BERICHT über Menschenrechte und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2018

11.12.2019 - (2019/2125(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Isabel Wiseler‑Lima


Verfahren : 2019/2125(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0051/2019
Eingereichte Texte :
A9-0051/2019
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu Menschenrechten und Demokratie in der Welt und der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2018

(2019/2125(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere Menschenrechtsverträge und -instrumente der Vereinten Nationen,

 unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention,

 unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

 gestützt auf die Artikel 2, 3, 8, 21 und 23 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

 gestützt auf die Artikel 17 und 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

 unter Hinweis auf die am 28. Juni 2016 vorgelegte Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf den vom Rat am 20. Juli 2015 angenommenen Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2015–2019 sowie seine Halbzeitüberprüfung vom Juni 2017,

 unter Hinweis auf die am 24. Juni 2013 angenommenen Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit,

 unter Hinweis auf die am 24. Juni 2013 verabschiedeten Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI),

 unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zur Todesstrafe, die Menschenrechtsleitlinien der EU in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline sowie die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern,

 unter Hinweis auf die am 16. September 2019 angenommenen überarbeiteten Leitlinien für die Politik der EU gegenüber Drittländern betreffend Folter sowie andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe,

 unter Hinweis auf die am 17. Juni 2019 verabschiedeten EU-Menschenrechtsleitlinien über sicheres Trinkwasser und Sanitärversorgung,

 unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (im Folgenden „Übereinkommen von Istanbul“), das nicht alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben,

 unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV Nr. 197) und das Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (SEV Nr. 201),

 unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten („Rahmenübereinkommen“) und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen („Sprachencharta“),

 unter Hinweis auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung,

 unter Hinweis auf den zweiten EU‑Aktionsplan (GAP II) vom 21. September 2015 mit dem Titel „Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Frauenrechte: Strategie zur Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen durch das auswärtige Handeln der EU (2016–2020)“,

 unter Hinweis auf das internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes und seine zwei Fakultativprotokolle,

 unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 30. März 2007 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, und auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker,

 unter Hinweis auf den Bericht der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Rechte der indigenen Völker vom 8. August 2017[1] an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen,

 unter Hinweis auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen vom 16. Juni 2011 für Wirtschaft und Menschenrechte,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1998 über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen,

 unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, die Aktionsplattform von Peking und das Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung sowie die Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 15. Oktober 2019 im Dritten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York,

 unter Hinweis auf die im November 2006 verabschiedeten Yogyakarta-Prinzipien (betreffend die Anwendung der internationalen Menschenrechtsnormen zu sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität) und die am 10. November 2017 verabschiedeten zehn ergänzenden Prinzipien („Plus 10“),

 unter Hinweis auf den Beschluss der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Mai 2019, den 22. August zum Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalt aus Gründen der Religion oder Weltanschauung auszurufen,

 unter Hinweis auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),

 unter Hinweis auf den globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, der am 10. und 11. Dezember 2018 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde,

 unter Hinweis auf den globalen Pakt für Flüchtlinge, der am 17. Dezember 2018 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen bekräftigt wurde,

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung)[2],

 unter Hinweis auf das Protokoll des Europarates vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Juni 2018 zu den Prioritäten der EU bei den Vereinten Nationen und für die 73. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Juli 2018 zum Internationalen Strafgerichtshof anlässlich des 20. Jahrestages der Annahme des Römischen Statuts,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. April 2016 mit dem Titel „Ein Leben in Würde: Von Hilfeabhängigkeit zu Eigenständigkeit“ (COM(2016)0234) und die anschließenden Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2016 zu dem Konzept der EU in Bezug auf Vertreibung und Entwicklung,

 unter Hinweis auf die vom Rat am 14. Oktober 2019 angenommenen Schlussfolgerungen zu Demokratie,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV) und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und der Außenminister oder Vertreter von 13 teilnehmenden Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu der Initiative „Erfolgsgeschichten im Bereich der Menschenrechte“ vom 27. September 2018,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht der EU 2018 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2018 zum Jahresbericht 2017 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich[3], und vorherige Entschließungen zu früheren Jahresberichten,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2016 zu dem Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken“[4] sowie auf seine Empfehlung vom 13. März 2019 an den Rat und die VP/HP zu der Bestandsaufnahme der Folgemaßnahmen, die zwei Jahre nach dem Bericht des EP über das Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken“[5] durch den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) ergriffen wurden,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2019 zu den Leitlinien der EU und das Mandat des EU-Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union[6],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2018 zur Verletzung der Rechte indigener Völker in der Welt, unter anderem durch Landnahme[7],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2019 zur Zukunft der Liste von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI-Personen (2019–2024)[8],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Februar 2019 zur Erfahrung von Gegenreaktionen gegen die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in der EU[9],

 unter Hinweis auf sämtliche seiner 2018 nach Artikel 144 der Geschäftsordnung angenommenen Entschließungen zu Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (sogenannte Dringlichkeitsentschließungen),

 unter Hinweis auf den von ihm verliehenen Sacharow-Preis für geistige Freiheit, mit dem im Jahr 2018 Oleh Senzow, ein ukrainischer Filmregisseur, ausgezeichnet wurde, der als politischer Gefangener in Russland inhaftiert war,

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0051/2019),

A. in der Erwägung, dass die EU während der Feierlichkeiten anlässlich des 70. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) im Jahr 2018 die politische Bedeutung des Aufbaus einer globalen Ordnung auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte betont und ihr tiefes und entschiedenes Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte weltweit bekräftigt hat; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament im November 2018 seine erste Woche der Menschenrechte ausgerichtet hat, um auf die seit der Annahme der AEMR erzielten Erfolge sowie auf die aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit den Menschenrechten aufmerksam zu machen;

B. in der Erwägung, dass die Achtung und Förderung, die Unteilbarkeit und der Schutz der universellen Gültigkeit der Menschenrechte sowie die Förderung demokratischer Prinzipien und Werte, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung der Menschenwürde und der Grundsätze der Gleichheit und Solidarität, die Eckpfeiler des ethischen und rechtlichen Besitzstandes der Europäischen Union, ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und ihres gesamten auswärtigen Handelns sind; in der Erwägung, dass sich die EU auch künftig bemühen sollte, beim universellen Schutz und der Förderung der Menschenrechte eine führende Position einzunehmen, auch auf der Ebene der multilateralen Zusammenarbeit, insbesondere durch tatkräftiges und konstruktives Handeln in verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen, und im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem Völkerrecht sowie den Menschenrechtsverpflichtungen, die im Rahmen der der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Ziele für nachhaltige Entwicklung eingegangen wurden;

C. in der Erwägung, dass mit der AEMR als einer Zusammenstellung universeller Werte, Grundsätze und Normen, von denen sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen leiten lassen, der Schutz der Menschenrechte zum zentralen Element einer verantwortungsvollen Staatsführung erklärt wurde; in der Erwägung, dass die EU im Geiste der AEMR und von Artikel 21 EUV eine führende Rolle einnimmt, wenn es darum geht, eine sich auf die Menschenrechte stützende Politik zu verfolgen, und sich kontinuierlich dafür einsetzt, dass Menschenrechtsverletzungen bekämpft werden;

D. in der Erwägung, dass die EU im Jahr 2018 die Menschenrechte durch Maßnahmen auf bilateraler und multilateraler Ebene weiterhin gefördert hat, insbesondere durch die Stärkung des politischen Dialogs mit Drittländern – unter anderem jenen, die sich um einen EU-Beitritt bemühen – und mit anderen regionalen Zusammenschlüssen wie der Afrikanischen Union, sowie durch den Abschluss neuer internationaler Abkommen, einschließlich Handels- und Wirtschaftspartnerschaften; in der Erwägung, dass ein Engagement von solchem Ehrgeiz erfordert, dass die EU konsequent agiert und mit gutem Beispiel vorangeht;

E. in der Erwägung, dass mit politischen Maßnahmen seitens der EU der Schutz der Menschenrechte der am stärksten gefährdeten Gruppen wie ethnische, sprachliche und religiöse Minderheiten, Menschen mit Behinderungen, LGBTI-Personen, Frauen, Kinder, Asylbewerber und Migranten sichergestellt werden muss; in der Erwägung, dass die EU während der Feierlichkeiten zur Erklärung der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsverteidigern die entscheidende Rolle gewürdigt hat, die Menschenrechtsverteidigern bei der Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zukommt; in der Erwägung, dass auf der Menschenrechtsverteidiger-Weltkonferenz 2018 ein Aktionsplan mit Prioritäten für die Verteidigung der Menschenrechte ausgearbeitet wurde; in der Erwägung, dass im Jahr 2018 eine große Zahl von Menschenrechtsverteidigern getötet wurde und Angriffen, Bedrohungen und Verfolgung ausgesetzt war; in der Erwägung, dass private Militär- und Sicherheitsunternehmen an einer Reihe von Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren, die ordnungsgemäß untersucht werden müssen, und dass die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden müssen;

F. in der Erwägung, dass wir auch in diesem Jahrzehnt noch auf weltweiter Ebene beobachten können, dass die Gleichheit der Geschlechter und die Rechte der Frau sichtbar eingeschränkt sind und bedroht werden; in der Erwägung, dass sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte auf den grundlegenden Menschenrechten basieren und wesentliche Aspekte der Menschenwürde sind; in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen eine der weltweit am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen darstellt, die alle Schichten der Gesellschaft betrifft und ein wesentliches Hindernis für die Gleichstellung der Geschlechter darstellt; in der Erwägung, dass eine umfassende und verbindliche Strategie der EU für die Gleichstellung der Geschlechter, wie sie vom Parlament gefordert wird, die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikbereichen der EU vorsehen und den künftigen dritten Aktionsplan für die Gleichstellung in seiner Wirkung verstärken muss;

G. in der Erwägung, dass die Förderung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit Teil des Daseinszwecks der EU ist; in der Erwägung, dass sich die EU verpflichtet hat, sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten zu lassen, die für ihre Entstehung maßgebend waren, und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts zu befolgen und zu unterstützen;

H. in der Erwägung, dass ökologische Notlagen wie die Erderwärmung und die Entwaldung auf menschliches Handeln zurückzuführen sind und eine Verletzung der Menschenrechte nicht nur all jener, die unmittelbar einen Verlust ihres Zuhauses und ihrer Lebensräume erleiden, sondern aller Menschen auf der Welt darstellen; in der Erwägung, dass der Zusammenhang zwischen Menschenrechten, Gesundheit und Umweltschutz anerkannt werden muss; in der Erwägung, dass unbedingt der Zugang zu Wasser sichergestellt werden muss, damit es in bestimmten Gebieten nicht zu Spannungen kommt;

I. in der Erwägung, dass eine verstärkte Kohärenz zwischen der Innen- und Außenpolitik der EU sowie zwischen den auswärtigen Maßnahmen der Union eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche und wirksame EU-Menschenrechtspolitik darstellt; in der Erwägung, dass die Politik zur Unterstützung der Menschenrechte und der Demokratie in alle anderen EU-Politikbereiche mit außenpolitischer Dimension integriert werden muss, wie beispielsweise Entwicklung, Migration, Sicherheit, Terrorismusbekämpfung, Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter, Erweiterung und Handel, insbesondere dadurch, dass in Abkommen zwischen der EU und Drittländern Menschenrechtsklauseln aufgenommen werden; in der Erwägung, dass mehr Kohärenz die EU in die Lage versetzen sollte, in frühen Phasen von Menschenrechtsverletzungen rascher zu reagieren und auf globaler Ebene ein aktiverer und glaubwürdigerer Menschenrechtsakteur zu sein;

J. in der Erwägung, dass der Übergang zur Demokratie und die Schaffung oder Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit in vielen Ländern lange und beschwerliche Prozesse sind, für deren Erfolg externe Unterstützung über einen längeren Zeitraum, auch durch die EU, von entscheidender Bedeutung ist;

Menschenrechte und Demokratie: Allgemeine Entwicklungen und zentrale Herausforderungen

1. ist zutiefst besorgt über die weltweiten Angriffe auf die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit im Jahr 2018‚ die mit dem Aufstieg des Autoritarismus als politisches Projekt einhergehen, dem die Missachtung der Menschenrechte, die Unterdrückung abweichender Meinungen, eine politisierte Justiz, Wahlen mit im Vorfeld feststehenden Ergebnissen, ein immer stärker eingeschränkter Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft sowie Beschränkungen der Versammlungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu eigen sind; hebt hervor, wie wichtig die Zivilgesellschaft mit Blick auf flexible, zeitnahe und wirksame Reaktionen auf Regime ist, die gegen das Völkerrecht, die Menschenrechte und demokratische Grundsätze verstoßen;

2. ist der Ansicht, dass Länder, in denen autoritäre Regime an die Macht gelangen, anfälliger für Instabilität, Konflikte, Korruption, gewaltbereiten Extremismus und die Beteiligung an militärischen Konflikten werden; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass es noch immer Regime gibt, die die Existenz universeller, im Völkerrecht verankerter Menschenrechte infrage stellen; begrüßt allerdings, dass eine Reihe von Ländern Friedens- und Demokratisierungsprozesse eingeleitet, Verfassungs- und Justizreformen durchgeführt und mit der Zivilgesellschaft offene und öffentliche Debatten geführt hat, um die Grundfreiheiten und die Menschenrechte, einschließlich der Abschaffung der Todesstrafe, zu fördern; bedauert, dass es trotz des weltweit wachsenden Trends zur Abschaffung der Todesstrafe noch eine Reihe von Ländern gibt, die die Todesstrafe noch nicht ausgesetzt haben;

3. vertritt die Auffassung, dass alle Staaten, die sich den international anerkannten Grundfreiheiten als Eckpfeilern der Demokratie verpflichtet fühlen, eine Vorreiterrolle dabei einnehmen müssen, auf den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit beruhende Verfahren der demokratischen Staatsführung weltweit zu fördern und die internationalen Rechtsinstrumente für den Schutz der Menschenrechte zu stärken; hebt die Herausforderungen hervor, die schädliche Einflüsse mit sich bringen, die eine demokratische Staatsführung und die den Menschenrechten innewohnende Werte unterlaufen und damit die positiven Bemühungen demokratischer Staaten konterkarieren; ist zutiefst besorgt über die Beziehungen zwischen autoritären Regimen und populistischen nationalistischen Parteien und Regierungen; ist der Ansicht, dass solche Beziehungen die Glaubwürdigkeit der Bemühungen der EU zur Förderung der Grundwerte untergraben;

4. weist darauf hin, dass es bei den Menschenrechten keine Rangfolge geben kann; betont, dass für die uneingeschränkte Achtung und Einhaltung des Grundsatzes, demzufolge die Menschenrechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind, sich gegenseitig bedingen und miteinander verknüpft sind, gesorgt werden muss; betont, dass Versuche, die Rechte bestimmter Gruppen heranzuziehen, um die Ausgrenzung anderer zu rechtfertigen, keinesfalls hinnehmbar sind;

5. betont die Geißel der bewaffneten Konflikte und der Militärangriffe, unter anderem zum Zwecke der ethnischen Säuberung, die nach wie vor Todesopfer unter der Zivilbevölkerung fordern und Massenvertreibungen zur Folge haben, wobei Staaten und nichtstaatliche Akteure sich ihrer Verantwortung entziehen, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen einzuhalten; betont, dass in Regionen, die sich im Krieg oder in Konfliktsituationen befinden, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen stattfinden, die Ausnahmecharakter haben, die darauf abzielen, den betroffenen Menschen ihre Würde zu nehmen, und die für die Opfer verheerend und für die Täter beschämend sind; hebt als Beispiel hervor, dass Folter und andere Formen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, Verschwindenlassen, außergerichtliche Hinrichtungen, Gewalt und vorsätzliches Hungernlassen als Kriegswaffen eingesetzt werden, um Einzelpersonen, Familien, Gemeinschaften und Gesellschaften, insbesondere Kinder, zu zerstören, zu destabilisieren und zu demoralisieren; hebt die besondere Anfälligkeit von Frauen, die ethnischen und religiösen Minderheiten angehören, insbesondere Konvertiten, für sexuelle Gewalt hervor; verurteilt nachdrücklich die tödlichen Angriffe auf Krankenhäuser, Schulen und andere zivile Ziele, die 2018 im Zuge bewaffneter Konflikte weltweit stattfanden; weist erneut darauf hin, dass das Recht auf Leben ein wichtiges Menschenrecht ist, dass illegale Kriegshandlungen daher stets einstimmig zu verurteilen sind und dass wirksam dagegen vorgegangen werden muss;

