Sylvia LIMMER
Sylvia LIMMER

Grupo Identidad y Democracia

Miembro

Alemania - Alternative für Deutschland (Alemania)

Fecha de nacimiento : , Bayreuth

Explicaciones de voto por escrito Sylvia LIMMER

Todo diputado puede presentar una explicación por escrito sobre su voto en el Pleno. Artículo 194 del Reglamento interno

Homologación de tipo de los vehículos de motor y los motores en lo que respecta a sus emisiones y a la durabilidad de las baterías (Euro 7) (A9-0298/2023 - Alexandr Vondra) DE

13-03-2024

Der nun erzielte Kompromiss zur Euro-7-Norm ist nicht zuletzt dank der Beharrlichkeit der ID-Fraktion deutlich moderater ausgefallen als der ursprüngliche Gesetzestext der EU-Kommission. Damit haben sich die Befürchtungen, dass der deutschen Autoindustrie vorzeitig der endgültige Todesstoß versetzt wird, zumindest vorerst nicht erfüllt.
Der ursprüngliche EU-Kommissionsentwurf mit seinen unrealistischen Grenzwertvorschlägen für Schadstoffe hätte die Auto- und Zuliefererindustrie weit überfordert, Autos gerade im niedrigeren Preisniveau massiv verteuert und damit die Verbraucher weiter gegängelt. Aufgrund der knappen Mehrheiten im EU-Parlament wäre ohne die ID-Fraktion eine entsprechend verhältnismäßig verbraucher- und industriefreundliche Euro-7-Norm nicht möglich geworden. So handelt es sich hinsichtlich der Grenzwerte und Testbedingungen insbesondere bei PKW faktisch um eine leicht adaptierte Euro-6-Norm, ergänzt durch die Erfassung von Brems- und Reifenabrieb. Die Anforderungen an die Haltbarkeit von Antriebsbatterien wurden erhöht und damit eine weitere Bevorzugung von E-Autos gegenüber von Verbrennern verhindert. Zwar müssen auch bei dieser neuen Norm einige Kröten geschluckt werden wie etwa die Einführung eines bürokratischen Umweltpasses sowie strengere Grenzwerte für LKW und Busse. Nichtsdestotrotz war dies aufgrund der Ausgangslage das nahezu bestmögliche zu erreichende Ergebnis – gegen die Stimmen von Rot-Rot-Grün im EU-Parlament. Nun muss noch das Verbrennerverbot gekippt werden, um unserer Zulieferer- und Autoindustrie wieder Luft zum Atmen zu geben.

Directiva sobre las emisiones industriales (A9-0216/2023 - Radan Kanev) DE

12-03-2024

Die bereits bestehende Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU regelt die Umweltauswirkungen von rund 52 000 großen Industrieanlagen und Nutztierhaltungsbetrieben. Sie gilt für alle relevanten Schadstoffe, die potenziell von diesen Anlagen freigesetzt werden können und sich nachteilig auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken. Erfasst werden Kraftwerke und Raffinerien, die Abfallbehandlung und Abfallverbrennung, die Produktion von Metallen, Zement, Glas, Chemikalien, Zellstoff und Papier, Lebensmitteln und Getränken sowie die Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen. Allerdings sind der Kommission die aktuellen Ziele nicht ehrgeizig genug: „Mit der Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie soll ein tiefgreifender Wandel in den betroffenen Industrien unterstützt werden, um mithilfe bahnbrechender Technologien Schadstofffreiheit zu erzielen und so zur Umsetzung der im europäischen Grünen Deal festgeschriebenen Ziele der CO2-Neutralität, höheren Energieeffizienz, schadstofffreien Umwelt und Kreislaufwirtschaft beizutragen.“ Der Berichterstatter stellt klar, dass die Überarbeitung der Richtlinie zur „Transformation der Industrie“ beitragen soll. Betriebe sollen unter Generalverdacht gestellt und im Falle eines Verstoßes Strafzahlungen von mindestens 3% des Jahresumsatzes leisten oder gleich stillgelegt werden, unter gütiger Mithilfe von NGOs, die an den Kontrollen von Betrieben aktiv mitwirken und diese verklagen können sollen. Im Klartext heißt dies eine Förderung von Denunziantentum und kriminellen Klimachaoten sowie eine weitere Beschleunigung der Deindustrialisierung Europas, weshalb diesem Vorhaben nicht zuzustimmen ist.

