Joachim SCHUSTER
Joachim SCHUSTER

Group of the Progressive Alliance of Socialists and Democrats in the European Parliament

Member

Germany - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (Germany)

Date of birth : , Rastatt

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Vice-Chair

D-ZA
Delegation for relations with South Africa

Member

INTA
Committee on International Trade
ECON
Committee on Economic and Monetary Affairs

Substitute

SEDE
Subcommittee on Security and Defence
FISC
Subcommittee on Tax Matters
D-RU
Delegation to the EU-Russia Parliamentary Cooperation Committee

Most recent activities

Addressing situations of crisis and force majeure (A9-0127/2023 - Juan Fernando López Aguilar) DE

10-04-2024
Written explanations of vote

Die vorgeschlagene Krisenverordnung sieht vor, dass in außergewöhnlichen Situationen, wie Massenankünften von Geflüchteten, spezielle Verfahren angewendet werden können. Sicherlich ist es erforderlich, auch in nicht vorhersehbaren Situationen eine gewisse Flexibilität zu wahren. Allerdings werden in der Verordnung Kriterien für Ausnahmesituationen definiert, die bereits heute absehbar und eingetreten sind und dementsprechend in den regulären Verfahren berücksichtigt wurden. Es handelt sich also nicht wirklich um Ausnahmesituationen.
Zudem ist problematisch, dass die kaum zu definierende Instrumentalisierung von Flüchtlingen durch Drittstaaten als Krise definiert wird, die zulasten der Geflüchteten gehen soll, anstatt durch politische Initiativen gegenüber dem Drittstaat gelöst zu werden.

Establishing a return border procedure, and amending Regulation (EU) 2021/1148 (A9-0164/2024 - Fabienne Keller) DE

10-04-2024
Written explanations of vote

Die Verordnung sieht vor, dass verpflichtende Grenzverfahren für bestimmte Personengruppen eingeführt werden, die in der Regel 12 Wochen dauern sollen. Ob derartige Grenzverfahren politisch akzeptabel sind, hängt davon ab, wie diese ausgestaltet sind. Bisherige 'Lager' an den Außengrenzen sind wenig ermutigend.
Besonders besorgniserregend finde ich jedoch die Tatsache, dass Rechtsbehelfe in diesen Grenzverfahren keine automatisch aufschiebende Wirkung haben. Dies bedeutet, dass Abschiebungen durchgeführt werden können, bevor über einen Einspruch entschieden wurde. Dies stellt meiner Ansicht nach eine eklatante Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren dar und könnte zu schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Personen führen.
Angesichts dieser Bedenken habe ich mich entschieden, diese Verordnung nicht zu unterstützen und habe mich enthalten.

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