6. verurteilt die Rückschläge bei der Etablierung des Multilateralismus und einer regelbasierten internationalen Ordnung, durch die die Menschenrechte weltweit ernsthaft gefährdet werden; ist fest davon überzeugt, dass mit Strategien und Beschlüssen, die gemeinsam in einem multilateralen Rahmen, insbesondere in den Gremien der Vereinten Nationen und in bestehenden, mit regionalen Organisationen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vereinbarten Verhandlungsformaten, gefasst werden, den Interessen der Menschheit am besten gedient ist und sie das wirksamste Mittel bei der Suche nach nachhaltigen, auf den völkerrechtlichen Normen und Grundsätzen, der Charta der Vereinten Nationen und der Schlussakte von Helsinki beruhenden Lösungen für Konflikte und zur Förderung von Fortschritten auf dem Gebiet der Menschenrechte sind; ist äußerst besorgt darüber, dass Sitze in verschiedenen Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, einschließlich des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, von Ländern besetzt sind, in denen nachweislich schwere Menschenrechtsverletzungen begangen wurden;

7. ist ernsthaft besorgt über die Zunahme der Zahl der Morde und sowohl körperlicher als auch verleumderischer Angriffe sowie über die Anwendung der Todesstrafe, Verfolgung, Inhaftierungen, Belästigungen und Einschüchterungen gegenüber Menschen, die sich weltweit für die Menschenrechte einsetzen, insbesondere Journalisten, Wissenschaftlern, Rechtsanwälten, Politikern und Aktivisten der Zivilgesellschaft, darunter Frauenrechtsaktivisten, Umweltschützer und Landverteidiger sowie Verteidiger religiöser Minderheiten, vor allem in Ländern mit einem hohen Maß an Korruption und einer schlechten Bilanz bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der gerichtlichen Aufsicht; ist besonders besorgt über immer dreistere Angriffe außerhalb der EU, die in einigen Fällen einen Verstoß gegen die Gesetze und Gebräuche im Zusammenhang mit den diplomatischen Privilegien und Immunitäten darstellen; fordert für diese Angriffe Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht auf höchster Entscheidungsebene; weist darauf hin, dass alle Menschenrechtsverteidiger, insbesondere Frauen, besonderen Risiken ausgesetzt sind und angemessenen geschützt werden müssen; verurteilt, dass einige Regierungen Gesetze verabschiedet haben, mit denen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft beziehungsweise sozialer Bewegungen eingeschränkt werden, etwa durch die Auflösung nichtstaatlicher Organisationen oder das Einfrieren ihrer Vermögenswerte; ist zutiefst besorgt über die Anwendung repressiver Rechtsvorschriften in den Bereichen Cybersicherheit und Terrorismusbekämpfung, um mit Härte gegen Menschenrechtsverteidiger vorzugehen;

8. betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte von Frauen und Mädchen weltweit gefördert werden müssen; betont, dass Frauen und Mädchen trotz Fortschritten weiterhin diskriminiert werden und Gewalt ausgesetzt sind; betont, dass die meisten Gesellschaften nach wie vor Schwierigkeiten haben, Frauen und Mädchen in ihrem Rechtssystem gleiche Rechte zuzusichern und einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, menschenwürdiger Arbeit und gleicher Entlohnung sowie politischer und wirtschaftlicher Vertretung zu gewähren; bekundet seine Besorgnis über die derzeit weitverbreiteten Übergriffe auf die Rechte der Frau, die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen und ihre damit verbundenen Rechte sowie über die Rechtsvorschriften in zahlreichen Weltregionen, mit denen diese Rechte eingeschränkt werden; hebt hervor, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien und die Kinderehe zu den am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen gehören; ist besorgt darüber, dass Frauen, die ihren Glauben oder ihre Überzeugung zum Ausdruck bringen, doppelt anfällig für Strafverfolgung sind; begrüßt die Leitinitiative der Europäischen Union und der Vereinten Nationen zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und fordert deren Stärkung;

9. betont‚ dass die Achtung und Förderung der Rechte des Kindes, die Bekämpfung aller Formen des Missbrauchs, der Vernachlässigung, der Misshandlung und der Ausbeutung von Kindern sowie des Kinderhandels, einschließlich Zwangsheiraten sowie der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten, und die Betreuung von Kindern und ihre Ausbildung entscheidende Themen für die Zukunft der Menschheit sind; unterstützt in diesem Zusammenhang den im Rahmen der Resolution 1612 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Kindern und bewaffneten Konflikten eingerichteten Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismus;

10. betont, dass die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in vollem Umfang berücksichtigt werden müssen; fordert die EU auf, die Bekämpfung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in ihr auswärtiges Handeln und in ihre Strategien für Entwicklungshilfe aufzunehmen, sich für den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildung und Ausbildung starkzumachen und Maßnahmen zu fördern, mit denen Menschen mit Behinderungen die aktive Teilhabe an der Gesellschaft erleichtert wird;

11. verweist auf Fälle von Verfolgung und Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Nationalität, der sozialen Schicht, der Kastenzugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, der Sprache, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität, die in vielen Ländern und Gesellschaften weiterhin weit verbreitet sind; ist ernsthaft besorgt darüber, dass Menschen, die Opfer solcher Menschenrechtsverletzungen sind, zunehmend zur Zielscheibe intoleranten und hasserfüllten Verhaltens werden; fordert, dass die Verantwortlichen für solche Verstöße zur Rechenschaft gezogen werden;

12. stellt fest‚ dass die Zahl der gewaltsam vertriebenen Personen im Jahr 2018 mehr als 70 Millionen betrug, einschließlich 26 Millionen Flüchtlinge, 41 Millionen Binnenvertriebener und 3,5 Millionen Asylbewerber[10]; weist darauf hin, dass darüber hinaus weltweit 12 Millionen Menschen staatenlos sind; vertritt die Auffassung, dass durch Kriege, Konflikte, Terrorismus, Gewalt, politische Unterdrückung, Verfolgung aufgrund der Religion oder Weltanschauung, Armut sowie Wasserversorgungs- und Ernährungsunsicherheit die Gefahr zunimmt, dass es zu neuen Konflikten und weiteren Vertreibungen kommt; weist darauf hin, dass die ökologischen Folgen des Klimawandels, wie etwa ein eingeschränkter Zugang zu sauberem Trinkwasser, Zwangsmigration und Vertreibungen weiter verschärfen können;

13. betont, dass der Klimawandel und der Verlust an biologischer Vielfalt große Bedrohungen für die Bevölkerung darstellen; weist erneut darauf hin, dass ohne gesunde Umwelt die grundlegenden Menschenrechte auf Leben, Gesundheit, Nahrungsmittel und sauberes Trinkwasser auf dem Spiel stehen; weist auf die Auswirkungen der Umweltzerstörung auf die Menschenrechte hin, und zwar sowohl für die betroffenen Bevölkerungen als auch für die gesamte Menschheit in Bezug auf ihr Recht auf eine gesunde Umwelt; hebt die wesentlichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten von Staaten und anderen Entscheidungsträgern hervor, bei der Bekämpfung des Klimawandels die Ziele des Übereinkommens von Paris von 2015 einzuhalten, seinen Auswirkungen entgegenzuwirken, die damit verbundenen negativen Folgen für die Menschenrechte zu verhindern und eine angemessene Politik im Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen zu fördern; weist erneut auf die Verpflichtungen der Staaten hin, die biologische Vielfalt zu schützen und bei einem Verlust bzw. der Zerstörung der biologischen Vielfalt Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen zu gewähren; bekundet seine Unterstützung für die auf internationaler Ebene im Entstehen begriffenen legislativen Anstrengungen im Hinblick auf Umweltkriminalität;

14. betont, dass die Redefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie der Pluralismus der Medien sowohl online als auch offline zentrale Bestandteile von widerstandsfähigen demokratischen Gesellschaften sind; verurteilt den Missbrauch legitimer Ziele wie Terrorismusbekämpfung, nationale Sicherheit und Strafverfolgung zur Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung; verurteilt Medienpropaganda und Fehlinformationen zulasten von Minderheiten; fordert die Einführung der bestmöglichen Maßnahmen zum Schutz vor Hetze und Radikalisierung, Desinformationskampagnen und feindseliger Propaganda, insbesondere vonseiten autoritärer Regime und nichtstaatlicher Akteure wie terroristischen Vereinigungen, indem sowohl auf EU-Ebene als auch auf internationaler Ebene ein Rechtsrahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen, einschließlich Cyber- und Informationskriegsführung, geschaffen wird, ohne dabei die Grundrechte zu gefährden; weist darauf hin, dass die Medien für Meinungsvielfalt stehen sowie den Grundsatz der Nichtdiskriminierung unterstützen und befolgen sollten; betont in diesem Zusammenhang, dass Angehörige von Minderheiten diskriminierungsfreien Zugang zu Rundfunkmedien, auch in ihrer Sprache, haben sollten;

Steigerung der Wirksamkeit der EU-Außenpolitik im Bereich der Menschenrechte

15. weist erneut auf die Zusicherung der EU hin, die Menschenrechte und die Demokratie in den Mittelpunkt ihrer Beziehungen zu Drittländern zu stellen; betont daher, dass für die Verwirklichung des Ziels, die Menschenrechte und die Demokratie auf der ganzen Welt zu fördern, dieses Ziel in alle Politikbereiche der EU einbezogen werden muss, die eine externe Dimension aufweisen; fordert die EU auf, diese Zusicherungen einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass durch ihr Engagement nicht unbeabsichtigt autoritäre Regime gestärkt werden;

16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die kommenden fünf Jahre einen neuen, ehrgeizigen, umfassenden und verbindlichen Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie zu verabschieden; fordert mit Nachdruck, dass alle Herausforderungen im Bereich der Menschenrechte, einschließlich der digitalen Rechte, der Umweltrechte, der Rechte älterer Menschen, des Themas Sport und Menschenrechte sowie die Rechte von Migranten, im Rahmen des künftigen Aktionsplans in angemessenem Maße in Angriff genommen werden; fordert die Schaffung eines starken Überwachungsmechanismus, mit dem die Umsetzung und die Auswirkungen des Aktionsplans bewertet werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf den Aktionsplan mehr Eigenverantwortung zu übernehmen und über die Umsetzung Bericht zu erstatten;

17. weist darauf hin, wie wichtig seine Entschließungen zu Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Arbeit seines Unterausschusses Menschenrechte sind; empfiehlt der Kommission und dem EAD nachdrücklich, ihre Zusammenarbeit mit dem Unterausschuss Menschenrechte des Parlaments zu verstärken, damit sich dieser aktiv am künftigen EU-Aktionsplan beteiligen und seine Umsetzung überwachen kann; fordert den EAD auf, dem Parlament regelmäßig Berichte über die Folgemaßnahmen vorzulegen, die er in Bezug auf alle Dringlichkeitsentschließungen und/oder die darin enthaltenen Empfehlungen ergriffen hat;

18. betont, dass sich der Handel, die EU-Politik in diesem Bereich und die Menschenrechte gegenseitig begünstigen können und sollten und dass der Wirtschaft eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, positive Anreize für die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der sozialen Verantwortung von Unternehmen zu schaffen; fordert die Kommission und den EAD mit Nachdruck auf, die Menschenrechtsklauseln in internationalen Abkommen wirksam anzuwenden – nicht nur indem ein politischer Dialog geführt wird, Fortschritte regelmäßig bewertet werden und auf Antrag das Anhörungsverfahren in Anspruch genommen wird, sondern auch dadurch, dass ein wirksamer Mechanismus geschaffen wird, mit dem überwacht werden kann, ob es im Zuge der Geschäftstätigkeit von Unternehmen zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt; fordert, dass die Menschenrechtsklauseln unter Beteiligung des Parlaments, der Zivilgesellschaft und einschlägiger internationaler Organisationen ordnungsgemäß durchgesetzt und angemessen überwacht werden, unter anderem mithilfe messbarer Richtgrößen; fordert die Einrichtung eines wirksamen und unabhängigen Beschwerdeverfahrens für Gruppen von Bürgern und Interessenträgern, die von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen und negative Auswirkungen durch Geschäftstätigkeit verhindern müssen;

19. unterstützt Menschenrechtsdialoge mit Drittländern als ein wesentliches Instrument für ein bilaterales Engagement bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte; weist erneut darauf hin, dass in den Leitlinien der EU für Menschenrechtsdialoge mit Drittländern eine Reihe von Kriterien für die Eröffnung eines Dialogs, umrissen werden, darunter „[der Wille] der Regierung zur Verbesserung der Lage, das Engagement der Regierung hinsichtlich internationaler Menschenrechtsübereinkünfte, [der Wille] der Regierung zur Zusammenarbeit auf der Grundlage der Verfahren und Mechanismen der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenrechte und die Haltung der Regierung in Bezug auf die Zivilgesellschaft“; fordert den EAD auf, wie in den oben erwähnten Leitlinien vorgesehen eine regelmäßige Bewertung jedes Dialogs vorzunehmen und sicherzustellen, dass die EU ihre Ziele anpasst und ihren Ansatz noch einmal überdenkt, wenn keine konkreten Fortschritte erzielt wurden; fordert die Kommission und den EAD auf, unter stärkerer Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Gruppen und einschlägiger internationaler Organisationen ihre Kräfte zu bündeln‚ um die Menschenrechte und damit verbundene Verpflichtungen in Dialogen oder Verhandlungen mit den Regierungen von Drittländern in sämtlichen politischen und wirtschaftlichen Bereichen zur Sprache zu bringen und so die Wirkung der Menschenrechtsdialoge zu verstärken; empfiehlt, denjenigen Gehör zu schenken, die über die Menschenrechtslage in diesen Ländern besorgt sind, und dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, auch indem im Rahmen der Menschenrechtsdialoge Einzelfälle zur Sprache gebracht werden; fordert eine aktivere Beteiligung des Parlaments an der Gestaltung der Tagesordnungen der Menschenrechtsdialoge; betont, dass die länderspezifischen Menschenrechtsstrategien und deren jährliche Durchführungsberichte ein wesentliches Instrument für die Gewährleistung der Kohärenz des politischen Handelns, für die Festlegung der wichtigsten strategischen Prioritäten sowie lang- und kurzfristiger Ziele und für die Beschreibung konkreter Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie sind; bekräftigt seine Forderung, dass den Mitgliedern des Parlaments Zugang zu den Inhalten der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien gewährt wird; begrüßt die zivilgesellschaftlichen Seminare im Vorfeld der Menschenrechtsdialoge und fordert nachdrücklich, dass die Schlussfolgerungen daraus berücksichtigt und zivilgesellschaftliche Organisationen ordnungsgemäß beteiligt werden;

20. fordert die EU nachdrücklich auf, Diskriminierung kontinuierlich entgegenzuwirken, indem sie das Instrumentarium der EU im Bereich der Menschenrechte bestmöglich nutzt, wozu auch Dialoge und Verurteilungen, die Unterstützung der Zivilgesellschaft und gemeinsame Initiativen auf der Ebene der Vereinten Nationen gehören, und zwar im Einklang mit den kürzlich von der EU verabschiedeten Menschenrechtsleitlinien über Nichtdiskriminierung im auswärtigen Handeln und dem im Jahr 2017 veröffentlichten Anleitungs-Tool der Vereinten Nationen über Diskriminierung aufgrund der Abstammung;

