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Präsentation

Ein Einblick in die Delegationen

Die Delegationen des Europäischen Parlaments sind offizielle Gruppen von MdEP (Mitgliedern des Europäischen Parlaments), die Beziehungen zu den Parlamenten von Staaten, Regionen und Organisationen außerhalb der EU unterhalten.

In regelmäßig stattfindenden Sitzungen in Brüssel und Straßburg erörtern die Mitglieder der Delegationen die Situation in den Partnerländern und die Verbindungen zwischen den Partnern und der EU. Die Delegationen laden Sachverständige ein, die außerhalb des Europäischen Parlaments - beispielsweise in Botschaften, an Universitäten oder im Europäischen Auswärtigen Dienst - arbeiten, um Vorträge zu halten und sich mit den MdEP auszutauschen.

Die Delegationen laden oft Gäste ein, deren Stimmen sonst möglicherweise nicht gehört werden: Oppositionelle oder Mitglieder der Zivilgesellschaft. Dank Ihrer Präsentationen erhalten die MdEP während kurzen - oft nur einstündigen - Sitzungen einen besseren Einblick in die jeweilige Lage.

Außerdem veranstalten die Delegationen interparlamentarische Begegnungen, bei denen sie die Gelegenheit haben, direkt mit den gewählten Abgeordneten aus den Ländern, mit denen sie sich beschäftigen, Fragen zu erörtern.

Diese Sitzungen finden meist zweimal im Jahr statt und dauern ein paar Stunden oder mehrere Tage. Sie finden an wechselnden Orten statt: Für die eine Sitzung reisen die MdEP ins EU-Ausland zu dem anderen Parlament; in der folgenden heißen die MdEP ihre Gäste dann im Europäischen Parlament willkommen.

Wenn die MdEP für diese Sitzungen ins EU-Ausland reisen, bemühen sie sich darum, Personen, die nicht dem Parlament angehören, zu treffen und von der EU finanzierte Projekte zu besichtigen.

Die ständigen Delegationen

Das Europäische Parlament hat zurzeit 44 ständige - das heißt permanente - Delegationen. Das könnte sich jedoch in der nächsten Wahlperiode, die 2019 beginnt, ändern. Das Parlament könnte auch beschließen, Ad-hoc-Delegationen einzurichten, um sich für eine bestimmte Zeit einem bestimmten Themengebiet zuzuwenden.

Gleich nach der letzten Wahl verabschiedete das Parlament eine Entschließung „zur Mitgliederzahl der interparlamentarischen Delegationen." Diese Entschließung führt die Delegationen dieser Wahlperiode und die jeweilige Zahl der Abgeordneten auf.

Die Verteilung und Größe der Delegationen können von einer Wahlperiode zur nächsten erheblich variieren. Beispielsweise arbeitete in der letzten Wahlperiode (2009-2014) eine Delegation mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und dem Kosovo zusammen. Seit Mitte 2014 sind vier unterschiedliche Delegationen für diese Länder zuständig.

Zusammensetzung

Die größten Delegationen sind gewöhnlich die, die an „parlamentarischen Versammlungen" teilnehmen, bei denen mehrere Parlamente zusammenkommen.

Beispielsweise gehören 78 MdEP zu dem halbjährlich stattfindenden Forum der Delegation des Europäischen Parlaments, das die Parlamente der Staaten Afrikas sowie des Karibischen und Pazifischen Raums (AKP) zusammenbringt. Wenn diese MdEP zu der Versammlung reisen, treffen sie auf 78 Abgeordnete - nämlich jeweils aus einem der 78 Länder der AKP-Gruppe.

Eine solch große Delegation ist allerdings ungewöhnlich. Die meisten der Delegationen des Europäischen Parlaments bestehen aus 15 oder weniger Mitgliedern. Die kleinsten bestehen aus lediglich acht Mitgliedern.

Unabhängig von der Größe sind die Delegationen alle gleich aufgebaut: Es gibt einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende, die von der Delegation gewählt werden. Alle Mitglieder der Delegation werden von den Fraktionen des Parlaments nominiert; die Zusammensetzung der Delegation spiegelt das allgemeine politische Kräfteverhältnis des Parlaments wider.

Jedes MdEP ist auch Mitglied einer Delegation. Manche MdEP gehören mehreren Delegationen an.

Regeln

Die Delegationen müssen strenge Regeln einhalten, die in einem amtlichen Dokument mit der Bezeichnung „Durchführungsbestimmungen für die Tätigkeit der Delegationen und für Reisen außerhalb der Europäischen Union" näher bestimmt werden.

