Joachim SCHUSTER
Joachim SCHUSTER

Grupo de la Alianza Progresista de Socialistas y Demócratas en el Parlamento Europeo

Miembro

Alemania - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (Alemania)

Fecha de nacimiento : , Rastatt

Inicio Joachim SCHUSTER

Vicepresidente

D-ZA
Delegación para las Relaciones con Sudáfrica

Miembro

INTA
Comisión de Comercio Internacional
ECON
Comisión de Asuntos Económicos y Monetarios

Suplente

SEDE
Subcomisión de Seguridad y Defensa
FISC
Subcomisión de Asuntos Fiscales
D-RU
Delegación en la Comisión Parlamentaria de Cooperación UE-Rusia

Últimas actividades

Situaciones de crisis y de fuerza mayor (A9-0127/2023 - Juan Fernando López Aguilar) DE

10-04-2024
Explicaciones de voto por escrito

Die vorgeschlagene Krisenverordnung sieht vor, dass in außergewöhnlichen Situationen, wie Massenankünften von Geflüchteten, spezielle Verfahren angewendet werden können. Sicherlich ist es erforderlich, auch in nicht vorhersehbaren Situationen eine gewisse Flexibilität zu wahren. Allerdings werden in der Verordnung Kriterien für Ausnahmesituationen definiert, die bereits heute absehbar und eingetreten sind und dementsprechend in den regulären Verfahren berücksichtigt wurden. Es handelt sich also nicht wirklich um Ausnahmesituationen.
Zudem ist problematisch, dass die kaum zu definierende Instrumentalisierung von Flüchtlingen durch Drittstaaten als Krise definiert wird, die zulasten der Geflüchteten gehen soll, anstatt durch politische Initiativen gegenüber dem Drittstaat gelöst zu werden.

Establecimiento de un procedimiento de retorno en frontera y modificación del Reglamento (UE) 2021/1148 (A9-0164/2024 - Fabienne Keller) DE

10-04-2024
Explicaciones de voto por escrito

Die Verordnung sieht vor, dass verpflichtende Grenzverfahren für bestimmte Personengruppen eingeführt werden, die in der Regel 12 Wochen dauern sollen. Ob derartige Grenzverfahren politisch akzeptabel sind, hängt davon ab, wie diese ausgestaltet sind. Bisherige 'Lager' an den Außengrenzen sind wenig ermutigend.
Besonders besorgniserregend finde ich jedoch die Tatsache, dass Rechtsbehelfe in diesen Grenzverfahren keine automatisch aufschiebende Wirkung haben. Dies bedeutet, dass Abschiebungen durchgeführt werden können, bevor über einen Einspruch entschieden wurde. Dies stellt meiner Ansicht nach eine eklatante Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren dar und könnte zu schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Personen führen.
Angesichts dieser Bedenken habe ich mich entschieden, diese Verordnung nicht zu unterstützen und habe mich enthalten.

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