21. unterstützt nachdrücklich die Arbeit und die Bemühungen des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in der Welt; hebt hervor, dass ein wichtiges Ziel im Rahmen des Mandats des EU-Sonderbeauftragten darin besteht, die Wirksamkeit der Tätigkeit der EU in diesem Bereich zu verbessern; fordert den EU-Sonderbeauftragten auf, sein Mandat so wahrzunehmen, dass die Bemühungen der EU um die Stärkung der Demokratie aufgewertet werden; besteht auf seiner Forderung, das Mandat des EU-Sonderbeauftragten zu überarbeiten, in ein ständiges Mandat mit mehr Rechenschaftspflicht umzuwandeln, ihm das Initiativrecht einzuräumen, ihm ausreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen und ihn mit der Befugnis auszustatten, öffentlich über die Ergebnisse von Besuchen in Drittländern zu berichten und den Standpunkt der EU zu Menschenrechtsfragen darzulegen; bekräftigt seine Forderung nach mehr Transparenz hinsichtlich der Tätigkeiten und Reisen des EU-Sonderbeauftragten und besteht darauf, dass seine regelmäßigen Berichte an den Rat auch dem Parlament übermittelt werden; begrüßt die Ausweitung des Mandats des EU-Sonderbeauftragten auf die Unterstützung für die internationale Strafjustiz und erwartet, dass der Sonderbeauftragte in diesem Bereich besonders aktiv sein wird;

22. begrüßt die Bemühungen des EAD und der Kommission, das Bewusstsein der EU-Beamten für die Menschenrechte kontinuierlich zu stärken; begrüßt, dass es nun in allen EU-Delegationen Anlaufstellen für Menschenrechtsfragen und Verbindungsstellen für Menschenrechtsverteidiger gibt; fordert den EAD auf, dem Parlament einen ausführlichen Bericht über die Fertigstellung dieses Netzes von Anlaufstellen vorzulegen, um die einheitliche Umsetzung in allen EU-Delegationen zu prüfen und sicherzustellen; fordert alle EU-Delegationen und ihre jeweiligen Anlaufstellen für Menschenrechtsfragen auf, ihren Verpflichtungen, Menschenrechtsverteidiger zu treffen, inhaftierte Aktivisten zu besuchen, deren Gerichtsverfahren zu verfolgen und sich vor Ort für deren Schutz einzusetzen, konsequent nachzukommen;

23. würdigt die Fortschritte hinsichtlich des Vorgehens und des Formats des EU-Jahresberichts 2018 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt, erwartet jedoch, dass der Rat und der VP/HV die Positionen der relevanten Entschließungen bzw. Empfehlungen des Parlaments noch stärker berücksichtigen, damit die Organe der EU in Menschenrechtsfragen noch intensiver und effizienter interagieren können; fordert den Rat auf, sich auch künftig darum zu bemühen, diese Jahresberichte früh im Jahr fertigzustellen; bestärkt den Rat darin, sicherzustellen, dass die Annahme des nächsten Jahresberichts auf einem angemessenen Konsultationsprozess beruht;

Entwicklung von Lösungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und der Demokratie

Demokratische Staatsführung und Schaffung von Raum für die Zivilgesellschaft

24. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklungen, die sich negativ auf die Staatsführung und die Zivilgesellschaft in der ganzen Welt auswirken, weiterhin ausnahmslos genau zu beobachten und mit allen geeigneten Mitteln systematisch auf von autoritären Regierungen veranlasste Maßnahmen und Gesetzesänderungen zu reagieren, die darauf abzielen, eine auf grundlegenden demokratischen Grundsätzen beruhende Staatsführung zu untergraben und den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft einzuschränken; ist der Ansicht, dass Synergieeffekte zwischen der Kommission, dem EAD und dem Parlament in diesem Bereich besser genutzt werden sollten; begrüßt die unschätzbare Unterstützung, die zivilgesellschaftlichen Organisationen weltweit im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) geleistet wurde, das nach wie vor das wichtigste Instrument der EU bei der Umsetzung ihrer auswärtigen Menschenrechtspolitik ist; fordert, dass die Finanzmittel für die Zivilgesellschaft und die Menschenrechte im Nachfolgeinstrument des EIDHR aufgestockt werden; hebt hervor, dass 2018 Hunderte friedlicher zivilgesellschaftlicher Demonstranten festgenommen wurden, viele dieser Demonstranten misshandelt und willkürlich inhaftiert wurden und hohe Bußgelder in Gerichtsverfahren entrichten mussten;

Ansatz der EU in Bezug auf Konflikte und Rechenschaftspflicht bei Menschenrechtsverletzungen

25. betont den Zusammenhang zwischen der Zunahme von Menschenrechtsverletzungen und der weit verbreiteten Straflosigkeit und fehlenden Rechenschaftspflicht in Regionen und Ländern, die von Konflikten verwüstet oder von politisch motivierter Einschüchterung, Diskriminierung, Schikanen und Gewalt, Entführungen, der Anwendung von Gewalt durch Polizisten, willkürlichen Festnahmen und Folter sowie Tötungen geprägt sind; fordert die internationale Gemeinschaft auf, Maßnahmen zur Bekämpfung von Straflosigkeit und zur Förderung der Rechenschaftspflicht zu unterstützen, insbesondere in den Regionen und Ländern, in denen die Dynamik der Straflosigkeit diejenigen belohnt, die die größte Verantwortung tragen und Opfer entmachten; hebt außerdem hervor, dass Minderheiten und ausgegrenzte Gruppen häufig am stärksten von Konflikten betroffen sind;

26. weist noch einmal auf seine Entschließungen hin, in denen die konkrete Verantwortung für Konflikte angeprangert wird, denen 2018 im Rahmen gezielter Angriffe gegen die Zivilbevölkerung und die humanitäre Infrastruktur Hunderte von Kindern zum Opfer gefallen sind; fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, sich streng an den EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren zu halten und insbesondere sämtliche Lieferungen von Waffen, Überwachungsgeräten und nachrichtendienstlichen Ausrüstungen, die Regierungen zur Unterdrückung der Menschenrechte einsetzen können, einzustellen, vor allem im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten; besteht darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten uneingeschränkte Transparenz zu ihren Waffenausfuhren an den Tag legen und regelmäßig darüber Bericht erstatten müssen; weist erneut auf seine Entschließung vom 27. Februar 2014 zum Einsatz von bewaffneten Drohnen[11] hin; ist zutiefst besorgt über den Einsatz bewaffneter Drohnen außerhalb des internationalen Rechtsrahmens; fordert die Kommission darüber hinaus auf, das Parlament über die Verwendung von EU-Mitteln für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Konstruktion von Drohnen gewidmet sind, ordnungsgemäß auf dem Laufenden zu halten; fordert den VP/HV nachdrücklich auf, die Entwicklung, Herstellung und Verwendung von vollkommen autonom funktionierenden Waffen, die Angriffe ohne Mitwirkung des Menschen ermöglichen, zu untersagen;

27. verurteilt aufs Schärfste alle von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren begangenen abscheulichen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen, die sich unter anderem gegen Bürger richten, die ihre Menschenrechte friedlich wahrnehmen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, all ihr politisches Gewicht in die Waagschale zu legen, damit keine Handlungen stattfinden, die als Genozid, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden könnten, in Fällen, in denen solche Verbrechen verübt werden, effizient und koordiniert zu reagieren, alle erforderlichen Ressourcen aufzubringen, damit die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden, den Opfern zu helfen und Stabilisierungs- und Versöhnungsprozesse zu fördern; fordert die internationale Gemeinschaft auf, Instrumente wie das Frühwarnsystem der EU zu entwickeln, mit denen der Zeitraum zwischen Warnung und Reaktion auf ein Minimum verkürzt werden kann, um zu verhindern, dass gewaltsame Konflikte entstehen, sich neu entzünden oder eskalieren; fordert den EAD und die Kommission auf, in den dritten EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie eine ambitionierte Strategie zur Bekämpfung der Straffreiheit aufzunehmen; empfiehlt mit Nachdruck die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle für Vorbeugung, Rechenschaftspflicht und Bekämpfung von Straflosigkeit; bekräftigt seine an den VP/HV gerichtete Forderung, einen EU-Sonderbeauftragten für humanitäres Völkerrecht und internationale Gerichtsbarkeit zu ernennen und mit dem Mandat auszustatten, die Bemühungen der EU bei der Bekämpfung der Straffreiheit zu fördern, abzustimmen und zu vertreten;

28. begrüßt, dass sich die EU im Jahr 2018 anlässlich der Feierlichkeiten zum 20. Jahrestag der Annahme des Römischen Statuts bemüht hat, dessen universelle Gültigkeit zu fördern, und bekräftigt, dass es den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) weiterhin uneingeschränkt unterstützt; stellt fest, dass das Völkerrecht derzeit unter erheblichem Druck steht; ist in Anbetracht des ausgedehnten Zuständigkeitsbereichs des Internationalen Strafgerichtshofs besorgt darüber, dass nur 122 der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Mitglieder des IStGH sind und nur 38 die in Kampala beschlossene Änderung ratifiziert haben, mit der der IStGH befugt wird, das Verbrechen der Aggression strafrechtlich zu verfolgen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dazu anzuhalten, das Römische Statut zu ratifizieren und umzusetzen, und ist bestürzt darüber, dass einige Länder ihre Ratifizierung zurückgezogen haben oder mit einem Rückzug drohen; fordert außerdem alle Unterzeichner des Römischen Statuts auf, sich mit dem IStGH abzustimmen und mit ihm zusammenzuarbeiten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Prüfungen, Untersuchungen und Entscheidungen des IStGH systematisch zu unterstützen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass eine Zusammenarbeit mit dem IStGH verweigert wird; fordert die finanzielle Unterstützung von Organisationen, die digital oder in anderen Formaten Belege für Straftaten, die von Konfliktparteien begangen werden, sammeln, aufbewahren und schützen, um deren Strafverfolgung auf internationaler Ebene zu ermöglichen; fordert die EU-Mitgliedstaaten und das Genozid-Netz der EU auf, die Ermittlungsgruppe der Vereinten Nationen bei der Erhebung, Aufbewahrung und Speicherung von Beweisen für derzeit oder in jüngster Vergangenheit begangene Verbrechen zu unterstützen, damit sie nicht verloren gehen; fordert die Kommission und den EAD auf‚ nach Möglichkeiten zu suchen und neue Instrumente vorzulegen, um die Opfer von Verstößen gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht dabei zu unterstützen, Zugang zur internationalen Gerichtsbarkeit und Rechtsschutz und Entschädigung zu erlangen, indem beispielsweise die Kapazitäten von Drittländern ausgebaut werden, damit sie den Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit in ihren nationalen Rechtssystemen anwenden können;

29. begrüßt die ersten Sondierungsgespräche im Rat über die Einrichtung eines EU-Mechanismus für die Verhängung von Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen die Menschenrechte, die sogenannte „Magnitski-Liste“, durch die die Verhängung gezielter Sanktionen gegen Personen ermöglicht wird, die an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren, wie es bei zahlreichen Gelegenheiten, insbesondere im März 2019, vom Parlament gefordert wurde; fordert die Fortsetzung dieser Gespräche; fordert den Rat auf, seine Beratungen voranzutreiben, um baldmöglichst die erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen, diesen Mechanismus einzurichten und mit angemessenen Finanzmitteln auszustatten; hebt hervor, dass dieses System mit dem EU-Mechanismus für die gerichtliche Überprüfung vereinbar sein muss; hebt außerdem als nachahmenswertes Beispiel hervor, dass einige EU-Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften erlassen haben, auf deren Grundlage Sanktionen gegenüber Einzelpersonen verhängt werden können, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind;

30. fordert den VP/HV und den Rat auf, besonderes Augenmerk auf die Menschenrechtslage in rechtswidrig besetzten Gebieten zu richten; weist erneut darauf hin, dass die rechtswidrige Besetzung eines Hoheitsgebiets oder eines Teils davon einen anhaltenden Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt; hebt hervor, dass nach dem humanitären Völkerrecht die Besatzungsmacht für die Zivilbevölkerung verantwortlich ist; bedauert die Wiederaufnahme von Vertretern eines Staates, der das Hoheitsgebiet eines anderen Staates besetzt hält, in die Parlamentarische Versammlung des Europarats;

Schutz von Menschenrechtsverteidigern

31. betont die unschätzbare und wesentliche Rolle, die Menschenrechtsverteidiger und insbesondere Verfechter der Menschenrechte von Frauen unter Gefährdung ihres eigenen Lebens spielen; betont, dass es in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger und die Zivilgesellschaft einer engen Abstimmung der Kontakte der EU mit den Behörden von Drittländern bedarf; hebt hervor, dass 2018 der 20. Jahrestag der Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsverteidiger begangen wurde; empfiehlt, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen und den Mitgliedstaaten zu stärken, um sie in die Lage zu versetzen, Menschenrechtsverteidiger kontinuierlich zu unterstützen zu schützen; würdigt den Mechanismus „protectdefenders.eu“, der eingerichtet wurde, um stark gefährdete Menschenrechtsverteidiger zu schützen, und fordert, dass er gestärkt wird;

32. hebt hervor, dass eine strategische, wahrnehmbare und ergebnisorientierte Vorgehensweise der EU für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern erforderlich ist; fordert den Rat auf, jährlich Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zu den EU-Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern in der Außenpolitik der EU zu veröffentlichen; fordert den Rat und die Kommission auf, ein abgestimmtes Verfahren festzulegen, um Menschenrechtsverteidigern Visa zu erteilen und gegebenenfalls vorübergehend Schutz zu gewähren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in den einschlägigen thematischen Programmen des nächsten Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) hinreichende Finanzmittel für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern vorzusehen und sicherzustellen, dass die Bedürftigsten, die am stärksten ausgegrenzt sind, Zugang zu diesen Mitteln haben; fordert die Kommission auf, dieses Instrument künftig in vollem Umfang zu nutzen; besteht darauf, dass die Delegationen und Mitgliedstaaten der EU ihre Finanzmittel und ihre Kapazitäten für dringliche Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für gefährdete Menschenrechtsverteidiger aufstocken; verurteilt, dass Menschenrechtsaktivisten immer wieder mit Reiseverboten belegt werden, wenn sie an Tagungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in Genf oder anderer internationaler Institutionen teilnehmen wollen; fordert die entsprechenden Regierungen auf, diese Reiseverbote aufzuheben;

Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter

33. unterstützt nachdrücklich das strategische Engagement der EU für die Gleichstellung der Geschlechter und ihre laufenden Bemühungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage von Frauen und Mädchen im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung 2030; hebt hervor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in allen Arbeitsbeziehungen, politischen Maßnahmen und im auswärtigen Handeln der EU oberste Priorität genießen sollte, da es sich hier nach Maßgabe der Verträge um einen Grundsatz für die EU und ihre Mitgliedstaaten selbst handelt; fordert die EU auf, eine umfassende Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter anzunehmen, wenn das strategische Engagement ausgelaufen ist; fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über die Verlängerung der Laufzeit des EU-Aktionsplans für die Gleichstellung nach 2020 auszuarbeiten und anzunehmen, da es sich hier um ein wichtiges Instrument der EU handelt, wenn es gilt, zu den Rechten von Frauen und Mädchen weltweit beizutragen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den dritten Aktionsplan für die Gleichstellung in Schlussfolgerungen des Rates zu billigen; fordert die Kommission und den EAD auf, weiter zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle von Mädchen und Frauen beizutragen, indem sie eng mit internationalen Organisationen und Drittländern sowie der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um neue Rechtsrahmen für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu entwickeln und umzusetzen;