Portal de Emisiones Industriales (A9-0211/2023 - Radan Kanev) DE

12-03-2024

Mit der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 wurde das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR) eingerichtet, ein europaweites Register, mit dem Umweltdaten von Industriebetriebseinrichtungen in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen öffentlich zugänglich gemacht werden. Das E-PRTR enthält die von rund 30 000 Industriebetriebseinrichtungen jährlich gemeldeten Daten, die 65 Wirtschaftstätigkeiten in der gesamten EU abdecken. Die Mitgliedstaaten senden jedes Jahr einen Bericht mit Daten, die ihnen von den Betreibern von Industriebetriebseinrichtungen über die Freisetzung und die Verbringung von Schadstoffen aus jeder Betriebseinrichtung übermittelt wurden, an die Kommission. Die Daten werden sodann von der Kommission mit Unterstützung durch die Europäische Umweltagentur auf einer öffentlichen Website veröffentlicht.
Im weiteren Verlauf wurde das so genannte Industrieemissionsportal eingerichtet. Dieses enthält die jährlich gemäß der oben genannten Verordnung sowie die nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen gemeldeten Daten. In diesem Portal, das an die Stelle der E-PRTR-Website tritt, werden die nach diesen beiden EU-Umweltvorschriften gemeldeten Daten über Industrietätigkeiten zusammengeführt.
Nun soll dieses Portal genauso wie die Industrieemissionsrichtlinie, über die parallel im EU-Parlament abgestimmt wird, ausgebaut und an die Ziele des Grünen Deals angepasst werden. Die AfD lehnt dieses Vorhaben ab, da es einen weiteren Mosaikstein zur Deindustrialisierung in Deutschland und Europa darstellt.

Eficiencia energética de los edificios (versión refundida) (A9-0033/2023 - Ciarán Cuffe) DE

12-03-2024

Dieser Gesetzesvorschlag ist rundheraus abzulehnen. Er ist nichts anderes als die Umsetzung der sogenannten Klimapolitik, die im sogenannten „Green Deal“-Aktionsprogramm formuliert und rechtlich im Europäischen Klimagesetz verankert wurde. Einer Klimapolitik, die über CO2-Bepreisung Verbraucher wie Unternehmen gleichermaßen zu Verhaltensänderungen zwingen will, um politische Reformen durchzusetzen. Reformen, die anderweitig niemals vom Bürger toleriert würden. Die Gebäudeeffizienz-Richtlinie fordert nicht nur neue und teure Standards bei Neubauten, wie eine Pflicht zu sogenannten Nullemissionshäusern oder obligatorische Photovoltaik-Anlagen, sondern auch eine Sanierungspflicht für bestehende Gebäude. Wie viele Millionen Wohngebäude allein in Deutschland davon betroffen wären, ist derzeit noch nicht einmal abzuschätzen. Unklar ist auch, wie mit dem unterschiedlichen Sanierungszustand in den Mitgliedstaaten umgegangen wird. Aber bereits jetzt ist klar, dass gerade in Deutschland, wo Effizienzklassen strenger vergeben werden als in den meisten anderen Mitgliedstaaten, eine Pflicht für alle Hausbesitzer zum schnellen Erreichen höherer Effizienzklassen einer Enteignung gleichkäme. Unabhängig von der technischen Realisierung können sich nicht nur Rentner die teure und aufwendige Sanierung ihrer Wohnimmobilie, die viele als Alterssicherung oft jahrzehntelang abbezahlt haben, nicht leisten. Diese Richtlinie ist daher kategorisch als das abzulehnen, was sie ist: eine Enteignung der Eigenheimbesitzer durch linksgrüne Ökosozialisten.