Darin wird das allgemeine Ziel der Delegationen genannt: „Kontakte zu den Parlamenten von Staaten zu unterhalten und zu fördern, die traditionell Partner der Europäischen Union sind [...] die Werte, auf denen die Europäische Union beruht, [...], zu fördern."

In den Bestimmungen wird auch beschrieben, inwiefern die Delegationen mit den Ausschüssen des Parlaments zusammenarbeiten sollten und inwiefern sie die Positionen und Standards des Parlaments in ihrer Tätigkeit berücksichtigen sollten.

Um die Kosten möglichst gering zu halten, wird die Zahl der Mitglieder, die ins EU-Ausland reisen, streng begrenzt und alle Reisen müssen vorab genehmigt werden.

EP-Delegationen: Akteure mit globaler Wirkung © European Parliament

Überblick und Zuständigkeiten

Die Delegationen unterhalten die internationalen Kontakte des Parlaments, bauen sie aus und tragen zur Stärkung der Rolle und Sichtbarkeit der Europäischen Union in der Welt bei.

Die Tätigkeiten der Delegationen sind daher auf der einen Seite darauf ausgerichtet, Kontakte zu den Parlamenten von Staaten zu unterhalten und zu fördern, die traditionell Partner der Europäischen Union sind. Auf der anderen Seite sollen sie dazu beitragen, die Werte, auf denen die Europäische Union beruht, namentlich die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union) in Drittstaaten zu fördern.

Für die internationalen Kontakte des Parlaments gelten die Grundsätze des Völkerrechts.

Die internationalen Kontakte des Parlaments sind darauf ausgerichtet, die parlamentarische Dimension der internationalen Beziehungen zu fördern, wann immer dies möglich und angezeigt ist.

(Artikel 3 der am 29. Oktober 2015 von der Konferenz der Präsidenten angenommenen Durchführungsbestimmungen für die Tätigkeit der Delegationen)

Arten von Delegationen

Alle Delegationen des Europäischen Parlaments wenden sich an Abgeordnete in anderen Ländern, Regionen und Organisationen. Wann und wo sie sich treffen hängt von der Art der Delegation ab.

Parlamentarische Versammlungen

Eine Gruppe von Delegationen nimmt an regelmäßig stattfindenden, formellen Sitzungen - sogenannten „parlamentarischen Versammlungen" - teil, in denen gewählte Abgeordnete aus verschiedenen Parlamenten aufeinander treffen. Die Delegation des Europäischen Parlaments ist nur eine der Delegationen auf diesen Versammlungen.

Meist ist die Delegation des Europäischen Parlaments die größte Delegation auf der Versammlung und nimmt etwa die Hälfte der Delegierten ein. Nur selten stellen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine Minderheit der gesamten Delegierten dar.

Derzeit nehmen fünf der 44 Delegationen des Europäischen Parlaments an parlamentarischen Versammlungen teil. So gibt es zum Beispiel die Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO (Abkürzung DNAT) und die Delegation für die Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (Abkürzung DLAT).

Interparlamentarische Ausschüsse

Die Delegationen des Europäischen Parlaments und die interparlamentarischen Ausschüsse treffen in regelmäßig stattfindenden, formellen Sitzungen auf ihre Amtskollegen. Die meisten dieser interparlamentarischen Ausschüsse sind bilateral: An ihnen sind das Europäische Parlament und eine andere Delegation - meist aus einem einzigen Land - beteiligt.

Die interparlamentarischen Ausschüsse werden in bestimmten Fällen auch „parlamentarische Assoziationsausschüsse", „Ausschüsse für parlamentarische Kooperation", „gemischte parlamentarische Ausschüsse" oder „parlamentarische Stabilitäts- und Assoziationsausschüsse" genannt.

All diese Ausschüsse sind durch bilaterale Abkommen zwischen der EU und einem Partner entstanden. Die Sitzungen folgen einer strengen „Geschäftsordnung."

Das Europäische Parlament hat derzeit 15 Delegationen, die auf 23 parlamentarische Ausschüsse verteilt sind. Beispiele dafür sind die Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Mexiko (D-MX) und die Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Ukraine (D-UA).

Weitere interparlamentarische Delegationen

Die größte Gruppe von Delegationen konzentriert sich auf Beziehungen zu anderen Ländern oder manchmal auch zu einer Gruppe von Ländern.

Diese Delegationen treffen in ordentlichen interparlamentarischen Sitzungen auf ihre Amtskollegen. Die Häufigkeit dieser Sitzungen kann je nach Zeitplan und Verfügbarkeit der beiden Partner variieren. Es gibt keine gesonderten Regeln für diese Sitzungen; sie halten jedoch an den vom Europäischen Parlament festgelegten allgemeinen „Bestimmungen" für Delegationen fest.