34. hebt die alarmierende Zunahme der Gewalt gegen Frauen und Mädchen hervor; verurteilt alle Formen geschlechtsspezifischer, physischer, sexueller und psychischer Gewalt; bekundet seine schwerwiegenden Bedenken über den zunehmenden Rückgriff auf Folter in Form sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt als Kriegswaffe; betont, dass sexuelle Gewaltverbrechen und geschlechtsspezifische Gewalt im Römischen Statut als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Tatbestandsmerkmale des Völkermords bzw. der Folter aufgeführt sind; fordert die Staaten auf, ihre Rechtsvorschriften dahingehend neu auszurichten, dass diese Probleme in Angriff genommen werden; fordert erneut alle Mitgliedstaaten der EU und des Europarates auf, die das Übereinkommen von Istanbul noch nicht ratifiziert und umgesetzt haben, dies baldmöglichst nachzuholen; fordert weitere Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt und gegen Frauen und Mädchen gerichtete schädliche Praktiken wie Zwangs- oder Kinderehen, die Verstümmelung weiblicher Genitalien, sexuelle Gewalt sowie Zwangskonvertierungen; unterstützt die Fortsetzung der gemeinsamen Leitinitiative der EU und der Vereinten Nationen; fordert die EU-Delegationen auf, dafür Sorge zu tragen, dass Daten zu Gewalt gegen Frauen erhoben werden, länderspezifische Empfehlungen auszuarbeiten und Schutzmechanismen sowie Unterstützungsstrukturen für die Opfer zu fördern;

35. bekräftigt, dass der Zugang zu medizinischer Versorgung ein Menschenrecht ist und dass sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte auf den grundlegenden Menschenrechten beruhen und untrennbar mit der Menschenwürde verknüpft sind; stellt fest, dass ein unzureichender Zugang zu lebenswichtigen Gütern und Sozialleistungen wie etwa zu Wasser, Lebensmitteln, medizinischer Versorgung, Bildung und Sanitäreinrichtungen sowie Schwierigkeiten beim Zugang zu Versorgungsleistungen für sexuelle und reproduktive Gesundheit eine nicht hinnehmbare Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellen; verurteilt die Verstöße gegen die sexuellen und reproduktiven Rechte der Frau, einschließlich der Verweigerung des Zugangs zu einschlägigen Dienstleistungen; betont, dass eine ordentliche und erschwingliche medizinische Versorgung – auch im Bereich der psychischen Gesundheit wie etwa psychologische Unterstützung – und die universelle Achtung der sexuellen und reproduktiven Rechte sowie der Zugang zu diesen und zu entsprechender Aufklärung für alle Frauen garantiert sein sollten und dass alle Frauen die Möglichkeit haben sollten, frei und bewusst über ihre Gesundheit und ihre sexuellen und reproduktiven Rechte zu entscheiden; stellt fest, dass es sich hier um wichtige Dienstleistungen handelt, wenn es gilt, das Leben von Frauen zu retten und die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu senken; hält es für unannehmbar, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen und Mädchen und ihre damit verbundenen Rechte auch in multilateralen Foren nach wie vor umstritten sind; betont, dass Mädchen und Frauen, die Opfer bewaffneter Konflikte sind, Anspruch auf die notwendige medizinische Versorgung haben; weist nachdrücklich auf die Bedeutung der Rolle von Frauen bei der Verhütung und Beilegung von Konflikten, bei Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und des Wiederaufbaus nach Konflikten sowie bei Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte und demokratischer Reformen hin;

36. fordert die EU auf, andere Länder bei der Ausweitung ihrer Maßnahmen in den Bereichen Bildung, medizinische Versorgung und Sozialfürsorge, Datenerhebung, Finanzierung und Planung zu unterstützen, damit sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt weltweit besser verhindert und bekämpft wird; weist darauf hin, dass Bildung ein grundlegendes Hilfsmittel zur Bekämpfung von gegen Frauen und Kinder gerichteter Diskriminierung und Gewalt ist; fordert Maßnahmen, um Frauen und Mädchen den Zugang zur Bildung und zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, sowie besonderes Augenmerk darauf, dass bei der Besetzung von Führungspositionen in Unternehmen eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter gewahrt wird; fordert außerdem, dass in Abkommen der EU mit Entwicklungsländern die Bildung von Mädchen aufgenommen wird;

Rechte des Kindes

37. betont, dass Minderjährige häufig besonderen Formen des Missbrauchs ausgeliefert sind, etwa Frühverheiratung, Kinderprostitution, Rekrutierung von Kindersoldaten, Genitalverstümmelung, Kinderarbeit und Menschenhandel, und zwar insbesondere in humanitären Krisen und bewaffneten Konflikten, und daher besonders geschützt werden müssen; weist insbesondere auf staatenloser Kinder sowie Kinder von Migranten und Flüchtlingen hin; fordert die EU auf, mit Drittländern zusammenzuarbeiten, damit Kinder-, Früh- und Zwangsehen ein Ende gesetzt wird, indem das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung auf 18 Jahre festgelegt, die Überprüfung des Alters beider Ehepartner sowie ihres uneingeschränkten und freien Einverständnisses verlangt und die zwingende Eintragung von Eheschließungen eingeführt und durchgesetzt werden; fordert, dass neue EU-Initiativen zur Förderung und zum Schutz von Kinderrechten ergriffen werden, mit denen beispielsweise weltweit Kindesmissbrauch verhindert und bekämpft wird, von Konflikten betroffene Kinder und insbesondere Kinder, die Opfer extremistischer Gruppen geworden sind, sowie Kinder, die unter mehrfacher und intersektioneller Diskriminierung leiden, wieder in die Gesellschaft eingegliedert und integriert werden und ihnen ein geschütztes familiäres Umfeld innerhalb der Gemeinschaft als ihr natürlicher Lebensraum geboten wird, in dem Betreuung und Bildung grundlegende Bedeutung zukommt; fordert die EU auf, unter anderem durch die Organisation einer internationalen Konferenz zum Schutz von Kindern in einem instabilen Umfeld eine internationale Bewegung zugunsten der Rechte des Kindes anzustoßen; betont erneut, dass es nach wie vor wichtig ist, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und die dazugehörigen Fakultativprotokolle weltweit zu ratifizieren und wirkungsvoll umzusetzen;

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und Intersexuellen (LGBTI-Personen)

38. verurteilt die willkürliche Festnahme, Folter, Verfolgung und Tötung von LGBTI-Personen; weist darauf hin, dass LGBTI-Personen in einer Reihe von Ländern weltweit aufgrund ihrer sexuellen Orientierung immer noch unter Verfolgung und Gewalt leiden; bedauert, dass Homosexualität nach wie vor in vielen Ländern strafbar ist und in manchen Ländern mit der Todesstrafe geahndet wird; ist der Ansicht, dass Gewalttaten und gewaltsames Vorgehen gegen Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bestraft werden sollten und beendet werden müssen; fordert die Umsetzung der Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen;

Rechte von Menschen mit Behinderungen

39. begrüßt die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; weist erneut auf die Bedeutung einer wirksamen Umsetzung dieses Übereinkommens durch die Mitgliedstaaten und die Organe der EU hin; hebt die große Bedeutung von Diskriminierungsfreiheit hervor; betont, dass der Grundsatz der allgemeinen Barrierefreiheit glaubwürdig durchgängig berücksichtigt und sichergestellt werden muss, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen einschlägigen Politikbereichen der EU, einschließlich der Entwicklungspolitik, umfassend geachtet werden; fordert, dass ein globales Exzellenzzentrum für zukunftssichere und unternehmerische Fähigkeiten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet wird;

Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit

40. nimmt mit großer Sorge den Umfang und die Folgen der Kastenhierarchien, der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit und der fortwährenden Verletzungen der Menschenrechte von Personen, die der Kastenhierarchie ausgesetzt sind, einschließlich der Verweigerung des Zugangs zur Justiz und zum Arbeitsmarkt, fortgesetzter Segregation, Armut und Stigmatisierung, ebenso zur Kenntnis wie kastenbedingte Hindernisse, durch die grundlegende Menschenrechte nicht wahrgenommen werden können und die der menschlichen Entwicklung im Wege stehen; bekräftigt seine Forderung, dass die EU eine Strategie in Bezug auf Diskriminierungen aufgrund der Kastenzugehörigkeit ausarbeitet; fordert die EU auf, ihrer tiefen Besorgnis angesichts von Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit Maßnahmen folgen zu lassen; fordert die Annahme eines EU-Instruments, mit dem der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit vorgebeugt und mit dem ihr ein Ende gesetzt wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, ihre Bemühungen um die Beseitigung der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit auf der Ebene der Vereinten Nationen und der Delegationen zu verstärken und diesbezügliche Initiativen zu unterstützen; stellt fest, dass in solche Initiativen die Förderung spezieller Indikatoren, aufgeschlüsselte Daten und besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit einbezogen werden sollten, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung 2030 umzusetzen und zu überwachen, das neue Anleitungs-Tool der Vereinten Nationen über Diskriminierung aufgrund der Abstammung zu befolgen und die Staaten zu unterstützen;

Indigene Völker

41. ist zutiefst besorgt darüber, dass indigene Völker weltweit häufig systematisch diskriminiert und verfolgt werden, wozu auch willkürliche Festnahmen und Tötungen von Menschenrechtsverteidigern, Vertreibung, Landraub und Rechtsverletzungen durch Unternehmen gehören; weist darauf hin, dass die meisten Angehörigen indigener Völker unterhalb der Armutsgrenze leben; fordert alle Staaten auf, die indigenen Völker in die Beschlussfassung in Bezug auf die Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels einzubeziehen; fordert die Staaten auf, die Bestimmungen des IAO-Übereinkommens Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker zu ratifizieren;

Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit

 

42. betont, dass das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, das auch die Rechte umfasst, nicht zu glauben, theistische, nichttheistische, agnostische oder atheistische Ansichten zu vertreten und sich vom Glauben abzuwenden, weltweit gewährleistet sein und vorbehaltlos geschützt werden muss; fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu verstärken und einen Dialog mit Staaten, Vertretern der Zivilgesellschaft, von Glaubensgemeinschaften, von nicht konfessionellen, humanistischen, philosophischen Gemeinschaften sowie Kirchen, religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften einzuleiten, um Gewalttaten, Verfolgung, Intoleranz und die Diskriminierung von Menschen aufgrund von Meinungen, Gewissensentscheidungen, philosophischen Anschauungen, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung zu verhindern; missbilligt Gesetze gegen Konvertierungen und Blasphemie, die religiöse Minderheiten und Atheisten wirksam in ihrer Religions- bzw. Glaubensfreiheit beschränken oder sie dieser sogar berauben; fordert außerdem die Kommission den EAD und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit uneingeschränkt umzusetzen;

43. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, weiterhin Bündnisse zu schmieden und die Zusammenarbeit mit einem breiten Spektrum von Ländern und regionalen Organisationen auszubauen‚ um insbesondere in Konfliktgebieten, in denen Glaubensgemeinschaften am stärksten gefährdet sind, wie die Christen im Nahen Osten, positive Veränderungen in Bezug auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu bewirken; unterstützt uneingeschränkt die Vorgehensweise der EU, bei thematischen Resolutionen im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen beim Thema Religions- und Weltanschauungsfreiheit eine Führungsrolle zu übernehmen;

44. unterstützt die Arbeit und die Bemühungen des Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU; fordert den Rat und die Kommission erneut auf, im Zuge der Verlängerung und Stärkung des Mandats und der Position des Sonderbeauftragten durch die Kommission eine transparente und umfassende Bewertung der Wirksamkeit und des Mehrwerts seiner Position vorzunehmen; besteht darauf, dass seine Arbeit mit angemessenen Mitteln ausgestattet wird, um die Wirksamkeit der Union in diesem Bereich zu verbessern; weist den Rat und die Kommission darauf hin, dass das institutionelle Mandat, die Kapazitäten und Aufgaben des Sonderbeauftragten für die Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU in ständiger Abstimmung mit religiösen und philosophischen Verbänden angemessen unterstützt werden müssen, indem die Möglichkeit einer mehrjährigen Amtszeit bei jährlicher Überprüfung untersucht wird und in allen einschlägigen EU-Organen im Einklang mit seiner Entschließung vom 15. Januar 2019 zu den Leitlinien der EU und das Mandat des EU-Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union funktionsfähige Netzwerke eingerichtet werden;

Recht auf freie Meinungsäußerung, Medienfreiheit und das Recht auf Information

45. verurteilt aufs Schärfste die zahlreichen Ermordungen, Entführungen und Einschüchterungen von Journalisten, Bloggern und Hinweisgebern sowie die Bedrohungen und Angriffe mit körperlichen und juristischen Mitteln, denen sie 2018 ausgesetzt waren; fordert die EU auf, künftig alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um sie zu schützen; weist erneut darauf hin, dass die Meinungsfreiheit und die Medienfreiheit eine Kultur des Pluralismus begünstigen und wesentliche Bestandteile einer demokratischen Gesellschaft sind; weist erneut darauf hin, dass Journalisten in der Lage sein sollten, ihren Beruf ungehindert auszuüben, ohne Strafverfolgung oder Inhaftierung befürchten zu müssen; betont, dass jede Beschränkung der Wahrnehmung der Meinungsfreiheit und der Medienfreiheit, beispielsweise durch die Entfernung von Online-Inhalten, die Ausnahme sein muss, dass dabei besonderes Augenmerk auf die Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit gelegt werden muss und dass sie gesetzlich vorgeschrieben sein und auf einem Gerichtsurteil beruhen muss;

46. fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und insbesondere ihren Sonderbeauftragten auf, besonderes Augenmerk auf den Schutz von Freiheit, Unabhängigkeit und Pluralismus der Medien weltweit zu richten, um alle Formen von Beschränkungen der Meinungs- und Medienfreiheit – online wie offline – besser zu überwachen und systematisch zu verurteilen, und alle diplomatischen Mittel und Instrumente einzusetzen, um sie zu beenden; betont, dass es wichtig ist, Hetze und Aufstachelung zu Gewalt im Internet und in der realen Welt zu verurteilen, da diese Handlungen eine direkte Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit und die Werte der Menschenrechte darstellen; unterstützt Initiativen, die dazu beitragen, dass Falschmeldungen und propagandistische Fehlinformationen von Informationen abgegrenzt werden können, die im Rahmen wirklicher und unabhängiger journalistischer Tätigkeit recherchiert wurden; betont, wie wichtig es ist, die wirkungsvolle und systematische Umsetzung der „Menschenrechtsleitlinien der EU in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline“ sicherzustellen;

Todesstrafe, Folter und andere Arten von Misshandlungen

47. verurteilt den Rückgriff auf Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und die Todesstrafe, die nach wie vor in vielen Ländern weltweit angewandt werden; erklärt sich besorgt darüber, dass zahlreiche Verurteilungen und Hinrichtungen aus Gründen erfolgt sind, die nicht der Definition von Schwerstverbrechen entsprechen, was dem Völkerrecht entgegensteht; fordert die Länder, die dies noch nicht getan haben, auf, unverzüglich ein Moratorium für die Todesstrafe als Schritt hin zu deren Abschaffung zu verhängen; fordert die EU auf, ihre Bemühungen um die Beseitigung der Todesstrafe zu intensivieren; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, besondere Wachsamkeit gegenüber Staaten an den Tag zu legen, die damit drohen, die Todesstrafe in ihren Rechtsvorschriften oder in der Praxis wieder einzuführen; fordert die Einstellung des weltweiten Handels mit Gütern, die für Folter und für die Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können;

