019

Am 2. Mai 2018 schlug die Kommission vor, dass Haushaltskürzungen für EU-Mitgliedstaaten ermöglicht werden sollen, welche rechtsstaatliche Mängel an den Tag legen. In Fällen von ineffizienter Behördentätigkeit, Nichtverfolgung von Korruption und Betrug, Einschränkung des Rechtswegs, befangenen Gerichten sollen finanzielle Konsequenzen angeordnet werden können. Dies umfasst beispielsweise die Aussetzung von Zahlungen, die Nichterteilung von Genehmigungen von Programmen oder die Reduzierung von Vorfinanzierungen. Dabei sollen allerdings Endbegünstigte wie z. B. Erasmus-Stipendiaten nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Grundlage für die Beurteilung, ob die Rechtsstaatlichkeit in einem Land nicht beachtet wird, sind Urteile des EuGH, Berichte des Europäischen Rechnungshofes sowie Schlussfolgerungen einschlägiger internationaler Organisationen. Strafmaßnahmen kann die Kommission nach erfolgtem Briefaustausch mit der betroffenen Regierung eines Landes in Form eines Durchführungsrechtsaktes erlassen. Wird der Rat nicht binnen eines Monats aktiv und lehnt mittels qualifizierter Mehrheit die Maßnahme ab, tritt sie danach in Kraft. Nach dem Willen der Berichterstatter soll dieses Recht auch auf das Europäische Parlament ausgeweitet werden.
Zwar anerkenne ich das Bestreben, die gute Verwendung von EU-Mitteln und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien durch die Einführung von finanziellen Konsequenzen bei Nichtbeachtung dieser Grundsätze zu gewährleisten. Allerdings besteht die Gefahr, dass diese Regelung politisch gegen einzelne EU-Mitgliedstaaten instrumentalisiert wird. Ich lehne dieses Vorhaben daher ab.

Establishing the Fiscalis programme for cooperation in the field of taxation (A8-0421/2018 - Sven Giegold) DE

17-01-2019

Die Kommission schätzt den jährlichen Verlust der Mitgliedstaaten durch Mehrwertsteuerbetrug auf 160 Mrd. Euro. Mehrwertsteuerbetrug ist überwiegend bei grenzüberschreitenden Umsätzen möglich und daher ein grenzüberschreitendes Phänomen zu Lasten ehrlicher Steuerzahler.
Die Kommission möchte im Rahmen des „Fiscalis“-Programms die Initiativen nationaler Steuerbehörden zur Betrugsbekämpfung bündeln und aufeinander abstimmen. Dabei geht es insbesondere um Schulungen und den Austausch zwischen den nationalen Behörden.
Der Berichterstatter Sven Giegold ergänzte das an sich zu befürwortende Vorhaben um eine entwicklungspolitische Dimension, indem er die am wenigsten entwickelten Länder kostenlos in das Programm einbinden möchte. Da es sich hierbei um einen sinnvollen entwicklungspolitischen Ansatz handelt und das „Fiscalis“-Programm insgesamt zu befürworten ist, stimme ich dem Bericht zu.

Establishing the Rights and Values programme (A8-0468/2018 - Bodil Valero) DE

17-01-2019

Mit dem neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 soll nach dem Willen der Kommission ein neues EU-Programm namens „Rechte und Werte“ mit einer Gesamtdotierung von rund 648 Mio. EUR eingerichtet werden, um so mitzuhelfen, die EU-Werte wie Grundrechte, Gleichbehandlung, Gleichstellung, Antirassismus, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, kulturelle Vielfalt, lebendige Zivilgesellschaft, Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe zu bewahren. Dabei kann die Kommission nicht ausreichend erklären, wieso ein neues Programm notwendig ist, obschon bereits ähnliche Programme mit Titeln wie „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“, „Europa für Bürger“, „Justiz“ sowie „Kreatives Europa“ umgesetzt werden. Zudem sind im Kommissionentwurf Anflüge von Selbstüberschätzung zu erkennen. So könne das neue Programm dazu beitragen, den EU-Binnenmarkt zu vollenden, den Wohlstand und Zusammenhalt in der EU zu fördern, die EU zu befähigen, ihre Werte in der Welt zu verteidigen und zu den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beizutragen.
Wohl auch inspiriert von dieser opulenten Begründung geht der Berichterstatterin von den schwedischen Grünen, Frau Bodil Valero, der Kommissionsentwurf nicht weit genug. Sie möchte die Mittel für dieses Programm verdreifachen auf fast zwei Milliarden Euro. Diesem Vorhaben, welches nur zusätzliche Bürokratie erzeugt, erteile ich eine klare Absage, weshalb ich gegen den Bericht gestimmt habe.