Die meisten der Delegationen des Europäischen Parlaments - ungefähr 25 der 44, die es insgesamt gibt - fallen in die Kategorie der interparlamentarischen Delegationen. Zwei Beispiele dafür sind die Delegation für die Beziehungen zu Japan und die Delegation für die Beziehungen zu Kanada.

Konferenz der Delegationsvorsitze

Die Konferenz der Delegationsvorsitze ist das politische Gremium des Europäischen Parlaments, das die Tätigkeiten der 44 ständigen Delegationen koordiniert.

Die Konferenz stellt sicher, dass die Delegationen effizient und in Abstimmung mit den anderen Gremien des Parlaments arbeiten. Die regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Konferenz bieten ein Forum, um gemeinsame Probleme und Herausforderungen der Delegationen zu erörtern.

Zusammensetzung und Vorsitz

Die Mitglieder der Konferenz sind die Vorsitzenden der 44 Delegationen des Parlaments sowie der drei Ausschüsse, die an den internationalen Beziehungen arbeiten.

Einer der 44 Vorsitzenden, die an der Konferenz teilnehmen, wird zum Vorsitzenden der Konferenz gewählt. Er oder sie ist für die Dauer einer halben Wahlperiode - das heißt zweieinhalb Jahre - im Amt.

Derzeit ist Inés Ayala Sender Vorsitzende der Konferenz der Delegationsvorsitze. Ihre Amtszeit wird 2019 mit Ende der achten Wahlperiode des Parlaments enden.

Sie ist außerdem ein spanisches Mitglied der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten, Vorsitzende der Delegation für Beziehungen zu den Maghreb-Staaten und der Union des arabischen Maghreb sowie Mitglied der Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum.

Zeitpläne

Die Sitzungen der Konferenz der Delegationsvorsitze finden gewöhnlich an den Dienstagen der Straßburg-Tagungen statt. Das bedeutet, dass zwölf Sitzungen pro Jahr stattfinden.

Zweimal im Jahr plant die Konferenz die folgenden sechs Monate der Delegationssitzungen. Der Entwurf des Tätigkeitskalenders wird dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, dem Ausschuss für internationalen Handel und dem Entwicklungsausschuss vorgelegt. Danach wird der Tätigkeitskalender an die Konferenz der Präsidenten weitergeleitet. Sie ist das Gremium des Europäischen Parlaments, dem unter anderem der Präsident des Parlaments und die Fraktionsvorsitzenden angehören.

Die Konferenz der Präsidenten ist zuständig für die Genehmigung des Tätigkeitskalenders.

Empfehlungen an und von anderen Gremien

Die Konferenz der Delegationsvorsitze reicht von Zeit zu Zeit auch Vorschläge zur Tätigkeit der Delegationen bei der Konferenz der Präsidenten ein.

Die Konferenz der Präsidenten und das Präsidium des Europäischen Parlaments - ein weiteres Gremium, dem der Präsident und die stellvertretenden Präsidenten angehören - können der Konferenz der Delegationsvorsitze bestimmte Aufgaben übertragen.

Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Delegationen und zwischen den Delegationen und Ausschüssen

Mit der Verabschiedung gemeinsamer Konzepte und Leitlinien für die Tätigkeit der Delegationen setzt sich die Konferenz der Delegationsvorsitze für die Einführung bewährter Verfahren ein.

Sie arbeitet auch mit der Konferenz der Ausschussvorsitze - einem parallel agierenden politischen Gremium - zusammen, das die Tätigkeit der Ausschüsse koordiniert.

Auf diese Weise wird die Tätigkeit der Ausschüsse und Delegationen des Parlaments aufeinander abgestimmt.

Dadurch wird wiederum die Kontrolle der auswärtigen Beziehungen der EU gestärkt.

Rahmen

Die Konferenz der Delegationsvorsitze ist in der Geschäftsordnung des Parlaments aufgeführt.

In der aktuellen Fassung der Geschäftsordnung befasst sich Artikel 30 in den folgenden vier Absätzen mit der Konferenz:

1. Der Konferenz der Delegationsvorsitze gehören die Vorsitze aller ständigen interparlamentarischen Delegationen an. Sie wählt einen Vorsitz.

2. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden leitet das älteste anwesende Mitglied die Sitzung der Konferenz.

3. Die Konferenz der Delegationsvorsitze kann der Konferenz der Präsidenten Vorschläge für die Arbeit der Delegationen unterbreiten.

4. Das Präsidium und die Konferenz der Präsidenten können der Konferenz der Delegationsvorsitze bestimmte Aufgaben übertragen.

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