48. hält es für unerlässlich, alle Formen von Folter und Misshandlung, einschließlich der psychischen Folter, von Personen, die in Gefängnissen oder anderen Einrichtungen inhaftiert sind, zu bekämpfen, die Bemühungen um die Einhaltung der diesbezüglichen völkerrechtlichen Bestimmungen zu verstärken und Entschädigungen für die Opfer sicherzustellen; ist zutiefst besorgt über den Zustand der Gefängnisse und über die Haftbedingungen in zahlreichen Ländern, beispielsweise was den Zugang zu medizinischer Betreuung und Arzneimitteln insbesondere bei Krankheiten wie Hepatitis oder HIV betrifft; weist erneut darauf hin, dass die Verweigerung des Zugangs von Häftlingen zu medizinischer Betreuung eine Misshandlung oder sogar Folter darstellt und unterlassene Hilfeleistung sein kann; begrüßt die überarbeitete Politik der EU gegenüber Drittländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe; fordert die Mitgliedstaaten auf, in alle Maßnahmen und Politikbereiche Schutzbestimmungen gegen Folter und andere Formen von Misshandlung einfließen zu lassen;

49. begrüßt die Einrichtung der Anti-Folter-Koordinierungsgruppe der EU im Jahr 2017; begrüßt in diesem Zusammenhang die Modernisierungen der EU-Rechtsvorschriften, die es in seiner legislativen Entschließung vom 29. November 2018 betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten[12] gefordert hat; betont, dass es wichtig ist, die Zusammenarbeit mit Mechanismen der Vereinten Nationen, regionalen Gremien und einschlägigen Akteuren wie dem IStGH sowie mit Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern bei der Bekämpfung von Folter und anderen Formen von Misshandlung weiter zu stärken;

Wirtschaft und Menschenrechte

50. bekräftigt, dass die Tätigkeiten aller Unternehmen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder grenzüberschreitend tätig sind, in vollem Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen stehen müssen; bekräftigt außerdem, wie wichtig es ist, dass die soziale Verantwortung von Unternehmen gefördert wird; betont, wie wichtig es ist, dass europäische Unternehmen eine Führungsrolle bei der Förderung internationaler Standards im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte übernehmen; weist erneut darauf hin, dass Unternehmen dafür verantwortlich sind, dass weder sie noch ihre Lieferkette im Rahmen ihrer Tätigkeiten an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind, wie etwa an Zwangs- oder Kinderarbeit, Verletzung der Rechte indigener Völker, Landraub, Bedrohungen von und Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger und Umweltverschmutzung;

51. betont, dass ein international rechtsverbindliches Instrument geschaffen werden muss, um die Tätigkeiten transnationaler Unternehmen und anderer Unternehmen im Rahmen der internationalen Menschenrechtsnormen zu regulieren; fordert einen Legislativvorschlag zur unternehmerischen Verantwortung im Bereich Menschenrechte und Sorgfaltspflicht, damit Missbräuche bei der weltweiten Tätigkeit von Unternehmen verhindert werden und Opfer von Fehlverhalten von Unternehmen Zugang zu gerichtlichen Rechtsbehelfen erhalten; betont, dass es wichtig ist, dass alle Länder die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte uneingeschränkt umsetzen; fordert diejenigen EU-Mitgliedstaaten, die noch keine nationalen Aktionspläne für die Rechte von Unternehmen verabschiedet haben, auf, dies so bald wie möglich nachzuholen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich konstruktiv an der Arbeit der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu Transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte zu beteiligen; ist der Ansicht, dass dies ein notwendiger Schritt auf dem Weg der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte ist;

52. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, dafür Sorge zu tragen, dass die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) unterstützten Projekte mit der Politik und den Verpflichtungen der EU im Bereich Menschenrechte im Einklang stehen und dass es Rechenschaftsmechanismen gibt, mit denen Einzelpersonen auf Verstöße im Zusammenhang mit den Aktivitäten der EIB und EBWE hinweisen können; ist der Auffassung, dass eine interinstitutionelle Arbeitsgruppe im Bereich Unternehmen und Menschenrechte ein weiteres nützliches Instrument wäre; fordert die Privatwirtschaft und insbesondere im Finanz-, Versicherungs- und Verkehrswesen tätige Unternehmen auf, ihre Dienstleistungen humanitär tätigen Akteuren anzubieten, die Nothilfe leisten, und dabei die humanitären Ausnahmeregelungen und die in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehenen Ausnahmeregelungen uneingeschränkt zu beachten; begrüßt die Schaffung des Amtes eines unabhängigen Bürgerbeauftragten für verantwortungsvolle Unternehmensführung in Kanada;

53. sieht das Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS+) als ein positives Mittel zur Stimulierung der wirksamen Umsetzung von 27 zentralen internationalen Übereinkommen über Menschenrechte und Arbeitsnormen an; stellt fest, dass weltweite Wertschöpfungsketten zur Stärkung zentraler internationaler Arbeits-, Umwelt- und Sozialnormen beitragen und eine Gelegenheit für nachhaltigen Fortschritt darstellen, insbesondere in Entwicklungsländern und in Ländern, die aufgrund des Klimawandels stärker gefährdet sind; betont, dass Drittländer, die vom Schema allgemeiner Zollpräferenzen APS+ profitieren, in sämtlichen Bereichen, die die Menschenrechte betreffen, Fortschritte aufweisen sollten; stellt fest, dass die potenzielle Hebelwirkung von Handelspräferenzregelungen bei Menschenrechtsverletzungen durch verbesserte und wirksame Überwachungsmechanismen gestärkt werden dürfte; unterstützt die Aufnahme und Umsetzung von Menschenrechtsklauseln in internationale Abkommen zwischen der EU und Drittländern, einschließlich Handels- und Investitionsabkommen; fordert die Kommission auf, die Umsetzung solcher Klauseln systematisch zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie von den Empfängerländern eingehalten werden, und dem Parlament über die Beachtung der Menschenrechte durch die Partnerländer regelmäßig Bericht zu erstatten;

Neue Technologien und Menschenrechte

54. betont, dass eine EU-Strategie ausgearbeitet werden muss, mit der dafür gesorgt wird, dass die neuen Technologien wie künstliche Intelligenz dem Menschen dienen, und mit der den potenziellen Gefahren, die von neuen Technologien für die Menschenrechte ausgehen, wie Desinformation, Massenüberwachung, Falschmeldungen, Hetze, staatlich veranlasste Einschränkungen und die missbräuchliche Nutzung künstlicher Intelligenz, entgegengewirkt wird; hebt außerdem die konkreten Bedrohungen durch diese Technologien hervor, weil damit rechtmäßige Aktivitäten kontrolliert, eingeschränkt und unterminiert werden können; hebt hervor, dass die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Privatsphäre, und andere legitime Erwägungen wie etwa Sicherheit oder Bekämpfung von Kriminalität, Terrorismus und Extremismus in ein angemessenes Gleichgewicht gebracht werden müssen; ist besorgt darüber, dass bestimmte Technologien mit doppeltem Verwendungszweck zunehmend zur Cyberüberwachung von Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und politischen Gegnern eingesetzt werden;

55. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, sich bei den Regierungen von Drittländern für eine Beendigung repressiver Rechtspraktiken und Vorschriften für Cybersicherheit und zur Terrorismusbekämpfung einzusetzen; weist erneut auf die Verpflichtung hin, Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates, in dem Güter mit doppeltem Verwendungszweck aufgeführt sind, für die eine Autorisierung erforderlich ist, jährlich zu aktualisieren; betont, dass eine wirksame digitale Zusammenarbeit zwischen den Regierungen, der Privatwirtschaft, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, den Fachkreisen, den Sozialpartnern und anderen Interessenträgern erforderlich ist, um eine sichere und inklusive digitale Zukunft für alle im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen zu gewährleisten;

Migranten und Flüchtlinge

56. betont, dass die Ursachen von Migrationsbewegungen wie Kriege, Konflikte, autoritäre Regime, Verfolgung, Schleusernetze, Menschenhandel, Schmuggel, Armut, wirtschaftliche Ungleichheit und Klimawandel dringend bekämpft und langfristige Lösungen gefunden werden müssen, die auf der Achtung der Menschenrechte und auf Würde basieren; hebt hervor, dass legale Möglichkeiten und Wege für die Migration geschaffen und freiwillige Rückkehr erleichtert werden müssen, möglichst im Einklang mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung;

57. fordert, dass die externe Dimension der Flüchtlingskrise angegangen wird, indem unter anderem durch den Aufbau einer Zusammenarbeit und von Partnerschaften mit den betroffenen Drittländern nachhaltige Lösungen für Konflikte gesucht werden; ist der Ansicht, dass die Einhaltung des internationalen Flüchtlingsrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit mit Drittländern ist; betont, dass im Einklang mit dem globalen Pakt für Flüchtlinge wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Eigenständigkeit von Flüchtlingen zu stärken, den Zugang zu Drittlandlösungen zu erweitern, insbesondere in Herkunfts- und Transitländern die Menschenrechtslage bei der Migrationssteuerung zu verbessern und um eine sichere und angemessene Rückkehr zu ermöglichen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, für vollständige Transparenz im Hinblick auf die Politik der Zusammenarbeit und die Mittel zu sorgen, die Drittländer für ihre Zusammenarbeit bei der Migration erhalten; hält es für wichtig, dass die Ressourcen für Entwicklung und Zusammenarbeit zweckbestimmt eingesetzt werden und nicht jenen zugutekommen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind; fordert die EU auf, die UNHCR-Initiative, Staatenlosigkeit bis 2024 zu beseitigen, inner- und außerhalb der EU zu unterstützen;

58. verurteilt die Todesfälle von Flüchtlingen und Migranten im Mittelmeer sowie die Menschenrechtsverletzungen, denen sie dort ausgesetzt sind; verurteilt außerdem die Übergriffe gegen nichtstaatliche Organisationen, die diesen Menschen helfen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die humanitäre Hilfe für Vertriebene auszuweiten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Aufnahmegemeinschaften von Flüchtlingen zu unterstützen; besteht darauf, dass die Umsetzung der globalen Pakte für Migration und für Flüchtlinge daher mit der Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, wie sie in den Zielen für nachhaltige Entwicklung festgelegt wurde, sowie mit höheren Investitionen in Entwicklungsländern einhergehen muss;

59. betont, dass der Klimawandel und der Verlust an biologischer Vielfalt eine große Bedrohung für die Menschenrechte darstellen; fordert die Kommission und den EAD auf, auf eine EU-Strategie zum Schutz einer gesunden Umwelt hinzuarbeiten, indem sie eng mit Drittländern und internationalen Organisationen wie dem UNHCR zusammenarbeitet, das vor Kurzem mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) eine gemeinsame Strategie auf den Weg gebracht hat; hebt hervor, dass es nach Schätzungen der Vereinten Nationen bis zum Jahr 2050 viele Umweltflüchtlinge geben wird; weist erneut auf die Verpflichtungen und die Verantwortung hin, die den Staaten und anderen Verantwortlichen obliegt, wenn es gilt, die Auswirkungen des Klimawandels einzudämmen und seine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern; begrüßt die internationalen Bemühungen um eine verstärkte Verknüpfung von Fragen im Zusammenhang mit Umwelt- und Naturkatastrophen sowie dem Klimawandel mit den Menschenrechten; fordert die EU auf, sich aktiv an der internationalen Debatte über einen möglichen normativen Rahmen zum Schutz von „Umwelt- und Klimaflüchtlingen“ zu beteiligen;

Unterstützung der Demokratie

60. betont, dass die EU weiterhin aktiv demokratische, wirkungsvolle und politisch pluralistische Menschenrechtsinstitutionen, unabhängige Medien, Parlamente und die Zivilgesellschaft in ihren Bemühungen um die kontextabhängige Förderung der Demokratisierung unterstützen sollte, wobei den kulturellen und nationalen Gegebenheiten der betreffenden Drittländer Rechnung getragen werden sollte, um den Dialog und die Partnerschaft zu stärken; stellt fest, dass die Menschenrechte ein grundlegender Bestandteil von Demokratisierungsprozessen sind; begrüßt das konsequente Engagement des Europäischen Fonds für Demokratie für die Förderung der Demokratie und der Achtung der Grundrechte und -freiheiten auf dem Westlichen Balkan und in den östlichen und südlichen Nachbarländern der EU; weist darauf hin, dass die bisherigen Erfahrungen und Lehren aus dem Übergang zur Demokratie im Rahmen der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik als positive Beiträge zur Ermittlung bewährter Verfahren genutzt werden könnten, mit denen andere Demokratisierungsprozesse weltweit unterstützt und gefestigt werden könnten; stellt fest, dass sich die EU-Erweiterung auf dem europäischen Kontinent als das wirksamste Instrument zur Unterstützung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte erwiesen hat und dass die Möglichkeit eines EU-Beitritts für Länder, die sich der EU anschließen möchten und Reformen gemäß Artikel 49 EUV durchgeführt haben, aufrechterhalten bleiben sollte; fordert die EU nachdrücklich auf, im Verlauf aller Erweiterungsprozesse die Umsetzung der Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Rechte von Menschen, die Minderheiten angehören, sorgfältig zu beobachten;

61. begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates zur Demokratie vom 14. Oktober 2019 als Ausgangspunkt für die Aktualisierung und Stärkung des Konzepts der EU für Demokratieförderung; hebt in diesem Zusammenhang den Stellenwert von Bildungsmaßnahmen zum Thema Menschenrechte und Demokratisierung als wichtiges Hilfsmittel für die Konsolidierung dieser Werte inner- und außerhalb der EU hervor; betont, dass bei Programmen der EU zur Demokratieförderung eigene Finanzierungsbestimmungen gelten müssen, mit denen dem Charakter demokratischer Veränderungen Rechnung getragen wird; hebt hervor, dass in angemessene Ressourcen investiert werden muss, damit Programme zur Demokratieförderung und politische Prioritäten besser aufeinander abgestimmt werden können; unterstützt die Bemühungen um die Sicherstellung der Transparenz bei EU-Hilfen in diesem Bereich; verpflichtet sich, mehr Transparenz in demokratischen Prozessen zu fördern, insbesondere bei der Finanzierung politischer und themenbezogener Kampagnen durch nichtstaatliche Akteure;

62. bekräftigt seine positive Einstellung zur kontinuierlichen Unterstützung von Wahlprozessen durch die EU und zur Bereitstellung von Wahlhilfe und Unterstützung für einheimische Beobachter; begrüßt und unterstützt in diesem Zusammenhang uneingeschränkt die Arbeit der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen des Parlaments; weist erneut darauf hin, dass eine angemessene Weiterbehandlung der Berichte und Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmissionen erforderlich ist, weil dadurch dazu beigetragen wird, die Wirkung der Missionen zu erhöhen und die Unterstützung der EU für demokratische Standards in den betroffenen Ländern zu stärken; betont, dass die Demokratie während des gesamten Wahlzyklus im Wege langfristiger flexibler Programme, die dem Charakter des demokratischen Wandels Rechnung tragen, gefördert werden muss; fordert nachdrücklich, Fällen von Menschenrechtsverletzungen gegen Kandidaten im Verlauf von Wahlprozessen nachzugehen, insbesondere bei Kandidaten, die gefährdeten Gruppen oder Minderheiten angehören;

°

° °

63. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, dem Sonderbeauftragten der EU für Menschenrechte und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Präsidenten der 74. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, dem Präsidenten des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und den Leitern der EU-Delegationen zu übermitteln.

 


 

ANNEX I

 

INDIVIDUAL CASES RAISED BY THE EUROPEAN PARLIAMENT BETWEEN JANUARY AND DECEMBER 2018

 

COUNTRY

Individual

BACKGROUND

ACTION TAKEN BY THE PARLIAMENT

BAHRAIN

Nabeel Rajab

Nabeel Rajab is a leading human rights defender in Bahrain. He served a two-year prison sentence between 2012 and 2014 for his role in helping to lead and organise demonstrations in Bahrain. He was again arrested in June 2016 and, on 21 February 2018, he was sentenced by the High Criminal Court to five years in prison for tweets, wherein he criticized Bahrain's government. On 5 June 2018, the High Court of Appeal ruled to uphold the sentence against him for ‘disseminating false rumours in time of war’, ‘insulting a neighbouring country’  and ‘insulting a statutory body’ in relation to tweets he posted on alleged torture in Bahrain’s Jaw prison and the Saudi Arabia-led coalition air strikes in Yemen.

