Die meisten EU-Rechtsvorschriften werden im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen. Dabei sind das Europäische Parlament und der Rat der EU in zahlreichen Angelegenheiten gleichberechtigt.
Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren legt das Europäische Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung auf Grundlage des von der Kommission vorgelegten Vorschlags fest. Billigt der Rat den Standpunkt nicht, kann das Europäische Parlament seinen Standpunkt in zweiter Lesung durch Annahme von Änderungsanträgen zum Standpunkt des Rates festlegen.
Grundsätzlich erhalten Standpunkte des EP die Form konsolidierter Texte: Politische Änderungen und technische Anpassungen werden in den Kommissionsvorschlag (in erster Lesung) beziehungsweise in den Standpunkt des Rates (zweite Lesung) eingearbeitet.
Die Standpunkte in erster und zweiter Lesung werden dem Rat und der Kommission zugeleitet und dienen als Grundlage für die Fortsetzung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens.
Siehe auch: Artikel 203der Geschäftsordnung und ordentliches Gesetzgebungsverfahren.