Espacio Europeo de Datos Sanitarios (A9-0395/2023 - Tomislav Sokol, Annalisa Tardino) DE

13-12-2023

Auf Grundlage der sogenannten Europäischen Datenstrategie von 2020 legte die EU-Kommission ihren ersten Vorschlag für einen bereichsspezifischen gemeinsamen europäischen Datenraum vor, nämlich den „Europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ (European Health Data Space EHDS). Der Kommission zufolge soll er dazu dienen, „gesundheitsbezogene Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten und ihrem Austausch anzugehen“. Weiter sei er „eine der Prioritäten der Europäischen Kommission im Gesundheitsbereich“ und soll „ein integraler Aspekt beim Aufbau einer europäischen Gesundheitsunion sein.“
Es ist festzuhalten: Die Kompetenzen der öffentlichen Gesundheit sind bei den EU-Mitgliedstaaten, und dies soll auch so bleiben. Einer so genannten „Gesundheitsunion“ und damit einer weiteren EU-Zentralisierung ist eine klare Absage zu erteilen. Zudem gibt es erhebliche Bedenken bezüglich des Datenschutzes, wenn elektronische Patientendaten EU-weit zur Verfügung stehen sollen. Es ist das Ende der ärztlichen Schweigepflicht und eine Entmündigung aller Bürger, wenn – jeweils personenbezogen – neben sämtlichen medizinischen Behandlungen, Leiden oder Impfungen auch „Beobachtungen“ zu sozialem Hintergrund, beruflichem Status, Bildung, Lebensstil sowie Verhaltensdaten zum Beispiel aus Wellness-Anwendungen gespeichert werden. Selbst Daten, die vor Inkrafttreten der Patientenakte erhoben wurden, sollen nachträglich eingearbeitet werden. Ein Schutz von Privatsphäre und persönlichen Daten ist damit nicht mehr gewährleistet. Entsprechend ist dieser Vorschlag kategorisch abzulehnen.

Enfermedades no transmisibles (A9-0366/2023 - Erik Poulsen) DE

13-12-2023

Bei nicht übertragbaren Krankheiten handelt es sich um Krankheiten, die nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden und die für 90 % aller Todesfälle in der EU verantwortlich sind. Die Belastung durch nicht übertragbare Krankheiten wird aufgrund der gesundheitlichen Bedürfnisse der alternden Bevölkerung zunehmen und eine große Herausforderung für die nationalen Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten darstellen. Entsprechend spricht der Initiativbericht wichtige Themenaspekte an. Allerdings liegt die Kompetenz der öffentlichen Gesundheitspolitik bei den EU-Mitgliedstaaten und dies soll auch so bleiben. Entsprechend ist dieser Bericht aus Subsidiaritätsgründen abzulehnen.

Productos destinados a la alimentación humana: modificación de varias «Directivas del desayuno» (A9-0385/2023 - Alexander Bernhuber) DE

12-12-2023

Bei den sogenannten „Frühstücksrichtlinien“ handelt es sich um sieben Richtlinien, in denen gemeinsame Vorschriften für die Zusammensetzung und die Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel festgelegt sind, um die Interessen der Verbraucher zu schützen und den freien Verkehr dieser Erzeugnisse im Binnenmarkt zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund sind nach Auffassung der EU-Kommission die Frühstücksrichtlinien zu überarbeiten. Bei den vier Richtlinien, die Gegenstand dieses Vorschlags sind, handelt es sich um eigenständige Rechtsakte mit Vorschriften für die betreffenden Erzeugnisse. Sofern in den Richtlinien nichts Anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des allgemeinen Lebensmittelrechts, doch es gibt keine anderen Rechtsvorschriften, in denen die in den genannten Richtlinien enthaltenen Aspekte in Bezug auf Honig, Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse, Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem konkret geregelt wären. Der Vorschlag betrifft die Begriffsbestimmungen, die Bezeichnungen, die gemeinsamen Vorschriften für die Zusammensetzung und die Vorschriften für die Kennzeichnung von Honig, Fruchtsäften und Konfitüren. Zwar handelt es sich weitgehend um eine technische Anpassung im Sinne der Verbraucher. Allerdings hat sich die Parlamentsmehrheit bei mehreren Änderungsanträgen gegen eine strengere Kennzeichnungspflicht, wonach das Herkunftsland eines Produktes detailliert aufgeführt werden muss, abgelehnt, was einheimische Produzenten gegenüber Herstellern aus Drittstaaten benachteiligt. Entsprechend habe ich mich bei diesem Vorhaben enthalten.