In its Resolution of 12 June 2018, the European Parliament:

- Calls for the immediate release of all those detained solely for their peaceful human rights and political activities; calls for an end to all acts of violence, harassment, intimidation, including at judicial level, and censorship of human rights defenders, political opponents, protesters, civil society actors and their relatives within and outside the country by the state authorities, security forces and services; condemns the ongoing crackdown on fundamental democratic rights, notably freedom of expression, association and assembly, political pluralism, peaceful dissent and the rule of law in Bahrain;

- Calls for the immediate and unconditional release of Mr Rajab, for any remaining charges against him to be dropped, and for the authorities to ensure that, pending his release, he is not subjected to torture or other ill-treatment and has regular access to his family, lawyers of his choice and adequate healthcare;

- Condemns the detention of Nabeel Rajab, which violates, among other things, his right to freedom of expression and his freedom of movement.

BANGLADESH

Shahidul Alam

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maroof Zaman and Mir Ahmad Bin Quasem

 

Shahidul Alam is an internationally recognised and award-winning Bangladeshi photojournalist, a teacher and activist. He was forcibly abducted from his home on 5 August 2018 and imprisoned after speaking out on student protests and criticising the use of violence by the authorities. He had allegedly been denied adequate medical treatment and subjected to torture. He was released from prison on 20 November 2018. after being granted bail.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

On 4 December 2017, former Ambassador Maroof Zaman disappeared on his way to Dhaka airport. Mir Ahmad Bin Quasem is a barrister who was allegedly abducted by security forces on 5 August 2016. UN human rights experts and international human rights groups have reported a discernible pattern in Bangladesh of extrajudicial executions, mass arbitrary arrests and enforced disappearances such as the cases of Maroof Zaman and Mir Ahmad Bin Quasem

 

 

 

 

In its Resolution of 15 November 2018, the European Parliament:

- Calls on the Bangladeshi authorities to conduct independent investigations into reports of extrajudicial killings, enforced disappearances and excessive use of force, including the cases of Maroof Zaman and Mir Ahmad Bin Quasem, and to bring those responsible to justice in accordance with international standards;

- Calls on the Bangladeshi authorities to immediately and unconditionally release Shahidul Alam, drop all charges against him, and allow him to continue his legitimate human rights work; insists that the Bangladeshi authorities must take all necessary measures to guarantee Shahidul Alam’s physical and psychological integrity and security, as well as that of his family, and ensure that, while in detention, Shahidul Alam is treated in a manner that adheres to international principles and standards; calls on the Bangladeshi authorities to launch an immediate and public investigation into the allegations that Shahidul Alam has been tortured, and to bring the perpetrators to justice;

- Calls on the Bangladeshi authorities to conduct independent investigations into reports of extrajudicial killings, enforced disappearances and excessive use of force, including the cases of Maroof Zaman and Mir Ahmad Bin Quasem, and to bring those responsible to justice in accordance with international standards.

 


BELARUS

Mikhail Zhamchuzhny and Dzmitry Paliyenka

 

 

 

 

 

Henadz Fiadynich and Ihar Komlik

Mikhail Zhamchuzhny is the founder of the human rights organisation ‘Platform innovation’. He was sentenced to 6 years imprisonment in a penal colony by the Vitebsk regional court in June 2015.

On 12 October 2016, Dzmitry Paliyenka was sentenced to 2 years imprisonment after taking part in a peaceful protest of cyclists. He was released from prison on 14 October 2018.

On 24 August 2018, Henadz Fiadynich, chairperson of the Belarusian Independent Trade Union of Radio Electronic Industry Workers (REP), and Ihar Komlik, the Union’s accountant, were convicted of tax evasion. The charges were politically motivated. The trade union leaders were sentenced to 4 years of restricted freedom and are not eligible to hold official posts for the period of 5 years.

In its resolution of 19 April 2018, the European Parliament:

- Strongly calls for the release of Mikhail Zhamchuzhny and Dzmitry Paliyenka, two civil society activists currently detained for political reasons, and for all former political prisoners to be rehabilitated and their civil and political rights restored.

 

 

In its resolution of 4 October 2018, the European Parliament:

- Calls on the authorities to allow all independent trade unions to play their legitimate and central role in civil society without hindrance; regrets the conviction on 24 August 2018 of Henadz Fiadynich and Ihar Komlik, activists of the independent trade union REP, to four years of restricted freedom.

BURUNDI

Germain Rukuki, Nestor Nibitanga, Emmanuel Nshimirimana, Aimé Constant Gatore and, Marius Nizigama

 

Burundi has faced a political, human rights and humanitarian crisis since April 2015. Many human rights activists have been arrested and served lengthy prison sentences, most notably Germain Rukuki, Nestor Nibitanga, Emmanuel Nshimirimana, Aimé Constant Gatore and Marius Nizigama.

 

In its Resolution of 5 July 2018, the European Parliament:

- Denounces once again the intimidation, repression, violence and harassment of journalists, opposition supporters and human rights defenders;

- Calls on the Burundian authorities to respect the rule of law and fundamental human rights, such as freedom of expression and freedom of the media, and to immediately and unconditionally release Germain Rukuki, Nestor Nibitanga, Emmanuel Nshimirimana, Aimé Constant Gatore and Marius Nizigama, five human rights defenders who have been detained solely for their human rights work but stand accused by the authorities of undermining the internal security of the state.

Jean Bigirimana

The journalist Jean Bigirimana disappeared on 22 July 2016. He is one of the many victims of enforced disappearances.

- Demands that the Burundian authorities launch investigations with regard to the situation of the journalist Jean Bigirimana.


CAMBODIA

Kem Sokha

Sam Rainsy

 

Kem Sokha, is the President of the Cambodia National Rescue Party (CNRP), an opposition party in Cambodia. On 3 September 2017, he was arrested and then charged with treason. On 16 November 2017, the Supreme Court announced the dissolution of the CNRP, at the end of a one-day hearing, and banned 118 CNRP politicians from being politically active for five years.

On 10 September 2018, he was released on bail, and subsequently placed under house arrest.

Sam Rainsy was the previous President of the CNRP. He was convicted of criminal defamation and lives in exile.

 

In its Resolution of 13 September 2018, the European Parliament:

- Notes that Kem Sokha was released from prison on bail under strict conditions; denounces the fact that Kem Sokha has been placed under house arrest; calls for all charges against Kem Sokha to be dropped and for his immediate and full release; calls, furthermore, for other politically motivated charges and rulings against opposition politicians, including Sam Rainsy, to be dropped immediately;

- Is worried about the condition of Kem Sokha’s health, and calls on the Cambodian authorities to allow him to receive appropriate medical treatment; asks the Government to allow Kem Sokha to meet foreign diplomats, UN officials and human rights observers;

CHINA

Wu Gan, Xie Yang, Lee Ming-che, Tashi Wangchuk and Tibetan monk Choekyi

 

Wu Gang has been involved in human rights activism since May 2008. He supported the woman charged with murder in the Deng Yujiao incident in 2009. Since then he has advocated online and on the streets for a number of human rights cases.

In spring 2015 Wu started working for the Beijing Fengrui Law Firm, but on 20 May 2015 he was detained by police in Nanchang, and on 7 July he was formerly arrested and charged with inciting subversion of state power, and then in 16 August he was charged with subversion of state power.

On 26 December 2017 he was found guilty of subverting state power and sentenced to eight years in prison, which is one of the harshest sentences given to a Chinese human rights activist since the start of China's crackdown on lawyers and activists in 2015.

Xie Yang is a human rights lawyer who represented the family of Xu Chunhe, a man shot dead by police in Heilongjiang Province in May 2015. He has also represented those involved in the New Citizens' Movement, the Chinese Democracy Party, Christians and victims of land grabs. On 26 December 2017, a court declared him guilty of inciting subversion of state power but announced that he would be exempted from criminal penalties.

 

Lee Ming-che is a Taiwanese democracy activist, detained by Chinese authorities since March 2017. On 28 November 2017, a sentenced him to five years in prison after finding him guilty on charges of subverting state power.

Tashi Wangchuk, a Tibetan shopkeeper and language rights advocate. He has been detained since January 2016, when he was arrested after he appeared in a New York Times video advocating the right of Tibetans to learn and study in their mother tongue. On 22 May 2018, he was found guilty of inciting separatism and sentenced to five years in prison. 

Tibetan monk Choekyi was detained in June 2015 after he wore a t-shirt with Tibetan writing celebrating the Dalai Lama’s 80th birthday that year and posted messages of good wishes on social media. Choekyi was accused of being part of an ‘anti-Communist Party’ group.

 

In its Resolution of 18 January 2018, the European Parliament:

- Urges the Chinese authorities to release immediately and unconditionally all human rights defenders, activists, lawyers, journalists and petitioners being detained for their human rights work, and to end the ongoing crackdown against them, which is being perpetrated in the form of detention, judicial harassment and intimidation;

- Calls on the Government of the People’s Republic of China to release Wu Gan immediately and unconditionally, as he has been imprisoned solely for peacefully exercising his right to freedom of expression and assembly, and – pending his release – to ensure that he has regular, unrestricted access to his family and lawyers of his choice, and is not subjected to torture or other ill-treatment;

- Calls on the Government of the People’s Republic of China to release Wu Gan immediately and unconditionally, as he has been imprisoned solely for peacefully exercising his right to freedom of expression and assembly, and – pending his release – to ensure that he has regular, unrestricted access to his family and lawyers of his choice, and is not subjected to torture or other ill-treatment; calls for a prompt, effective and impartial investigation into torture in China and for those responsible to be brought to justice;

- Emphasises the need to investigate the allegations of torture of Xie Yang;

- Calls on the Chinese authorities to release Lee Ming-che immediately and unconditionally, and – pending his release – to ensure that he is protected from torture and other ill-treatment, and allowed access to his family, lawyers of his choice and adequate medical care;

- Expresses its deep concern at the arrest and continued detention of Tashi Wangchuk, as well as his limited right to counsel, the lack of evidence against him and the irregularities in the criminal investigation; calls for the immediate and unconditional release of Tashi Wangchuk;

- Calls on the Chinese authorities to release the Tibetan monk Choekyi immediately and unconditionally; urges the Chinese Government to allow his relatives and the lawyers of his choice to visit him and, in particular, to provide him with adequate medical care;

Ilham Tohti, Eli Mamut, Hailaite Niyazi, Memetjan Abdulla, Abduhelil Zunun and Abdukerim Abduweli

Ilham Tohti is a Uyghur economics professor. He was sentenced to life imprisonment on 23 September 2014 on the charge of alleged separatism, after being detained in January of the same year. He has always rejected separatism and violence and has sought reconciliation based on respect for Uyghur culture. Seven of his former students were also detained and sentenced to imprisonment of between three and eight years for alleged collaboration with Ilham Tohti.

Eli Mamut, Hailaite Niyazi, Memetjan Abdulla, Abduhelil Zunun and Abdukerim Abduweli belong to the Uyghur community and have been detained in violation of their fundamental human rights.

In its Resolution of 4 October 2018, the European Parliament:

- Reiterates its call on the Chinese Government to immediately and unconditionally release Uyghur scholar Ilham Tohti and all others detained solely for the peaceful exercise of their freedom of expression and, pending their release, calls on China to ensure that they have regular, unrestricted access to their families and lawyers of their choice; calls, furthermore, for the release of Eli Mamut, Hailaite Niyazi, Memetjan Abdulla, Abduhelil Zunun and Abdukerim Abduweli, as requested by the EU during the 36th round of the EU-China Human Rights dialogue held in Beijing on 9-10 July 2018.

DEMOCRATIC REPUBLIC OF CONGO

Carbone Beni, Mino Bompomi, Palmer Kabeya Roger Katanga Mwenyemali, Bony Dickson Mputu, Grâce Tshiunza, Cedrick Kalonji and Arciel Beni.

In December 2017, human rights defenders – Carbone Beni, Mino Bompomi, Palmer Kabeya, Roger Katanga Mwenyemali, Bony Dickson Mputu, Grâce Tshiunza, Cedrick Kalonji and Arciel Beni, all affiliated with the civil society movement Filimbi – were arrested and detained without arrest warrants. They were released in 2018 after serving prison sentences.

In its Resolution of 18 January 2018, the European Parliament:

- Calls on the Congolese authorities to proceed with the immediate and unconditional release of all prisoners of conscience.

EGYPT

Giulio Regeni

Giulio Regeni, was an Italian doctoral student at Cambridge University. He conducted research in Cairo on the development of independent trade unions in Egypt and had contact with opponents of the government. He disappeared on 25 January 2016 after leaving his home in Cairo.

His body was found on 3 February 2016 next to a road on the outskirts of Cairo. It was found to have been subjected to severe beating and multiple forms of torture.

In its Resolution of 8 February 2018, the European Parliament:

- Recalls its continued outrage at the torture and killing of the Italian researcher Giulio Regeni, and denounces, once again, the lack of progress in the investigation into this brutal murder; stresses that it will continue to press the European authorities to engage with their Egyptian counterparts until the truth is established on this case and the perpetrators are held accountable.

Ahmad Amasha, Hanan Badr el-Din, Amal Fathy, Ezzat Ghoneim, Hoda Abdelmoneim, Ibrahim Metwally Hegazy, and Azzouz Mahgoub

Mahmoud ‘Shawkan’ Abu Zeid, Hisham Gaafar, Mohammed ‘Oxygen’ Ibraim, Ismail Iskandarani, Adel Sabri, Ahmed Tarek Ibrahim Ziada, Alaa Abdelfattah, Shady Abu Zaid, Mostafa al-Aasar, Hassan al-Bannaand and Moataz Wadnan

 

Since late October 2018, at least 40 human rights workers, lawyers and political activists have been arrested in Egypt, some of them forcibly disappeared. Human rights lawyer Ezzat Ghoneim, head of the Egyptian Coordination for Rights and Freedoms (ECRF), has been in pre-trial detention since March 2018, charged with ‘human rights terrorism’. Human rights lawyer Ibrahim Metwally Hegazy, co-founder of the League of Families of the Disappeared, was subjected to enforced disappearance and tortured and then ordered into arbitrary preventive detention, and remains in solitary confinement. human rights defender Amal Fathy was handed a two-year prison sentence in September 2018, on charges of ‘spreading false news’ with intent to harm the Egyptian state and of ‘public indecency’ for publishing a video on social media criticising the government’s failure to combat sexual violence.

 

In its Resolution of 13 December 2018, the European Parliament:

- Calls on the Egyptian Government to immediately and unconditionally release human rights defenders Ahmad Amasha, Hanan Badr el-Din, Amal Fathy, Ezzat Ghoneim, Hoda Abdelmoneim, Ibrahim Metwally Hegazy, and Azzouz Mahgoub and media workers Mahmoud ‘Shawkan’ Abu Zeid, Hisham Gaafar, Mohammed ‘Oxygen’ Ibraim, Ismail Iskandarani, Adel Sabri, Ahmed Tarek Ibrahim Ziada, Alaa Abdelfattah, Shady Abu Zaid, Mostafa al-Aasar, Hassan al-Bannaand and Moataz Wadnan, and all others detained solely for the peaceful exercise of their freedom of expression, in violation of Egypt’s constitution and international obligations; pending their release, calls on Egypt to allow them full access to their families, lawyers of their choice and adequate medical care, and to conduct credible investigations into any allegations of ill-treatment or torture.

Ola al-Qaradawi and Hosam Khalaf

Ola al-Qaradawi, a Qatari national, and her husband Hosam Khalaf, an Egyptian national, have been detained in appalling conditions in Egypt since 30 June 2017, with no charges formulated against either of them. In June 2018 the UN Working Group on Arbitrary Detention found that they have been subjected to cruel, inhuman or degrading treatment that may amount to torture, declared their detention arbitrary and called on the Egyptian government to release them.