Differentiated integration (A8-0402/2018 - Pascal Durand) DE

17-01-2019

Das Europäische Parlament bezieht mit diesem Entschließungsantrag eine Position zu Konzepten der „differenzierten Integration“, also einem Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten. Es wird festgestellt, dass es differenzierte Integration gibt und es nicht um das „Für und Wider“ gehen solle. In den einzelnen Paragraphen wird dann aber festgestellt, dass differenzierte Integration immer nur temporär sein sollte, eine begrenzte Anzahl von Politiken betreffen sollte, dass sie generell als „zweite Wahl“ zu betrachten sei, und dass das „gemeinschaftliche Vorgehen“ die beste Lösung für das Funktionieren der Union sei.
Diese Aussagen belegen, dass das Parlament mit diesem Entschließungsantrag die differenzierte Integration möglichst weit begrenzen und abschaffen will. Wichtige Politikbereiche, die hiervon betroffen wären, sind z. B. das Euro-System oder die Schengen-Regelungen.
Als Vehikel für diese Politik setzt man auf eine vermehrte Anwendung der sogenannten Passerelle-Klausel nach Artikel 48 (7) AEUV. Einige Länder sollen mit der „verstärkten Zusammenarbeit“ vorangehen und neue Politiken einführen, die dann per Passerelle auf die gesamte EU übertragen werden sollen. Man erhofft sich so eine Ausschaltung des Europäischen Rates.
Das Parlament fordert ganz klar, den Weg in einen in allen Politikbereichen gleichgeschalteten europäischen Zentralstaat zu gehen. Diese Konzeption lehne ich klar ab und habe deshalb gegen den Antrag gestimmt.

Apportionment of tariff rate quotas included in the WTO schedule of the Union following the UK's withdrawal from the EU (A8-0361/2018 - Godelieve Quisthoudt-Rowohl) DE

16-01-2019

Der Brexit ist für Deutschland ein großer Rückschlag – einer der verlässlichsten Partner und Nettozahler verlässt die EU. Dies bedaure ich und hoffe auf einen „Exit vom Brexit“. Trotzdem ist es geboten, dass sich die EU bereits jetzt auf den Brexit vorbereitet. Die „Aufteilung der Zollkontingente in der WTO-Liste der Union nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union“ ist ein Teil davon. Die vorgeschlagene Umsetzung ist sachlogisch: Die Mengen werden nach bisherigen Importmengen zwischen der Rest-EU und Großbritannien aufgeteilt.
Somit werden die durch den Brexit verursachten Handelsverzerrungen so gering wie möglich gehalten. Entsprechend stimme ich dem Bericht zu.

Establishing the InvestEU Programme (A8-0482/2018 - José Manuel Fernandes, Roberto Gualtieri) DE

16-01-2019

Mit dem neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 soll nach dem Willen der Mehrheit im Europäischen Parlament das neue Programm InvestEU mit einer Gesamtdotierung von 15,2 Milliarden Euro eingerichtet werden. InvestEU ist zum einen das Nachfolgeprogramm des sogenannten Juncker-Plans, der zwischen 2015 und 2020 seine Wirkung entfalten soll. Zum anderen werden 16 bisher zentral verwaltete Finanzierungsinstrumente in das Programm InvestEU integriert. Mittels EU-Garantien sollen Hebelwirkungen und damit zusätzliche Investitionen in Höhe von mehreren hundert Milliarden Euro erzielt werden. Weitere Bestandteile von InvestEU sind eine Beratungsplattform, eine Projektdatenbank sowie Mischfinanzierungen. Thematisch werden Projekte in den Bereichen Innovation, Digitalisierung, Infrastruktur, Soziales, KMU und Lokales unterstützt. Wie beim Juncker-Plan besteht auch bei InvestEU die Gefahr, dass nicht notwendige Projekte finanziert und der Privatsektor sowie nationale Förderbanken wie die KfW unzulässig konkurrenziert werden. Der Beleg, dass dadurch zusätzliche Investitionen erzielt werden, wurde bis heute nicht geliefert. Wieder einmal zeigt es sich, dass sich angeblich befristete Programme wie der Juncker-Plan verstetigen, obschon die ursprüngliche Begründung hierfür, nämlich die Finanzkrise von 2008, weggefallen ist. Historische Beispiele für solch ein Vorgehen sind etwa die Sektsteuer von 1902 oder der Solidaritätszuschlag. Leidtragende einer solchen Politik sind die Steuerzahler. Ich lehne daher das Programm InvestEU ab.