Tasas y gastos cobrados por la Agencia Europea de Medicamentos (A9-0224/2023 - Cristian-Silviu Buşoi) DE

12-12-2023

Mit dem Vorschlag der EU-Kommission soll ein Rahmen für das Gebührensystem der Europäischen Arzneimittelagentur festgelegt werden. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 sind Gebühren und Entgelte Teil der Einnahmen der Agentur, und die Änderungen der Verordnung sehen vor, dass die Kommission gegebenenfalls Aktualisierungen des Rechtsrahmens für die im Zusammenhang mit Human- und Tierarzneimitteln zu entrichtenden Gebühren vorschlägt. Die Kommission wäre demnach befugt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die in den Anhängen vorgesehenen Beträge basierend auf diesem Ad-hoc-Bericht oder der Haushaltsberichterstattung der Agentur, einer Überwachung der Inflationsraten, einer Änderung der EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Aufgaben der Agentur oder neuen Informationen über praktische Aspekte der Durchführung von gebühren- oder entgeltpflichtigen Tätigkeiten zu ändern. Dies läuft auf höhere Ausgaben und eine weitere Ermächtigung der EU-Kommission hinaus, weshalb das Vorhaben abzulehnen ist.

Salud mental (A9-0367/2023 - Sara Cerdas) DE

12-12-2023

Die psychische Gesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Gesundheit und des Wohlbefindens. So weit so gut. Die öffentliche Gesundheit liegt allerdings in der Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten und dies soll auch so bleiben. Bestrebungen von EU-Institutionen, für jeden Gesundheitsbereich Strategien und Maßnahmenkataloge zu entwickeln, haben indes zum Ziel, die Kompetenzen der Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich auszuhöhlen und im Sinne einer weiteren EU-Zentralisierung die so genannte „Gesundheitsunion“ zu schaffen. Entsprechend ist dieser Bericht, der sich auf eine Mitteilung der EU-Kommission vom 7. Juni 2023 bezieht, abzulehnen.

Uso sostenible de los productos fitosanitarios (A9-0339/2023 - Sarah Wiener) DE

22-11-2023

Der Verordnungsentwurf über die „nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ fordert ein sehr weitgehendes, pauschales und undifferenziertes Verbot von wirksamen Pflanzenschutzmitteln, welche durch größere Mengen deutlich weniger wirksamer Stoffe ersetzt werden müssten.
Bei einer Verwirklichung der Pläne der EU-Kommission wären für viele Landwirte Ertrags- und Einkommensrückgänge von 40-50 % die Folge, was deren wirtschaftliche Existenz bedrohen würde. In Deutschland wären 31 % der Ackerfläche und 36 % der Flächen im Obst- und Weinbau von einem Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln betroffen.
Bezüglich der gesundheitlichen Aspekte berichtet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass 2021 bei der Hälfte der Kontrollen keinerlei Rückstände gefunden wurden; bei über 40 % wurden die erlaubten Grenzen deutlich unterschritten, bei 96,1 % lagen keinerlei Beanstandungen vor. Insgesamt kommt die EFSA, Stand 26. April 2023, zu dem Schluss, dass es keine Bedenken hinsichtlich der Gesundheit von Verbrauchern bezüglich ernährungsbedingter Risiken von Pflanzenschutzmittel-Rückständen gäbe.
Die Position des Umweltausschusses im EU-Parlament (ENVI) geht sogar noch weiter als der nicht akzeptable Kommissionsvorschlag. Entsprechend lautet die Empfehlung Ablehnung. Dies widerspricht nicht dem Ziel einer maßvollen Reduktion bzw. Substitution von Pflanzenschutzmitteln, welche den aktuellen Stand der Wissenschaft widerspiegelt und die Existenz unserer Landwirte nicht gefährdet.

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