- Urges the Egyptian Government to put an end to all discriminatory measures put in place after June 2017 against Qatari nationals, with particular reference to the case of Ola al-Qaradawi and her husband Hosam Khalaf.

GAZA STRIP

Avera Mengistu and Hisham al-Sayed

Avera Mengistu, an Israeli national whose family emigrated to Israel from Ethiopia, and Hisham al-Sayed, a Palestinian Bedouin from Israel, both of whom have psychosocial disabilities, are believed to be held in unlawful, incommunicado detention in the Gaza Strip.

In its Resolution of 19 April 2018, the European Parliament:

- Calls for Avera Mengistu and Hisham al-Sayed to be freed and returned to Israel.

IRAN

Nasrin Sotoudeh

Nasrin Sotoudeh is an Iranian human rights lawyer who undertook the legal defence of dissenters arrested in the 2009 mass protests, before her own arrest in 2010.

When she was awarded the Sakharov Prize in 2012, she was serving a 6-year jail sentence and on a 7-week hunger strike in solitary confinement in Iran's Evin prison. She was unexpectedly released in September 2013, but her sentence was not lifted. She returned to her activism, defending women victims of acid attacks, religious minorities and human rights campaigns, including the campaign for an end to the death penalty.

In June 2018, she was arrested and put in prison due to her support for the ongoing wave of protesters against compulsory hijab, and against torture. In March 2019, she was sentenced to 33 years in prison and 148 lashes, convicted of endangering national security, spreading propaganda, membership of illegal groups, encouraging people to engage in corruption and prostitution, and appearing without the sharia-sanctioned hijab.

In its Resolution of 13 December 2018, the European Parliament:

- Calls on the Government of Iran to immediately and unconditionally release Nasrin Sotoudeh; commends Nasrin Sotoudeh for her courage and commitment; urges the judiciary system of Iran to respect due process and fair trial and disclose information on the charges against Nasrin Sotoudeh;

- Calls on the Iranian authorities to ensure that the treatment of Nasrin Sotoudeh while in detention adheres to the conditions set out in the ‘Body of Principles for the Protection of All Persons under Any Form of Detention or Imprisonment’, adopted by UN General Assembly resolution 43/173 of 9 December 1988.

 

Ahmadreza Djalali, Kamran Ghaderi, Nazanin Zaghari-Ratcliffe, Abbas Edalat

Iranian authorities have continued a practice of arrests of EU-Iranian dual citizens. These arrests are followed by a pattern of prolonged solitary confinement and interrogations, lack of due process, denial of consular access or visits by the UN or humanitarian organisations, secretive trials, long prison sentences based on vague or unspecified ‘national security’ and ‘espionage’ charges, and state-sponsored smear campaigns against the imprisoned individuals.

Ahmadreza Djalali, is a Swedish-Iranian academic and researcher. In October 2017, he was sentenced to death for allegedly spying. Kamran Ghaderi, an Austrian-Iranian citizen, was arrested in January 2016. In the same years, he was sentenced to 10 years in prison after the prosecution used a coerced confession. Nazanin Zaghari-Ratcliffe is a British-Iranian who worked for a charitable organisation. She was arrested in April 2016. In September 2016, she was sentenced to five years' imprisonment allegedly for plotting to topple the Iranian government. Abbas Edalat, a British-Iranian academic. He was arrested in April 2018 and was detained on security charges. He was released in December 2018.

In its Resolution of 31 May 2018, the European Parliament:

- Calls on the Iranian authorities to guarantee Mr Djalali full access to his lawyer and to any medical treatment should he so request; urges the Iranian authorities to annul his death sentence and to immediately release him, as requested by the international community;

- Calls on the Iranian authorities to ensure the retrial of Kamran Ghaderi, in order to guarantee that his right to a fair trial is respected, to immediately release Nazanin Zaghari-Ratcliffe, who is already eligible for early release, and to urgently make known the charges against Abbas Edalat.

MALDIVES

Hussein Humaam Ahmed, Ahmed Murrath and Mohamed Nabeel

Maldivian law, in contravention of international law, allows minors to be sentenced to a delayed death penalty, to be carried out when the minor reaches the age of 18. In at least three cases, specifically those of Hussein Humaam Ahmed, Ahmed Murrath and Mohamed Nabeel, the Supreme Court of Maldives confirmed death sentences for condemned individuals whose trials failed to uphold internationally recognised standards of fair trial.

In its Resolution of 15 March 2018, the European Parliament:

- Calls for the universal abolition of capital punishment, and calls on the Government to revoke all capital punishment charges against juveniles and to prohibit the execution of juvenile offenders.

MYANMAR

Wa Lone, Kyaw Soe Oo and Aung Ko Htwe

On 12 December 2017, two journalists, Wa Lone and Kyaw Soe Oo, were arbitrarily arrested and detained for allegations of reporting serious human rights violations carried out by the Myanmar Armed forces in Rakhine State.

They were subsequently charged under the Official Secrets Acts of 1923 and on 3 September 2018, they were sentenced by a court to seven years of imprisonment.

In October 2005, Aung Ko Htwe was kidnapped by the Myanmar military in Yangon and forced to serve in the army. He was 13 years old at the time. In 2017, he was arrested and served two years in prison after being sentenced because of a media interview he gave about his experiences in the military. He was released on 6 September 2019.

In its Resolution of 13 September 2018, the European Parliament:

- Strongly condemns the arbitrary arrest and sentencing of journalists Wa Lone and Kyaw Soe Oo for reporting on the situation in Rakhine State;

- Calls on the authorities of Myanmar to release them immediately and unconditionally and to drop all charges against them and all persons arbitrarily detained, including political prisoners, human rights defenders, journalists and media workers, simply for exercising their rights and freedoms.

PHILIPPINES

Leila De Lima

Leila De Lima is a lawyer and politician. She served as Minister of Justice from 2010 to 2015.  Elected senator in 2016, she chaired the Senate Committee on Justice and Human Rights investigating the extrajudicial killings in Davao while President Duterte was mayor of the city. She was removed from her position as chairperson on 19 September 2016 and was arrested on 23 February for allegedly violating the drug trafficking law. There have been serious concerns that the offences Senator De Lima has been charged with are almost entirely fabricated and politically motivated.

In its Resolution of 19 April 2018, the European Parliament:

- Reiterates its call on the authorities of the Philippines to release Senator Leila De Lima and to provide her with adequate security and sanitary conditions whilst in detention;

- Further reiterates its call on the authorities to guarantee a fair trial and to drop all politically motivated charges against her.

RUSSIA

Oyub Titiev

On 9 January 2018, Oyub Titiev, human rights activist and the Chechnya office director at the 2009 Sakharov Prize-winning human rights organisation, the Memorial Human Rights Centre was arrested by Chechen police and charged with drug possession. He denied these charges, which were denounced as fabricated by NGOs and other human rights defenders. On 18 March 2019, he was sentenced to four years in prison. He was released on parole in June 2019, after serving one and a half year detention.


 

In its Resolution of 8 February 2018, the European Parliament:

- Calls for the immediate release of the Director of the Memorial Human Rights Centre in the Chechen Republic, Mr Oyub Titiev, who was detained on 9 January 2018 and then officially indicted and remanded on trumped-up charges of illegal acquisition and possession of narcotics;

- Urges the Russian authorities to ensure full respect for Mr Titiev’s human and legal rights, including access to a lawyer and medical care, physical integrity and dignity, and protection from judicial harassment, criminalisation and arbitrary arrest;

- Is of the opinion that the arrest of Mr Titiev is part of a worrying trend of arrests, attacks, intimidations and discreditations of independent journalists and human rights defenders working in Chechnya.

Oleg Sentsov

 

Oleg Sentsov is a Ukrainian film director and writer, an outspoken opponent of Russia's annexation of Crimea. On 10 May 2014, he was arrested in Simferopol, Crimea, on charges of plotting acts of terrorism against the Russian 'de facto' rule in Crimea. He was accused of leading a terrorist organisation preparing to blow up monuments in Crimea, however no conclusive evidence of his involvement in criminal activities was found. Nonetheless, he was sentenced to 20 years in jail and sent to a high-security prison in Siberia, thousands of kilometres away from his home.

In May 2018, he staged a 145-day hunger strike demanding Russia’s release of dozens of Ukrainians whom he considers political prisoners. In December 2018, the European Parliament awarded him the Sakharov Prize. On 7 September 2019, in a prisoner swap with Ukraine, Russia released Oleg Sentsov.

In its Resolution of 14 June 2018, the European Parliament:

- Demands that the Russian authorities immediately and unconditionally release Oleg Sentsov and all other illegally detained Ukrainian citizens in Russia and on the Crimean peninsula; recalls that currently there are in total more than 70 Ukrainian political prisoners in Russia and in occupied Crimea;

- Underlines that the treatment of all prisoners must meet international standards and that all detainees should have access to legal counsel, to their families, to their diplomatic representatives and to medical treatment; stresses that the Russian authorities and judicial personnel bear full responsibility for the safety and wellbeing of those detained, especially in Crimea, in line with the Fourth Geneva Convention;

- Expresses its solidarity with the Ukrainian filmmaker, political activist and political prisoner Oleg Sentsov, who began a hunger strike on 14 May 2018 to press for the release of illegally detained compatriots, and is concerned about the effects of the hunger strike on Oleg Sentsov’s health.

SAUDI ARABIA

Jamal Khashoggi

Jamal Khashoggi was a prominent Saudi journalist who had been missing since entering the consulate of Saudi Arabia in Istanbul on 2 October 2018 to obtain documents necessary for his marriage. Saudi Arabia at first denied any involvement in his disappearance, but then admitted that he had been killed and dismembered by Saudi agents inside its consulate.

In its Resolution of 25 October 2018, the European Parliament:

- Condemns in the strongest possible terms the torture and killing of Jamal Khashoggi and extends its condolences to his family and friends; urges the Saudi authorities to disclose the whereabouts of his remains; recalls that the systematic practice of enforced disappearances and extrajudicial killings constitutes a crime against humanity;

- Calls for an independent and impartial international investigation into the circumstances of the death of Jamal Khashoggi; calls on those responsible to be identified and brought to justice, following a fair trial to be held in accordance with international standards before an impartial court and with international observers present;

- Is extremely concerned about information on Jamal Khashoggi’s fate and the implication of Saudi agents; takes note of the ongoing investigation by Turkish and Saudi officials and encourages further joint efforts; calls on the Saudi authorities to fully cooperate with the Turkish authorities and urges the Turkish authorities, for their part, to make all the information available in order to clarify exactly what happened on 2 October 2018, beyond the hypotheses;

- Reiterates that if the disappearance and murder of Jamal Khashoggi is attributed to Saudi agents, both state entities and individuals must be held to account; calls on the VP/HR and the Member States, in this regard, to stand ready to impose targeted sanctions, including visa bans and asset freezes against Saudi individuals, as well as human rights sanctions against the Kingdom of Saudi Arabia, once the facts have been established; insists that any such sanctions should target not only the perpetrators but also the masterminds and inciters of this crime;

- Is concerned that the disappearance of Mr Khashoggi is linked to his criticism of Saudi policies in recent years; reiterates its call on the Saudi authorities to open up to fundamental rights, including the right to life and the right to free expression and peaceful dissent.

Loujain al-Hathloul, Aisha al-Mana, Madeha al-Ajroush, Eman al-Nafjan, Aziza al-Youssef, Hessah al-Sheikh, Walaa al-Shubbar, Ibrahim Fahad Al-Nafjan, Ibrahim al-Modeimigh, Mohammed al-Rabiah and Abdulaziz al-Meshaal

On 15 May 2018 Saudi authorities arrested seven women – Loujain al-Hathloul, Aisha al-Mana, Madeha al-Ajroush, Eman al-Nafjan, Aziza al-Youssef, Hessah al-Sheikh, Walaa al-Shubbar – and four men – Ibrahim Fahad Al-Nafjan, Ibrahim al-Modeimigh, Mohammed al-Rabiah and Abdulaziz al-Meshaal – for their women’s rights activism.

The arrested human rights defenders have been charged with supporting the activities of foreign circles, recruiting persons in charge of sensitive government positions and providing foreign circles with money with the aim of destabilising the Kingdom. These activists are known for their campaign against the ban on women driving and in favour of abolishing the male guardianship system.

Madeha al-Ajroush, Walaa al-Shubbar, Aisha al-Mana and Hessah al-Sheikh were released on 24 May 2018 while the others remained in detention.

 

In its Resolution of 31 may 2018, the European Parliament:

-  Calls on the Saudi authorities to put an end to all forms of harassment, including at judicial level, against Ms Eman al-Nafjan, Ms Aziza al-Youssef, Ms Loujain al-Hathloul, Ms Aisha al-Mana, Ms Madeha al-Ajroush, Ms Hessah al-Sheikh, Ms Walaa al-Shubbar, Mr Mohammed al-Rabiah, and Mr Ibrahim al-Modeimigh and all other human rights defenders in the country, so that they are able to carry out their work without unjustified hindrance and fear of reprisal.

 

SUDAN

Salih Mahmoud Osman

Salih Mahmoud Osman, a Sudanese lawyer, had provided free legal representation to people arbitrarily detained, tortured and subjected to serious human rights abuses in Sudan for over two decades when the European Parliament awarded him the Sakharov Prize in 2007.

 

Native of Darfur, he was himself detained by the authorities several times, but never charged with any crime.  He is actively involved in the protection of the millions of Darfuris displaced from their homes by the still on-going fighting in Darfur.

 

In February 2018, he was detained by the Sudanese National Intelligence and Security Service, against the background of widespread protests and was released after four months of detention. On 8 January 2019, he was arrested again and was released after the military coup in April 2019.

 

 In its Resolution of 15 March 2018, the European Parliament:

- Calls for the immediate and unconditional release of the Sakharov Laureate Salih Mahmoud Osman, as well as of any other human rights defenders, civil society activists and opposition activists who are being held solely as a result of their legitimate and peaceful work in defence of human rights and democracy.

Noura Hussein Hammad

Noura Hussein Hammad was forced into early marriage at the age of 16. According to her testimony, on 2 May 2017, six days after the wedding, she was beaten and raped by her husband with the assistance of his relatives. She stabbed her husband to death in self-defence when he attempted to rape her again the following day. She was subsequently charged for murder. She had been imprisoned at Omdurman Women’s Prison until 29 April 2018 when she was found guilty of premeditated murder and sentenced to death by the Central Criminal Court of Omdurman. An appeal has been lodged against her sentence.

In its Resolution of 31 May 2018, the European Parliament:

- Deplores and condemns the sentencing to death of Noura Hussein Hammad; calls on the Sudanese authorities to commute the death sentence and fully take into account the fact that Ms Hussein was acting in self-defence against the attempt by a man and his accomplices to rape her;

- Calls on the Sudanese authorities to comply with national law and international human rights standards, including the Protocol to the African Charter on Human and Peoples’ Rights on the Rights of Women in Africa, as well as the Protocol of the Court of Justice of the African Union, adopted on 11 July 2003; recalls that, according to international standards, the imposition of the death penalty against clear evidence of self-defence constitutes arbitrary killing, particularly in instances where women have been charged with murder when defending themselves;

- Reminds the Sudanese authorities of their obligation to guarantee fundamental rights, including the right to a fair trial; insists that all necessary measures must be taken to ensure that Noura Hussein Hammad’s trial genuinely meets the highest standards of fairness and due process.

UGANDA

Robert Kyagulanyi Ssentamu, known by the stage name Bobi Wine

Robert Kyagulanyi Ssentamu, known as Bobi Wine, is a musician, businessman and politician. He has emerged as an influential critic of Ugandan President after winning a seat in the Ugandan Parliament in 2017.

On 15 August 2018, he was arrested for possible charges of unlawful possession of firearms and incitement to violence. He was later charged with treason in a civilian court and subsequently released on bail.

In its Resolution of 13 September 2018, the European Parliament:

- Calls on the Ugandan authorities to drop what appear to be trumped-up charges against Bobi Wine and to stop the crackdown against opposition politicians and supporters.