European Central Bank Annual report 2017 (A8-0424/2018 - Gabriel Mato) DE

16-01-2019

Der Initiativbericht zum Jahresbericht der EZB 2017 setzt sich mit der Politik der EZB auseinander und stellt eine diesbezügliche politische Stellungnahme des Parlaments dar. Im diesjährigen Bericht sind etliche Punkte enthalten, die ich für sehr begrüßenswert halte. Darunter fällt insbesondere die Kritik an den Anleihekäufen der EZB (APP). Der Bericht warnt davor, dass diese negative Nebenwirkungen hervorrufen und fordert ausdrücklich, dass dieses Instrument nur zeitlich begrenzt angewandt werden sollte. Damit widerspricht er offen der Haltung Mario Draghis.
Leider enthält der Bericht aber auch etliche Punkte, die ich für nicht akzeptabel halte. Der Versuch der EZB, das selbstgesteckte Inflationsziel von zwei Prozent zu erreichen, wird nicht hinterfragt. Stattdessen lobt das Parlament die Bemühungen der EZB im Kampf gegen die Deflation. Es wird außerdem der irreversible Charakter des Euro hervorgehoben. Dabei bräuchte es dringend eine Exit-Option für Staaten, die mit der gemeinsamen Währung nicht zurechtkommen. Zuletzt wird Bezug auf eine mögliche gemeinsame Einlagensicherung (EDIS) genommen, die ich rundheraus ablehne.
Trotz der ungemein zu begrüßenden kritischen Passagen zu Anleihekäufen habe ich den Bericht daher abgelehnt.

Banking Union - Annual report 2018 (A8-0419/2018 - Nils Torvalds) DE

16-01-2019

Der Jahresbericht zur Bankenunion beschäftigt sich mit den Fortschritten, aber auch Unzulänglichkeiten und Baustellen der Bankenunion. Dabei ist das Europäische Parlament wie auch in den vorherigen Jahren erstaunlich kritisch. Dies ist sehr zu begrüßen. So werden Risiken betont, die mit dem Halten von Staatsanleihen einhergehen können, vor allem wenn es sich um größere Risikopositionen in Bankbilanzen handelt. Zu begrüßen ist auch, dass das „Too-big-to-fail “-Problem angegangen werden soll, indem die weitere Reduktion notleidender Kredite angemahnt und die Gläubigerbeteiligung bei Bankenpleiten betont wird. Letzteres wird dazu beitragen, dass künftig seltener der Steuerzahler für Bankenpleiten haftet, sondern diejenigen, die zuvor an Geschäften mit der jeweiligen Bank verdient haben.
Allerdings wird der Bericht durch den Aufruf zur Einführung einer gemeinsamen Einlagensicherung (EDIS) zur Vervollständigung der Bankenunion konterkariert. Damit kann es im Extremfall zu einer unbegrenzten Haftung der Steuerzahler für Einlagen in der Bankenunion kommen. Diese Vergemeinschaftung von Risiken lehne ich eindeutig ab, zumal der Abbau von Risiken, wie der Bericht selber feststellt, deutlich zu langsam vorangeht.

Situation of fundamental rights in the European Union in 2017 (A8-0466/2018 - Josep-Maria Terricabras) DE

16-01-2019

Die Beurteilung der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2017 ist in sechs thematische Abschnitte unterteilt: Rechtsstaatlichkeit, Migration, Frauenrechte, Medienfreiheit, Diskriminierung/Rassismus sowie die Rolle der Agentur für Grundrechte. Insgesamt erwähnt das Europäische Parlament viele positive Aspekte in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz, den Schutz der Rechte der vom Brexit betroffenen Personen oder die Medienfreiheit und Sicherheit von Journalisten.
Gleichzeitig ist der Wortlaut des Dokuments oft stark ideologisch aufgeladen, was für mich nicht mitzutragen ist. Die Bestimmungen über Sanktionsmechanismen im Migrationsbereich oder die geforderten Umsiedlungen von Flüchtlingen sind nur einige Beispiele dafür, weshalb ich mich meiner Stimme enthalten habe.

Autonomous driving in European transport (A8-0425/2018 - Wim van de Camp) DE

15-01-2019

Autonomes Fahren birgt in sich großes wirtschaftliches Potenzial, weshalb auch deutsche Automobilhersteller in dem Bereich mächtig investieren. Die Europäische Kommission geht von einem exponentiellen Wachstum des neuen Marktes und von Umsätzen in der EU bis 2025 von über 620 Mrd. EUR alleine in der Automobilbranche aus.
Während sich der Stand der Technik zügig entwickelt, stehen einer Verbreitung von teil- und vollautomatisierten Fahrzeugen andere, vor allem legislative, Hürden im Wege. Einzelne Mitgliedstaaten müssen sich vor allem dahingehend einigen, wer im Falle eines Unfalls für entstandene Schäden haften wird. Darüber hinaus muss die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer durch ein geändertes Typenzulassungsverfahren und neue Datensicherheitsvorschriften garantiert werden.
Ich setze mich für eine schnelle Beseitigung der genannten Hürden ein. Da die heute zur Abstimmung gestellte Position des Verkehrsausschusses in dieselbe Richtung geht, stimme ich ihr gerne zu.