UNITED ARAB EMIRATES

Ahmed Mansoor

Ahmed Mansoor is a prominent human rights activist. On 29 May 2018, he was sentenced to 10 years in prison for exercising his right to freedom of speech in Twitter posts following a grossly unfair trial in Abu Dhabi. He was also fined one million UAE dirhams (EUR 232 475) and was to be placed under surveillance for three years on his release

In its Resolution of 4 October 2018, the European Parliament:

- Strongly condemns the harassment, persecution and detention of Ahmed Mansoor as well as of all other human rights defenders solely on the basis of their human rights work and their use of their right to freedom of expression both online and offline;

- Calls on the authorities to release Mr Mansoor immediately and unconditionally, and to drop all charges against him, as he is a prisoner of conscience detained solely for peacefully exercising his right to freedom of expression, including through his human rights work;

- Expresses its grave concern at the reports that Ahmed Mansoor has been subjected to forms of torture or ill-treatment while in detention, and that he is being held in solitary confinement; urges the authorities to investigate these allegations and grant him immediate and regular access to a lawyer, to his family, and to any medical care he may require.

VIETNAM

Hoang Duc Binh, Nguyen Nam Phong, Nguyen Trung Truc and Le Dinh Luong

Hoang Duc Binh is an environmental rights defender and a member of Viet Labour, an organisation of labour groups inside and outside Vietnam aiming to protect the rights of workers. He is also an active blogger and covered the environmental disaster caused by the Taiwanese steel plant, Formosa, in April 2016, its impact on local populations, as well as protests against the company as a result of the pollution. He was sentenced to 14 years in prison for blogging about the protests. Nguyen Nam Phong was sentenced to two years in prison for taking part in the protests. He was released from prison on 28 July 2019.

In April 2018 members of the Brotherhood for Democracy were sentenced to prison terms of between seven and 15 years as part of an extensive enforcement of the national security provisions of the Criminal Code. In September 2018, Nguyen Trung Truc, member of this group, was sentenced to a 12-year prison term on charges of trying to overthrow the state.

Le Dinh Luong, a human rights defender who has peacefully advocated the promotion and protection of human rights, was sentenced on 16 August 2018 under the national security provisions of the Criminal Code to 20 years in prison and 5 years of house arrest.

In its Resolution of 15 November 2018, the European Parliament:

- Calls on the Vietnamese authorities to immediately and unconditionally release all human rights defenders and prisoners of conscience detained or sentenced for merely exercising their right to freedom of expression, including Hoang Duc Binh, Nguyen Nam Phong, Nguyen Trung Truc and Le Dinh Luong, and to drop all charges against them.

 


 

ANNEX II

 

LIST OF RESOLUTIONS

 

 

List of resolutions adopted by the European Parliament during the year 2018 and relating directly or indirectly to human rights violations in the world

 

Country

Date of adoption in plenary

Title

Africa

DRC +

18.01.2018

Democratic Republic of Congo

Nigeria +

18.01.2018

Nigeria

Egypt  +

08.02.2018

Executions in Egypt

Sudan +

15.03.2018

The arrest of human rights defenders in Sudan, notably the case of Sakharov Prize laureate Salih Mahmoud Osman

Uganda +

15.03.2018

Mercy killings in Uganda

Sudan +

31.05.2018

Sudan, notably the situation of Noura Hussein Hammad

Burundi +

05.07.2018

Burundi

Somalia +

05.07.2018

Somalia

Uganda +

13.09.2018

Uganda, arrest of parliamentarians from the opposition

Tanzania +

13.12.2018

Tanzania

Egypt +

13.12.2018

Egypt, notably the situation of human rights defenders

Americas

Haiti +

08.02.2018

Child slavery in Haiti

Nicaragua

31.05.2018

Situation in Nicaragua

Cuba +

15.11.2018

The human rights situation in Cuba

Asia

China +

18.01.2018

The cases of human rights activists Wu Gan, Xie Yang, Lee Ming-che, Tashi Wangchuk and the Tibetan monk Choekyi

Maldives +

15.03.2018

Situation in the Maldives

Philippines  +

19.04.2018

Philippines

Bangladesh +

14.06.2018

Situation of Rohingya refugees, in particular the plight of children

Cambodia +

13.09.2018

Cambodia, notably the case of Kem Sokha

Myanmar +

13.09.2018

Myanmar, notably the case of journalists Wa Lone and Kyaw Soe Oo-

China +

04.10.2018

Mass arbitrary detention of Uyghurs and Kazakhs in the Xinjiang Uyghur Autonomous Region

Bangladesh +

15.11.2018

The human rights situation in Bangladesh

Vietnam +

15.11.2018

Vietnam, notably the situation of political prisoners

Europe and Eastern Partnership countries

Russia +

08.02.2018

Russia, the case of Oyub Titiev and the Human Rights Centre Memorial

Belarus +

19.04.2018

Belarus

Russia +

14.06.2018

Russia, notably the case of Ukrainian political prisoner Oleg Sentsov

Moldova +

05.07.2018

The political crisis in Moldova following the invalidation of the mayoral elections in Chișinău

Belarus+

04.10.2018

Deterioration of media freedom in Belarus, notably the case of Charter 97

Middle East

Gaza +

19.04.2018

The situation in Gaza strip

Saudi Arabia +

31. 05.2018

Women’s rights defenders in Saudi Arabia

Iran +

31. 05.2018

European Parliament resolution on the situation of imprisoned EU-Iranian dual nationals in Iran

Bahrein +

12.06.2018

Human rights situation in Bahrain, notably the case of Nabeel Rajab

United Arab Emirates +

04.10.2018

The UAE, notably the situation of human rights defender Ahmed Mansoor

Saudi Arabia +

25.10.2018

The killing of journalist Jamal Khashoggi in the Saudi consulate in Istanbul

Iran +

13.12.2018

Iran, notably the case of Nasrin Sotoudeh

Cross-cutting issues

Minorities *

13.01.2018

Minimum standards for minorities in the EU

Women, gender equality and climate justice *

16.01.2018

Women, gender equality and climate justice

Indigenous peoples *

03.07.2018

Violation of the rights of indigenous peoples in the world, including land grabbing

Forced marriages *

04.07.2018

Towards an EU external strategy against early and forced marriages

 

+ urgency resolution, according to rule 135, EP RoP

* resolutions with human rights-related issues

 


SCHREIBEN des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

Maria Arena

Vorsitzende

Unterausschuss Menschenrechte

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zum Thema „Menschenrechte und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich – Jahresbericht 2018“ (2019/2125(INI))

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

im Rahmen des genannten Verfahrens wurde der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter beauftragt, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme vorzulegen. Der Ausschuss beschloss in seiner Sitzung vom 6. November 2019, diese Stellungnahme in Form eines Schreibens zu übermitteln.

In dieser Sitzung[13] hat der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter die Angelegenheit geprüft und beschlossen, den federführenden Unterausschuss Menschenrechte zu ersuchen, die nachfolgenden Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Evelyn Regner

 

VORSCHLÄGE

1. weist darauf hin, dass der Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP II) eines der wesentlichen Instrumente der EU ist, um die Gleichstellung der Geschlechter in Drittländern voranzutreiben; fordert die Kommission auf, seine Gesamtwirkung nach dem Außerkrafttreten der Maßnahmen zu bewerten und dabei die Entschließung des Parlaments vom 8. Oktober 2015 zur Erneuerung des EU-Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter und Machtgleichstellung der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit und seine Entschließung vom 31. Mai 2018 zur Umsetzung der Gemeinsamen Arbeitsunterlage (SWD (2015) 0182) zum Thema „Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen (2016–2020)“ zu berücksichtigen und die darin ausgesprochenen Empfehlungen zu befolgen, einen dritten GAP vorzulegen, der wieder konkrete ehrgeizige Ziele bezüglich der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung enthält und den Status einer Mitteilung zum Thema Gleichstellung der Geschlechter besitzt; erinnert in diesem Zusammenhang an die Zusage des designierten Kommissionsmitglieds für Internationale Partnerschaften, Jutta Urpilainen, während der Anhörung im Europäischen Parlament vom 1. Oktober 2019, einen dritten GAP auf den Weg zu bringen, wobei sie auf die außerordentliche Bedeutung des GAP für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in internationalen Partnerschaften hingewiesen hat;

2. verweist auf die im Vertrag verankerte Verpflichtung der EU, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern in all ihren Maßnahmen, auch im Rahmen von Maßnahmen im Außenbereich, sicherzustellen; betont, dass es im Bericht über die Umsetzung des zweiten EU‑Aktionsplans für die Gleichstellung aus dem Jahr 2018 heißt, dass durch die Kombination der durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern mit konkreten Maßnahmen und Aktionen erhebliche Fortschritte erzielt wurden, und lobt die Praxis, die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in die Menschenrechtsdialoge aufzunehmen, sowie die gezielten Bemühungen zur Integration von Gleichstellungsfragen in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik; fordert globale Initiativen, eine angemessene Finanzierung und einen systemischen Ansatz für die Einbeziehung geschlechtsspezifischer Aspekte in außenpolitische Strategien und Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Handel, Beschäftigung, Bildung, Konfliktprävention und Friedenskonsolidierung, Klima und Umwelt, Landwirtschaft, Armut, Menschenhandel, Migration und Haushaltsplanung; betont, dass die EU-Delegationen ihre Rolle bei der Koordinierung im Zusammenhang mit Gleichstellungsfragen unter anderem durch die Einrichtung von Anlaufstellen für Gleichstellungsfragen, wo dies bislang noch nicht erfolgt ist, sowie über die Hauptberaterin des EAD für Gleichstellungsfragen in Drittstaaten stärken müssen, wobei für eine angemessene Mittelausstattung gesorgt werden muss und geschlechtsspezifische Analysen mit nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten verwenden werden müssen;

3. bedauert, dass im Jahresbericht der Kommission über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2018 nicht unumwunden eingeräumt wird, dass hinsichtlich der Achtung der Rechte von Frauen und insbesondere, wenn es um ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte geht, global gesehen zunehmende Rückschläge zu verzeichnen sind, und ist besorgt darüber, dass die Kommission bislang keine Strategie vorgelegt hat, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken; betont, dass das auswärtige Handeln der EU, einschließlich ihrer Entwicklungspolitik, auf die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Gesundheitsbereich ausgerichtet sein muss; verurteilt nachdrücklich die Wiedereinführung und Ausweitung der „Global Gag Rule“ durch die Regierung Trump und ihre negativen Auswirkungen auf den Zugang von Frauen und Mädchen zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung und zu Dienstleistungen, die ihnen die Wahrnehmung ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte, bei denen es sich um grundlegende Menschenrechte handelt, ermöglichen; bekräftigt seine an die EU und ihre Mitgliedstaaten gerichtete Forderung, genau zu prüfen und gründlich in Erwägung zu ziehen, die durch die Maßnahme der Regierung Trump in diesem Bereich verursachte Finanzierungslücke zu schließen;

4. betont die besorgniserregende Zunahme von Gewalt gegen Frauen und fordert weitere Maßnahmen, damit das Übereinkommen von Istanbul in ganz Europa ratifiziert und umgesetzt wird; fordert die EU-Delegationen auf, Daten zur Gewalt gegen Frauen in die länderspezifischen Empfehlungen aufzunehmen und Schutz- und Unterstützungsmechanismen für die Opfer zu fördern; fordert den EAD auf, dafür zu sorgen, dass die EU-Leitlinien zu LGBTI-Personen besser umgesetzt werden;

5. begrüßt nachdrücklich, dass die globale Spotlight-Initiative der EU und der Vereinten Nationen fortgesetzt wird und Projekte umgesetzt werden, mit denen Gewalt gegen Frauen und Mädchen weltweit verhindert werden soll, indem geschlechtsspezifische Gewalt und schädliche Praktiken wie Genitalverstümmelung bei Frauen, Kinder- und Zwangsehen und Menschenhandel bekämpft werden; stellt jedoch fest, dass einzelne Projekte nicht ausreichen, um die vielfältige, weit verbreitete und tief verwurzelte Gewalt und schädliche Praktiken zu bekämpfen, und fordert einen systematischen umfassenden Aktionsplan zur Einbeziehung von Jungen und Männern, zur Bekämpfung von Geschlechternormen und -stereotypen und zur Herbeiführung eines Wandels in allen Bereichen und weltweit, wie es im Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vorgesehen ist;

6. fordert das neue Kollegium der Kommissionsmitglieder auf, unter der Leitung des für Gleichheitspolitik zuständigen Kommissionsmitglieds, des für internationale Partnerschaften zuständigen Kommissionsmitglieds und des Hohen Vertreters eine enge Zusammenarbeit und Kohärenz in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und die durchgängige Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen sicherzustellen; fordert die EU nachdrücklich auf, spezialisierte Basisorganisationen, die sich für die Rechte der Frau einsetzen, und Frauenrechtsaktivisten systematisch zu unterstützen und für die Achtung der Frauenrechte und den Schutz von LGBTI-Aktivisten, die in ihren eigenen Ländern möglicherweise gefährdet sind, zu sorgen.

 

 

 


 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.12.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

6

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alexandrov Yordanov, Maria Arena, Traian Băsescu, Phil Bennion, Fabio Massimo Castaldo, Susanna Ceccardi, Włodzimierz Cimoszewicz, Gina Dowding, Tanja Fajon, Michael Gahler, Giorgos Georgiou, Raphaël Glucksmann, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Márton Gyöngyösi, Sandra Kalniete, Andrius Kubilius, Ilhan Kyuchyuk, David Lega, Nathalie Loiseau, Jaak Madison, Claudiu Manda, Thierry Mariani, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Javier Nart, Urmas Paet, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Manu Pineda, Kati Piri, Diana Riba i Giner, Catherine Rowett, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Jacek Saryusz-Wolski, Radosław Sikorski, Sergei Stanishev, Hermann Tertsch, Idoia Villanueva Ruiz, Viola Von Cramon-Taubadel, Irina Von Wiese, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers, Isabel Wiseler-Lima

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Andrea Cozzolino, Arnaud Danjean, Loucas Fourlas, Jytte Guteland, Andrzej Halicki, Martin Horwood, Katrin Langensiepen, Hannah Neumann, Juozas Olekas, Kris Peeters, Bert-Jan Ruissen, Mick Wallace, Javier Zarzalejos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Charles Goerens, Gilles Lebreton, Geoffrey Van Orden

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

48

+

Fraktionslose

Fabio Massimo Castaldo, Márton Gyöngyösi

PPE

Alexander Alexandrov Yordanov, Traian Băsescu, Arnaud Danjean, Loucas Fourlas, Michael Gahler, Andrzej Halicki, Sandra Kalniete, Andrius Kubilius, David Lega, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Kris Peeters, Radosław Sikorski, Isabel Wiseler-Lima, Javier Zarzalejos

RENEW

Phil Bennion, Charles Goerens, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Martin Horwood, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Javier Nart, Urmas Paet, Irina Von Wiese

S&D

Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Andrea Cozzolino, Tanja Fajon, Raphaël Glucksmann, Jytte Guteland, Claudiu Manda, Sven Mikser, Juozas Olekas, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Kati Piri, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Sergei Stanishev

VERTS/ALE

Gina Dowding, Katrin Langensiepen, Hannah Neumann, Diana Riba i Giner, Catherine Rowett, Viola Von Cramon-Taubadel

 

6

-

ECR

Bert-Jan Ruissen, Hermann Tertsch

ID

Susanna Ceccardi, Gilles Lebreton, Jaak Madison, Thierry Mariani

 

8

0

ECR

Jacek Saryusz-Wolski, Geoffrey Van Orden, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers

GUE/NGL

Giorgos Georgiou, Manu Pineda, Idoia Villanueva Ruiz, Mick Wallace

 

Erläuterungen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 14. Januar 2020
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen