BERICHT über die Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht

18.12.2019 - (2019/2136(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: David McAllister


Verfahren : 2019/2136(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0054/2019
Eingereichte Texte :
A9-0054/2019
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht

(2019/2136(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,

 unter Hinweis auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

 unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen und die Schlussakte von Helsinki der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) aus dem Jahr 1975,

 unter Hinweis auf den Nordatlantikvertrag aus dem Jahr 1949 und die gemeinsame Erklärung vom 10. Juli 2018 über die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) über die politische Rechenschaftspflicht[1],

 unter Hinweis auf die 2016 verabschiedete Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 7. Juni 2017 mit dem Titel „Ein strategisches Konzept für Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU“ (JOIN(2017)0021),

 unter Hinweis auf die Erklärung von Sofia vom 17. Mai 2018 und die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Juni 2018 und 18. Juni 2019 zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess,

 unter Hinweis auf die am 25. September 2015 verabschiedete Resolution A/RES70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“,

 unter Hinweis auf die Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, mit der im Jahr 2000 die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit festgelegt wurde,

 unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 15. November 2017 an den Rat, die Kommission und den EAD zur Östlichen Partnerschaft im Vorfeld des Gipfeltreffens im November 2017[2],

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9‑0054/2019),

A. in der Erwägung, dass das Parlament die Pflicht und die Verantwortung hat, seine demokratische Kontrolle der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) auszuüben, und die erforderlichen und wirksamen Mittel erhalten sollte, um dieser Rolle gerecht zu werden;

B. in der Erwägung, dass mit dem auswärtigen Handeln der EU, das sich unmittelbar auf das Wohlergehen der EU-Bürger innerhalb und außerhalb der EU auswirkt, für Sicherheit und Stabilität gesorgt werden soll und gleichzeitig die europäischen Werte Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte gefördert werden sollen; in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union als einem globalen Akteur für Frieden und Sicherheit davon abhängig ist, ob sie in der Praxis an ihren Werten festhält, und eine werteorientierte Außenpolitik daher im unmittelbaren Interesse der EU liegt;

C. in der Erwägung, dass die Europäische Union ihre zentralen Werte nur fördern kann, wenn diese Werte in allen Mitgliedstaaten geschützt und geachtet werden;

D. in der Erwägung, dass derzeit der Rückzug traditioneller Partner von der Weltbühne, ein zunehmender Druck auf die multilaterale Zusammenarbeit und multilaterale Einrichtungen und ein immer stärkeres Auftreten regionaler Mächte zu beobachten ist;

E. in der Erwägung, dass sich das strategische Umfeld der EU bereits seit einiger Zeit verschlechtert und dies bedeutet, dass zur Bewältigung der Vielzahl von Herausforderungen, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Sicherheit der Mitgliedstaaten und ihrer Bürger auswirken, ein stärkeres Europa, das in seinen Außenbeziehungen Geschlossenheit zeigt, dringender erforderlich ist denn je; in der Erwägung, dass sich u. a. folgende Punkte auf die Sicherheit der EU-Bürger auswirken: bewaffnete Konflikte an den östlichen und südlichen Grenzen des europäischen Kontinents und fragile Staaten, Terrorismus, insbesondere der Dschihadismus, sowie Cyberangriffe und Desinformationskampagnen, ausländische Einmischung in europäische politische Prozesse und Wahlen, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Infragestellung von Übereinkünften zur Nichtverbreitung von Waffen, die Verschärfung regionaler Konflikte, die Flucht und Vertreibung und unkontrollierte Migrationsbewegungen verursachen, Spannungen bei der Energieversorgung der Mitgliedstaaten, der Wettbewerb um natürliche Ressourcen, die Energieabhängigkeit und die Energieversorgungssicherheit, die Zunahme der organisierten Kriminalität an den Grenzen und in Europa, die Schwächung der Abrüstungsbemühungen und der Klimawandel;

F. in der Erwägung, dass der Dschihadismus heute eines der größten Probleme ist, durch die die öffentliche Sicherheit in der EU gefährdet wird, und sowohl in der EU als auch darüber hinaus rasch, entschlossen und koordiniert Maßnahmen ergriffen werden sollten;

G. in der Erwägung, dass kein Mitgliedstaat in der Lage ist, die Herausforderungen, mit denen der europäische Kontinent und seine nähere Umgebung heute konfrontiert sind, allein zu meistern; in der Erwägung, dass der Grundsatz der Gleichheit der Mitgliedstaaten bei der Gestaltung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU und der entsprechenden Maßnahmen geachtet und sichergestellt werden sollte; in der Erwägung, dass die Befugnisse der nationalen Parlamente im Bereich ihrer nationalen Außen- und Sicherheitspolitik geachtet werden sollten; in der Erwägung, dass die EU eine ambitionierte, glaubwürdige und wirksame gemeinsame Außenpolitik durch die Bereitstellung angemessener Finanzmittel sowie rechtzeitige und entschlossene Maßnahmen unterstützen muss; in der Erwägung, dass die außenpolitischen Instrumente der EU kohärenter und konsequenter eingesetzt werden müssen;

H. in der Erwägung, dass in einem stark polarisierten internationalen Umfeld der Multilateralismus die einzige Garantie für Frieden, Sicherheit und eine nachhaltige und inklusive Entwicklung ist; in der Erwägung, dass seine Grundlagen gefährdet werden, wenn universelle Regeln und Werte, darunter die grundlegenden Menschenrechte, das Völkerrecht und das humanitäre Recht, infrage gestellt oder missbraucht werden; in der Erwägung, dass der Multilateralismus im Mittelpunkt des im EUV verankerten Ansatzes für die GASP der Europäischen Union steht;

I. in der Erwägung, dass die Welt eine globale Machtverschiebung erlebt, wobei der geopolitische Wettbewerb eine vorherrschende Tendenz in der Außenpolitik ist, und daher Mechanismen und Fähigkeiten erforderlich sind, mit denen rasch, geeint und auf geeignete Weise reagiert werden kann; in der Erwägung, dass die EU bei diesen globalen Machtverschiebungen und dem geopolitischen Wettbewerb aufgrund des Mangels an Einigkeit zwischen ihren Mitgliedstaaten kaum eine Rolle spielt;

J. in der Erwägung, dass aufstrebende staatliche Akteure und neue Wirtschaftsmächte potenziell destabilisierende globale und regionale Ambitionen verfolgen und den Frieden und die Stabilität in der europäischen Nachbarschaft gefährden, was mit nicht vorhersehbaren Folgen für die Sicherheit in Europa und weltweit sowie den Frieden einhergeht; in der Erwägung, dass Europa Gefahr läuft, bei Entscheidungen an den Rand gedrängt zu werden und infolgedessen stark benachteiligt zu sein; in der Erwägung, dass diese globalen Verschiebungen günstige Bedingungen dafür schaffen, dass Alleinherrscher und militante nichtstaatliche Akteure hervortreten und Protestbewegungen der Bevölkerung entstehen;

K. in der Erwägung, dass das Sicherheitsumfeld der EU, das von Frieden und Stabilität in ihrer Nachbarschaft abhängig ist, instabiler, unvorhersehbarer, komplexer und anfälliger gegenüber Druck von außen ist, zu dem es in Form von hybrider Kriegsführung, darunter feindseliger Propaganda durch Russland und weitere Akteure, und einer zunehmenden Bedrohung durch radikale terroristische Vereinigungen schon heute kommt, wodurch die EU daran gehindert wird, ihre Souveränität und strategische Autonomie auszuüben; in der Erwägung, dass die Instabilität und Unvorhersehbarkeit an den Grenzen der EU und in ihrer direkten Nachbarschaft eine unmittelbare Bedrohung für die Sicherheit auf dem Kontinent sind; in der Erwägung, dass die innere und äußere Sicherheit untrennbar miteinander verknüpft sind; in der Erwägung, dass der Druck von außen sowohl eine Online- als auch Offline-Dimension umfasst; in der Erwägung, dass Desinformation und weitere Formen der ausländischen Einmischung durch externe Kräfte ernste Gefahren für die Souveränität Europas und eine ernsthafte Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit in der EU darstellen;

L. in der Erwägung, dass sozioökonomische Ungleichheit, Unterdrückung, der Klimawandel und ein Mangel an Mitbestimmung die wesentlichen Ursachen für weltweite Konflikte sind; in der Erwägung, dass die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2015 von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen wurden, um einen Fahrplan für eine gerechte, faire, nachhaltige und inklusive weltweite Zusammenarbeit aufzustellen;

M. in der Erwägung, dass sich die Folgen des Klimawandels immer stärker auf verschiedene Aspekte des Lebens der Menschen, die Entwicklungsmöglichkeiten, die weltweite geopolitische Ordnung und die globale Stabilität auswirken; in der Erwägung, dass die Menschen, denen weniger Ressourcen für die Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung stehen, am stärksten von seinen Auswirkungen betroffen sein werden; in der Erwägung, dass in der Außenpolitik der EU die Förderung multilateraler Tätigkeiten stärker im Mittelpunkt stehen sollte, indem bei besonderen klimabezogenen Fragen zusammengearbeitet wird, strategische Partnerschaften aufgebaut werden und die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, zu denen auch die Hauptverursacher von Umweltverschmutzung gehören, verstärkt werden;

N. in der Erwägung, dass die Menschenrechte weltweit auf dem Rückzug sind; in der Erwägung, dass die Menschen aus sämtlichen Regionen der Welt, wenn sie von ihren Regierungen im Stich gelassen werden, hilfesuchend nach Europa blicken, um Unterstützung bei der Sicherstellung der Achtung ihrer Menschenrechte zu erhalten;

O. in der Erwägung, dass die Erweiterungspolitik der EU ein wirksames außenpolitisches Instrument der EU ist; in der Erwägung, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) im Zusammenhang mit den östlichen und südlichen Nachbarstaaten der EU ein wesentliches Instrument ist;

P. in der Erwägung, dass über die Hälfte des weltweiten Bevölkerungswachstums bis zum Jahr 2050 voraussichtlich in Afrika zu verzeichnen sein wird, und dass davon ausgegangen wird, dass 1,3 Milliarden der zusätzlichen 2,4 Milliarden Menschen auf der Welt auf Afrika entfallen werden; in der Erwägung, dass die Konzentration dieses Wachstums auf einige der ärmsten Länder zusammen mit den Auswirkungen des Klimawandels zu einer Reihe neuer Herausforderungen führen wird, die, wenn sie nicht umgehend angegangen werden, extrem problematische Auswirkungen sowohl auf die betroffenen Länder als auch auf die Europäische Union haben werden; in der Erwägung, dass aus dem Bericht 2019 der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (Welthandelskonferenz) über Handel und Entwicklung hervorgeht, dass zur Verwirklichung der in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung dargelegten Ziele zusätzliche 2,5 Bio. USD im Jahr erforderlich sein werden;

Q. in der Erwägung, dass vor dem Hintergrund des Scheiterns wichtiger Übereinkünfte in den Bereichen Rüstungskontrolle und Abrüstung und angesichts „neu entstehender Technologien“ wie der Cybertechnologie und autonomer Waffen die Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung wesentliche Schwerpunkte der Außen- und Sicherheitspolitik der EU werden sollten; in der Erwägung, dass der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP[3] dahingehend überarbeitet und aktualisiert werden muss, dass die Kriterien genau anzuwenden und umzusetzen sind und ein Sanktionsverfahren festzulegen ist;

Der Multilateralismus steht auf dem Spiel: ein stärkeres und geeintes Europa ist dringend erforderlich

1. weist erneut darauf hin, dass wir als Europäer in einer Zeit, in der konkurrierende Mächte die auf Regeln beruhende Weltordnung zunehmend infrage stellen, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU für universelle Werte, Regeln und Grundsätze eintreten müssen, insbesondere für den Multilateralismus, das Völkerrecht, die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte, die Grundfreiheiten, den freien und fairen Handel, die gewaltfreie Lösung von Konflikten und gemeinsame europäische Interessen; betont, dass die Europäische Union ihre Glaubwürdigkeit als Vertreter universeller Werte wie Demokratie nur aufrechterhalten kann, wenn sie im Einklang mit ihren Grundsätzen handelt;

2. betont, dass der Multilateralismus im Mittelpunkt der Bemühungen der EU um die Verhütung, Minderung und Lösung von Konflikten auf der Grundlage der Normen und Grundsätze des Völkerrechts, der Charta der Vereinten Nationen und der Schlussakte von Helsinki der OSZE aus dem Jahr 1975 stehen muss und das beste Mittel ist, um für den staatenübergreifenden politischen Dialog sowie Frieden und eine durch mehr Stabilität gekennzeichnete Weltordnung zu sorgen; unterstreicht seine feste Überzeugung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in einem strategischen Umfeld, das sich erheblich verschlechtert, immer stärker dafür verantwortlich sind, zur internationalen Sicherheit beizutragen;

3. betont, dass der Multilateralismus der Eckpfeiler der Außen- und Sicherheitspolitik der EU und das beste Mittel ist, um Frieden, Sicherheit, die Menschenrechte und den Wohlstand sicherzustellen; betont, dass dieser Ansatz Vorteile für die Menschen in Europa und weltweit bringt; erkennt einen dreiteiligen Ansatz im Hinblick auf den Multilateralismus an, der auf den folgenden Grundlagen beruht: Wahrung des Völkerrechts und Sicherstellung, dass die Maßnahmen der EU auf den Regeln und Normen des Völkerrechts und der internationalen Zusammenarbeit beruhen, Ausweitung des Multilateralismus auf neue globale Gegebenheiten, wobei ein gemeinsamer Ansatz gefördert wird sowie geprüft wird, ob die normative Funktion, die Autonomie und der Einfluss der EU in internationalen Organisationen genutzt werden kann, Aufrechterhaltung und Ausweitung des Einfluss internationaler Organisationen, Durchführung einer Reform der internationalen Organisationen und zweckdienliche Gestaltung multilateraler Organisationen; stellt ferner fest, dass der Multilateralismus nur wirksam sein kann, wenn das Problem des Machtungleichgewichts zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren in Angriff genommen und gelöst wird; begrüßt, dass die EU Maßnahmen ergriffen hat, um das Übereinkommen von Paris, regionale Friedensabkommen und die nukleare Abrüstung entschieden zu unterstützen;

4. bedauert, dass sich die Vereinigten Staaten schrittweise aus der multilateralen Weltordnung zurückziehen, insbesondere ihren Rückzug aus dem Übereinkommen von Paris, dem Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und der UNESCO, und dass sie beschlossen haben, den Finanzbeitrag zum Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) auszusetzen; befürwortet nachdrücklich, dass alle Seiten den Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan als festen Bestandteil der multilateralen Weltordnung und der Regelungen zur Nichtverbreitung sowie als Beitrag zur regionalen Sicherheit im Nahen Osten aufrechterhalten und uneingeschränkt umsetzen; lehnt die erneute unilaterale Verhängung von extraterritorialen Sanktionen durch die Vereinigten Staaten nach ihrem Rückzug aus dem Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan ab, da dadurch erheblich in die berechtigten wirtschaftlichen und außenpolitischen Interessen der EU eingegriffen wird; fordert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Geschlossenheit, ihre abschreckende Wirkung und ihre Widerstandsfähigkeit gegen sekundäre Sanktionen von Drittländern stärken und bereit sind, Gegenmaßnahmen gegen jedes Land zu ergreifen, das durch sekundäre Sanktionen den berechtigten Interessen der EU schadet;

5. bedauert, dass die transatlantische Partnerschaft vor einer erheblichen Anzahl von Herausforderungen und Beeinträchtigungen steht, weist jedoch darauf hin, dass sie für Sicherheit und Wohlstand auf beiden Seiten des Atlantiks nach wie vor unerlässlich ist; bedauert den schrittweisen Rückzug der Vereinigten Staaten aus der multilateralen, auf Regeln beruhenden Weltordnung;

6. fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, eine Reform der Zusammensetzung und Arbeitsweise des Sicherheitsrats zu unterstützen; betont, dass die EU sich dafür einsetzt, dass die internationale Rolle der Vereinten Nationen gestärkt wird;

7. fordert eine stärkere, geeinte, wirkungsvolle, vorausschauende und strategischer ausgerichtete Europäische Union, zumal gerade ein neuer europäischer Politikzyklus begonnen hat und die Außen- und Sicherheitspolitik der EU Änderungen unterliegt; vertritt die Auffassung, dass kein Mitgliedstaat auf die heutigen weltweiten Herausforderungen im Alleingang wirksam reagieren kann; betont, dass es einer europäischen Zusammenarbeit bedarf, um Einfluss auf der Weltbühne zu nehmen, und dass dafür ein gemeinsamer Ansatz und Geschlossenheit der EU erforderlich sind; fordert, dass die EU ihre Bemühungen um den Schutz ihrer Interessen und Werte verstärkt und gleichzeitig als verlässlicher internationaler Partner agiert; vertritt die Auffassung, dass es wichtig ist, die Wirksamkeit und die Durchsetzungsbefugnisse der EU auf internationaler Ebene zu stärken, und fordert die EU-Organe auf, in erster Linie bürgernah zu sein und im Interesse der Bürger tätig werden; betont, dass die EU politische Ziele, festgelegte Prioritäten und Zielsetzungen kommunizieren, die Bürger einbeziehen, sich auf die Menschen und nicht auf Verfahren konzentrieren, greifbare Ergebnisse erzielen und keine zusätzliche Bürokratie verursachen sollte; fordert die EU auf, bei der Ausarbeitung politischer Vorschläge mit internationaler Dimension einen verbesserten Dialog mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren aus Drittländern zu führen, damit die EU mit einer Stimme sprechen kann;

8. bekräftigt, dass die EU unbedingt widerstandsfähiger und unabhängiger werden muss, indem eine GASP gestärkt wird, die dem Frieden, regionaler und internationaler Sicherheit, den Menschenrechten, sozialer Gerechtigkeit, den Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit in der EU, ihrer Nachbarschaft und weltweit verpflichtet ist; betont, dass die EU in der Welt nur glaubwürdig sein kann, wenn diese Grundsätze gewahrt und eingehalten werden; vertritt die Auffassung, dass diese verstärkte GASP kohärenter sein sollte und sowohl die traditionelle Soft Power als auch eine starke GSVP, eine wirksame Sanktionspolitik und eine grenzübergreifende Zusammenarbeit zur Terrorismusbekämpfung umfassen sollte; fordert erneut, dass zügig ein EU-Mechanismus für die Verhängung von Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen die Menschenrechte (d. h. eine EU-Version des „Magnitski Act“) angenommen wird, durch den die Verhängung gezielter Sanktionen gegen Personen ermöglicht wird, die an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren;

9. vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union ein glaubwürdiger und wirkungsvoller globaler Akteur werden muss, damit sie auf internationaler Ebene und weltweit eine verantwortungsvolle, wahrnehmbare, aktive und herausragende Führungsrolle übernehmen kann, und dass sie ihre politischen Möglichkeiten, wie eine geopolitische Macht zu denken und zu handeln, die bedeutende Wirkung erzielt, ausschöpfen muss und dabei die Ziele des Artikels 21 EUV, ihre universellen Grundsätze und Regeln, ihre gemeinsamen Werte – angefangen bei Frieden und Menschenrechten – und ihre Interessen in der Welt verteidigen und voranbringen und weltweit zur Lösung von Konflikten beitragen und die Weltordnungspolitik gestalten muss; bekräftigt, dass die strategische Autonomie der EU und insbesondere die verbesserte Beschlussfassung sowie Fähigkeiten und angemessene Verteidigungsfähigkeiten sichergestellt werden müssen, auf die in der Globalen Strategie der EU hingewiesen wurde, die im Juni 2018 von den 28 Staats- und Regierungschefs erneut bestätigt wurde und mit der in einer Zeit des zunehmenden geopolitischen Wettbewerbs eine besser befähigte und unabhängigere EU gefördert werden soll;

10. unterstützt uneingeschränkt den Beschluss der Präsidentin der Kommission, die Exekutive der EU in eine „geopolitische Kommission“ umzuwandeln, die den Schwerpunkt auf die Schaffung eines glaubwürdigen externen Akteurs legt, der die Angelegenheiten des auswärtigen Handelns systematisch in Angriff nimmt; begrüßt die Zusage des VP/HR, die externen Aspekte der Maßnahmen der Kommission zu koordinieren und für eine bessere Verknüpfung der internen und externen Aspekte der Politik der EU zu sorgen; betont, dass von einer geopolitischen Kommission daher erwartet würde, dass sie an internationale Angelegenheiten vorausschauend herangeht und nicht lediglich auf sie reagiert sowie dafür sorgt, dass sich dieser Auftrag im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen niederschlägt; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass sich die Europäische Union unbeschadet ihres Status als normative Kraft bemühen sollte, ein Akteur mit größerem Selbstbewusstsein zu werden; betont, dass eine geopolitische Kommission ihre Interessen unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und ihrer eigenen Werte wahren muss; betont, dass die EU sämtliche Befugnisse im Geiste der Zusammenarbeit und Offenheit wahrnehmen muss, wobei sie sich das Recht vorbehalten muss, erforderlichenfalls Gegenmaßnahmen zu ergreifen;

11. bekräftigt sein Bekenntnis zur Globalen Strategie der EU als einen entscheidenden Fortschritt beim Übergang von der Ad-hoc-Bewältigung von Krisen zu einem integrierten Ansatz für die Außenpolitik der Europäischen Union; vertritt die Auffassung, dass es der richtige Zeitpunkt für eine strategische Überarbeitung der Globalen Strategie der EU wäre und diese Überarbeitung auch erforderlich ist, insbesondere vor dem Hintergrund einiger der tief greifenden geopolitischen Veränderungen, die seit ihrer Annahme stattgefunden haben (z. B. politische Meinungsverschiedenheiten innerhalb der transatlantischen Partnerschaft, das Aufstreben neuer Mächte wie China mit einem größeren Selbstbewusstsein und die Verschärfung des Klimanotstands) und die schwerwiegende Auswirkungen auf die außenpolitischen Ziele und die Sicherheitspolitik der EU allgemein haben; fordert daher den VP/HR auf, einen Prozess der durchweg inklusiven Konsultationen einzuleiten, der mit den Mitgliedstaaten und führenden Sachverständigen im Bereich der EU-Außenpolitik von außerhalb der EU-Organe begonnen wird und in den auch Organisationen der Zivilgesellschaft einbezogen werden;

12. ist der Auffassung, dass die EU die Instrumente im Zusammenhang mit dem Handel und der Entwicklung, wie die mit Drittstaaten abgeschlossenen bilateralen Abkommen und Freihandelsabkommen stärker nutzen sollte, indem sie Abkommen nur unter der Voraussetzung ratifiziert, dass das Abkommen von Paris unterzeichnet wurde und die Grundwerte der EU geachtet werden;

13. vertritt ferner die Auffassung, dass die EU im Interesse der Aufrechterhaltung ihrer Glaubwürdigkeit nach außen die Einhaltung der Menschenrechtsklauseln in den Mittelpunkt ihrer Abkommen mit Drittländern stellen, sie zu einer Bedingung machen und, wenn erforderlich, anwenden sollte;

14. vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union in der Lage sein muss, rascher und wirkungsvoller auf Krisen zu reagieren, und zwar mit sämtlichen ihr zur Verfügung stehenden diplomatischen und wirtschaftlichen Instrumenten, und mehr zivile und militärische Einsätze in die GSVP aufnehmen muss; weist unter diesem Aspekt erneut darauf hin, dass sie größeres Augenmerk auf die Konfliktprävention richten sollte, indem sie die eigentlichen Ursachen der Instabilität bekämpft und Instrumente für deren Bewältigung schafft; weist unter diesem Aspekt erneut darauf hin, dass die Haushaltsmittel der EU im nächsten MFR erheblich aufgestockt und die Mittel für Konfliktprävention, Friedenskonsolidierung und Vermittlung mindestens verdoppelt werden müssen; verweist auf die grundlegende Rolle der EU bei der Förderung der Demokratie in der europäischen Nachbarschaft, insbesondere über die Unterstützungsprogramme des Europäischen Fonds für Demokratie;

15. betont, dass die Europäische Union von einem Ansatz, der auf Reaktion ausgerichtet ist, zu einem vorausschauenden Ansatz übergehen und mit gleichgesinnten strategischen Partnern, insbesondere der NATO und Schwellenländern zusammenarbeiten muss, um die auf Regeln, dem Völkerrecht, dem humanitären Recht und multilateralen Verträgen beruhende Weltordnung zu verteidigen; weist erneut darauf hin, dass die GASP der EU auf Partnerschaft und Multilateralismus beruht, die dazu beitragen, die einschlägigen regionalen und globalen Akteure zu vereinen; betont, dass es unbedingt erforderlich ist, neue flexible Formen der Zusammenarbeit im Bündnis zu sondieren, insbesondere bei der Überwachung und Kontrolle des Technologietransfers und der Handels- und Investitionsströme, und innovative und inklusive Mechanismen für die Zusammenarbeit zu finden, wobei ein intelligenter Multilateralismus geschaffen werden muss; fordert, dass gemeinsame Bemühungen um eine Reform multilateraler Organisationen unternommen werden, damit sie zweckdienlich werden;

16. tritt für eine EU-Außenpolitik ein, die die EU-Organe und die Mitgliedstaaten in einer gemeinsamen und starken Außenpolitik auf EU-Ebene vereint und der EU damit zu mehr Glaubwürdigkeit verhilft; heißt die Vorstellung gut, dass mit einer derartigen Politik die wichtige Rolle des VP/HR entschieden unterstützt werden muss; fordert die Bildung von Ad-hoc-Koalitionen zwischen den Mitgliedstaaten, mit denen zu einer größeren Flexibilität und besseren Reaktionsfähigkeit im auswärtigen Handeln der EU beigetragen wird, indem der Druck reduziert wird, einen Konsens zwischen den Mitgliedstaaten erzielen zu müssen; fordert, dass wieder Formen der engeren Zusammenarbeit zwischen dem VP/HR und den Außenministern eingeführt werden und die Außenminister so ermächtigt werden, im Namen der EU zu handeln, damit der Zusammenhalt und die demokratische Legitimität der EU gestärkt werden; fordert die EU auf, den EU-Bürgern ihre Vorstellung der politischen Ziele der GASP besser zu vermitteln;

17. fordert eine größere Solidarität und eine bessere Koordinierung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten; weist erneut darauf hin, dass die außenpolitischen Maßnahmen der EU in sich stimmig sein und auf die anderen politischen Maßnahmen, die eine außenpolitische Dimension aufweisen, abgestimmt sein müssen und dass derartige politische Maßnahmen mit den internationalen Partnern koordiniert werden müssen; vertritt die Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unerlässlich ist, um die Demokratie, die gemeinsamen Werte, die Freiheiten und die Sozial- und Umweltstandards der EU zu schützen; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den Partnerländern und den internationalen Organisationen ausgeweitet werden muss; weist erneut auf die Bedeutung von Artikel 24 Absatz 3 EUV hin, in dem es heißt, dass die Mitgliedstaaten die Außen- und Sicherheitspolitik der Union vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen Solidarität unterstützen und sich jeder Handlung enthalten müssen, die den Interessen der Union zuwiderläuft; betont, dass die Minister der Mitgliedstaaten im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ der Europäischen Union, wie im Vertrag vorgesehen, ihre Ansichten darlegen und politische Maßnahmen beschließen und dass die Mitgliedstaaten den VP/HR bei der Durchführung der politischen Maßnahme uneingeschränkt unterstützen müssen, sobald sie beschlossen wurde, ohne parallel dazu tätig zu werden;

18. betont, dass die EU die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon uneingeschränkt umsetzen und die bestehenden Instrumente wirkungsvoller einsetzen muss; fordert, dass die EU geschlossener und kohärenter handelt, um ihre Beschlussfassung zu verbessern und ein glaubwürdiger externer Akteur zu werden, wobei der EAD eine entscheidende Rolle spielen muss;

Stärkung des Europäischen Parlaments als Säule der GASP

19. betont, dass die Europäische Union ihr volles Potenzial nur dann entfalten kann, wenn sie mit einer Stimme spricht und vereint handelt und Beschlüsse schrittweise – von der nationalen bis zur supranationalen Ebene – getroffen werden und dadurch die Möglichkeiten der Verträge, Organe und Verfahren der EU uneingeschränkt ausgeschöpft werden, wobei das Subsidiaritätsprinzip und die Befugnisse der Mitgliedstaaten uneingeschränkt geachtet werden müssen; betont, dass die Europäische Union alle verfügbaren Mittel, auch die Mittel der parlamentarischen Diplomatie, nutzen sollte, um dieses Ziel zu verwirklichen;

20. bekräftigt unter diesem Aspekt, dass das Parlament im Laufe der Jahre eine Reihe von Instrumenten und Netzen im Bereich des auswärtigen Handelns geschaffen hat, die sich von denen der Exekutive der Europäischen Union unterscheiden und diese ergänzen, z. B. gemischte parlamentarische Ausschüsse und Ausschüsse für parlamentarische Kooperation mit Drittländern, und die Tätigkeit der interparlamentarischen Delegationen, Ad-hoc-Delegationen und Wahlbeobachtungsmissionen ausgebaut hat; hebt die Aufsichts- und Kontrollbefugnisse des Parlaments hervor und betont, dass seine Berichte und Entschließungen größere Beachtung verdienen; hebt die Bedeutung der parlamentarischen Versammlungen als Raum der Zusammenarbeit und des institutionellen Dialogs sowie deren wertvollen Beitrag zum auswärtigen Handeln der Europäischen Union und zum Bereich der Sicherheit und Verteidigung hervor; betont, dass ihre Tätigkeit gefördert und die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Arbeit sichergestellt werden muss;

21. hebt die große Bedeutung der EU-Wahlbeobachtungsmissionen hervor; betont, dass die leitenden Beobachter, die aus den Reihen der Mitglieder des Europäischen Parlaments benannt werden, große politische Verantwortung tragen; fordert daher, dass ein stärker integrierter Ansatz für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU verfolgt wird, der eine parlamentarische Dimension umfasst; fordert, dass bei der Ausarbeitung von Strategien für Drittländer und Regionen stärker interinstitutionell zusammengearbeitet wird, wobei der Westbalkan und die Länder der Östlichen Partnerschaft besonders berücksichtigt werden müssen; weist erneut darauf hin, dass die parlamentarische Diplomatie und die interparlamentarischen Beziehungen zur Unterstützung dieser Ziele wichtig sind; bekräftigt, dass dem Europäischen Parlament bei der GASP und auf der Weltbühne eine größere Rolle zukommen muss; weist darauf hin, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammenarbeiten müssen, um eine allgemeine politische Strategie für eine neu ausgerichtete parlamentarische Diplomatie festzulegen, die einen stärker integrierten Ansatz für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU umfasst, und dass sie ihre Arbeitsweise anpassen müssen;

22. betont, dass sämtlichen an der GASP bzw. GSVP beteiligten Institutionen im Hinblick auf die Überprüfung ihrer Arbeitsmethoden und der Bewertung, wie sie ihren Aufgaben nach den Verträgen am besten nachkommen können, große Bedeutung zukommt;

23. fordert eine bessere interinstitutionelle Zusammenarbeit, bei der das Parlament Informationen so rechtzeitig erhält, dass es erforderlichenfalls seinen Standpunkt zum Ausdruck bringen kann und die Kommission und der EAD den Standpunkten des Parlaments Rechnung tragen können; fordert eine wirkungsvolle und umfassende Weitergabe von Informationen durch die Kommission und den EAD, damit das Parlament seine Kontrollfunktion effizient und rechtzeitig ausüben kann, auch im Bereich der GASP; begrüßt die Zusage des VP/HR, das Parlament im Hinblick auf die grundlegenden Weichenstellungen der GASP besser und früher zu unterrichten, einzubeziehen und anzuhören;

24. fordert, dass die Aufsichts- und Kontrollfunktion des Parlaments im Hinblick auf das auswärtige Handeln der EU gestärkt wird, unter anderem indem auch künftig regelmäßige Beratungen mit dem VP/HR, dem EAD und der Kommission durchgeführt werden; fordert, dass die Verhandlungen über den Zugang des Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der GASP und der GSVP abgeschlossen werden;

25. weist darauf hin, dass der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) des Parlaments als federführender Ausschuss für die Beziehungen zu Drittländern, falls und wenn es zu einem Brexit kommt, alle notwendigen Informationen von der Exekutive der EU erhalten sollte, die ihn in die Lage versetzen, im Namen des Parlaments den Verhandlungsprozess gemäß Artikel 218 AEUV zu prüfen und rechtzeitig einen Beitrag zu dem bzw. den künftigen Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zu leisten, für das bzw. die die Zustimmung des Parlaments erforderlich ist; betont, dass eine künftige Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in den Bereichen der GASP und der GSVP wichtig ist, und stellt fest, dass kreative Lösungen gefunden werden müssen;

26. betont, dass die EU bemüht ist, die Bedeutung der Aufrechterhaltung und Stärkung einer freien und offenen internationalen Ordnung, die auf der Achtung der Rechtsstaatlichkeit beruht, ständig zu bekräftigen;

27. fordert, dass vor der Annahme einer Strategie oder Mitteilung der Kommission und des EAD im Zusammenhang mit der GASP ein Mechanismus für die Anhörung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der einschlägigen Gremien geschaffen wird;

28. fordert, dass ein stärker strategisch ausgerichteter Ansatz verfolgt wird und die Außenfinanzierungsinstrumente der EU und die GASP wie in den Verträgen vorgesehen kohärenter und einheitlicher werden und einander stärker ergänzen, damit die Europäische Union die zunehmenden Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit und Außenpolitik bewältigen kann; betont, dass eine glaubwürdige und wirkungsvolle GASP durch angemessene Finanzmittel flankiert werden muss; fordert, dass im Rahmen des nächsten MFR (2021–2027) angemessene Finanzmittel für das auswärtige Handeln der EU bereitgestellt werden und dass die EU ihre Ressourcen insbesondere für strategische Prioritäten verwendet;

29. nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, die meisten der bestehenden Instrumente für das auswärtige Handeln in einem einzigen Instrument, dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit, zu vereinen; weist erneut darauf hin, dass die Bündelung von Instrumenten des auswärtigen Handelns in einem einzigen Fonds Synergien, Wirksamkeit und Schnelligkeit bei der Beschlussfassung und der Auszahlung von Mitteln bewirken kann, aber nicht zur Folge haben sollte, dass die Mittel der EU von den Mitteln für die Verwirklichung ihrer seit Langem bestehenden und übergeordneten außenpolitischen Ziele Armutsbekämpfung, nachhaltige Entwicklung und Schutz der Menschenrechte abgezogen werden; begrüßt die vereinfachte Struktur außenpolitischer Instrumente, die im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit vorgeschlagen wird; fordert eine angemessene Kontrolle und Gegenkontrolle, ausreichend Transparenz sowie strategische politische Beiträge des Parlaments und eine regelmäßige vom Parlament vorgenommene Kontrolle der Anwendung; betont, dass der Grundsatz der Differenzierung bei der Unterstützung für die Länder der Europäischen Nachbarschaft, die sich stärker für europäische Reformen einsetzen, nach dem Grundsatz „mehr für mehr“ und „weniger für weniger“ wichtig ist;

30. betont, dass dem Parlament bei der Überwachung und Steuerung sämtlicher außenpolitischer Instrumente der EU, einschließlich des Instruments für Heranführungshilfe für den Zeitraum von 2021–2027 (IPA III), eine größere Rolle zukommen muss; betont, dass dem Stabilitäts- und Friedensinstrument große Bedeutung zukommt, insbesondere bei der Unterstützung von Frieden und Stabilität weltweit; erwartet, dass die Instrumente für die Zeit nach 2020, zu denen auch die Europäische Friedensfazilität gehört, rechtzeitig angenommen werden, damit es nicht zu unnötigen Finanzierungslücken kommt;

31. vertritt die Auffassung, dass die Konfliktprävention, die Friedenskonsolidierung, die Vermittlung und die friedliche Lösung langwieriger Konflikte, insbesondere in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU, in den nächsten Jahren Prioritäten sein sollten; betont, dass mit einem derartigen Ansatz ein hoher politischer, sozialer, wirtschaftlicher und auf die Sicherheit bezogener europäischer Mehrwert erbracht würde; weist erneut darauf hin, dass Maßnahmen im Bereich der Konfliktprävention und der Vermittlung bei Konflikten dazu beitragen, die Präsenz und Glaubwürdigkeit der EU auf der Weltbühne zu behaupten, und dass diese Maßnahmen Teil eines ganzheitlichen Ansatzes sein sollten, bei dem Sicherheit, Diplomatie und Entwicklung miteinander verknüpft werden; weist darauf hin, dass die Europäische Union als einflussreicher globaler Akteur gestärkt werden muss und in die Konfliktprävention und die Vermittlung bei Konflikten investiert werden muss; fordert, dass die EU der Konfliktprävention und der Vermittlung bei Konflikten höhere Priorität einräumt; hebt den wertvollen Beitrag des Parlaments insbesondere in den Ländern des westlichen Balkans, der Östlichen Partnerschaft und der südlichen Nachbarschaft in den Bereichen der Lösung von Konflikten und der Vermittlung, des Dialogs und der Förderung der Werte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung von Minderheiten und Grundrechten hervor, und fordert, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit bei der Vermittlung weiter ausgebaut wird; begrüßt, dass der EU im Rahmen von bestehenden vereinbarten Verhandlungsformaten und -grundsätzen bzw. deren Unterstützung eine größere Rolle bei der Lösung von Konflikten und der Vertrauensbildung zukommt;

32. weist erneut auf die Bedeutung einer starken Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) hin, bei der sich die EU zu gemeinsamen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Interessen mit den östlichen und südlichen Partnerländern verpflichtet; betont, dass die EU im Rahmen der ENP bei der Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Partner der EU ein strategische Rolle spielen kann, wobei dies eine zentrale Priorität mit dem Ziel ist, die Bedrohungen und den Druck gegenüber diesen Ländern zu bewältigen; stellt fest, dass die Europäische Union nur dann ein starker globaler Akteur sein kann, wenn sie in der Nachbarschaft von Bedeutung ist;

33. weist erneut darauf hin, dass moderne Demokratien eine uneingeschränkt funktionsfähige Legislative benötigen, und betont unter diesem Aspekt, dass es wichtig ist, die Arbeit der Parlamente auf dem Westbalkan und in der Nachbarschaft zu unterstützen;

34. stellt fest, dass die Stabilität der östlichen Nachbarschaft für die Stabilität der EU wichtig ist, und nimmt das Potenzial der EU im Hinblick auf den Wandel in den Nachbarländern und -regionen zur Kenntnis; bekräftigt seine Unterstützung für die Östliche Partnerschaft, deren zehnter Jahrestag im Jahr 2019 begangen wurde; betont jedoch, dass für eine erfolgreichere Östliche Partnerschaft neue Initiativen und Zusagen beider Seiten (d. h. der EU und ihrer Partner) erforderlich sind; unterstützt die Entwicklung immer engerer Beziehungen zu den Ländern der Östlichen Partnerschaft, zu der auch gezielte Strategien für die Ukraine, Georgien und Moldau gehören und in deren Rahmen auch Ideen wie die Trio-Strategie 2030 und Ideen der fortschrittlichsten assoziierten Staaten der EU im Rahmen der Östlichen Partnerschaft zur Kenntnis genommen werden müssen; betont, dass ein derartiger Ansatz auf dem Grundsatz „mehr für mehr“ und „weniger für weniger“ beruhen sollte und bei ihm die EU-Organe und die Koalition der gleich gesinnten Mitgliedstaaten, der sogenannte europäische Trio-Prozess, die Federführung übernehmen sollte, wobei der Schwerpunkt auf konkreten Projekten und Programmen liegen sollte, um die bewährten Verfahren, die im Rahmen des Berlin-Prozesses und der Integration des Europäischen Wirtschaftsraums gesammelt wurden, zu nutzen; vertritt die Auffassung, dass der erfolgreiche Wandel in den Ländern der Östlichen Partnerschaft, insbesondere in den assoziierten Ländern der EU Ukraine, Georgien und Moldau, positive Ergebnisse bringen kann, die sich auch auf die Gesellschaft des Nachbarlands Russland auswirken könnten;

35. weist erneut darauf hin und betont, dass die Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und weiteren Ländern der Europäischen Nachbarschaft aufgrund des vitalen Interesses der EU an der Entwicklung und Demokratisierung dieser Länder eine Priorität im Rahmen der GASP sein sollte; fordert die Kommission und den EAD auf, auch künftig die Wirtschaftsbeziehungen und die Konnektivität zu stärken und dazu Handels- und Assoziierungsabkommen, den Zugang zum Binnenmarkt und vertiefte Kontakte zwischen den Menschen – auch durch Visaerleichterungen und Visaliberalisierung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – zu nutzen; betont, dass dies als Anreiz zur Förderung demokratischer Reformen und zur Annahme von Vorschriften und Normen der EU dienen könnte;

36. bekräftigt das Engagement der EU für die Unterstützung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit der Ukraine und sämtlicher Länder der Östlichen Partnerschaft innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen im Einklang mit dem Völkerrecht sowie den internationalen Normen und Grundsätzen, um die Unterstützung für von Konflikten betroffene Einwohner, Binnenvertriebene und Flüchtlinge zu verstärken und von Drittländern, insbesondere Russland, ausgehenden Bemühungen um Destabilisierung entgegenzuwirken; lehnt die Anwendung von Gewalt oder diesbezügliche Drohungen zur Beilegung von Konflikten ab und bekräftigt seine Auffassung, dass die derzeitigen Konflikte in allen Ländern der Östlichen Partnerschaft im Einklang mit den Normen und Grundsätzen des Völkerrechts beigelegt werden sollten; bekennt sich weiterhin uneingeschränkt zu der Politik der Nichtanerkennung der rechtswidrigen Annexion der Krim; betont nachdrücklich, dass auf der Grundlage des Völkerrechts aktiv eine Haltung gegen langwierige Konflikte in der östlichen Nachbarschaft eingenommen werden muss; verurteilt ferner die anhaltende Militarisierung in den besetzten Hoheitsgebieten Georgiens Abchasien und Zchinwali/Südossetien und fordert Russland auf, seinen Verpflichtungen gemäß dem Völkerrecht nachzukommen; betont, dass Russland über zehn Jahre nach dem Ende seiner Aggression in Georgien und der anschließenden von der EU vermittelten Waffenruhe immer noch offenkundig gegen einige seiner eigenen Bestimmungen verstößt und dass die Errichtung von Grenzanlagen andauert; fordert, dass das Mandat der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien und ihre Sichtbarkeit gestärkt werden; fordert die Russische Föderation als Besatzungsmacht nachdrücklich auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und der EU-Beobachtermission ungehinderten Zugang zu den besetzten Regionen zu gewähren;

37. begrüßt, dass die Präsidentin der Kommission die europäische Ausrichtung des Westbalkans bekräftigt hat, und betont, dass es sich zur Erweiterung bekennt, die nach wie vor ein zentraler Politikbereich ist und als Antriebskraft der EU dient; weist erneut darauf hin, dass der Standpunkt der EU zu Erweiterung ambitioniert und glaubwürdig sein muss;

38. fordert eine glaubwürdige EU-Erweiterungsstrategie für den Westbalkan, die auf strengen und gerechten Bedingungen gemäß den Kopenhagener Kriterien beruhen muss und die aus außenpolitischen Gründen nach wie vor ein wichtiges Instrument für die Förderung der Sicherheit ist, indem die Widerstandsfähigkeit der Länder in einer Region, die für die EU von strategischer Bedeutung ist, gestärkt wird;

39. bekräftigt, dass die Ziele der europäischen Politik in Bezug auf die Länder des westlichen Balkans, unabhängig von der GASP insgesamt, darin bestehen, ihnen auf dem Weg zum Beitritt Orientierung zu bieten; betont, dass dieser Erweiterungsprozess leistungsbezogen ist und davon abhängt, ob die Kopenhagener Kriterien, die Grundsätze der Demokratie, die Grundfreiheiten, die Menschenrechte und die Minderheitenrechte eingehalten werden und die Rechtsstaatlichkeit geachtet wird, und er ferner von den individuellen Erfolgen der Länder bei der Erfüllung der vorgeschriebenen Kriterien abhängt;

40. betont, dass ein kontinuierlicher Reformprozess im Hinblick auf den transformativen Effekt auf die Bewerberländer von großer Bedeutung ist; ist weiterhin fest entschlossen, EU-orientierte Reformen und Projekte zu unterstützen, insbesondere diejenigen, bei denen eine weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung, der Schutz der Grundrechte und die Förderung der Aussöhnung, gutnachbarlicher Beziehungen und der regionalen Zusammenarbeit im Mittelpunkt stehen; nimmt die Verlangsamung des Prozesses mit Bedauern zur Kenntnis;

Stärkung der GASP zur Abwehr weltweiter Bedrohungen

41. fordert, dass die Fähigkeit der EU und der Mitgliedstaaten, in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung autonom zu handeln, gestärkt wird; betont, dass effiziente und enge Partnerschaften mit Partnerorganisationen wie den Vereinten Nationen oder der NATO sowie anderen internationalen Organisationen wie der Afrikanischen Union und der OSZE wichtiger denn je sind; betont, dass die NATO der wichtigste Partner der EU im Sicherheitsbereich ist; betont, dass eine enge Zusammenarbeit mit der NATO wichtig ist, und zwar bei sämtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verteidigung und bei der Bewältigung der Sicherheitsherausforderungen, mit denen die EU und ihre Nachbarschaft konfrontiert sind, insbesondere der Herausforderungen bei der Abwehr hybrider Bedrohungen;

42. begrüßt im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung vom 10. Juli 2018 über die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO die Bemühungen der EU, die Sicherheit und Verteidigung in der EU zu stärken, um die EU und ihre Bürger besser zu schützen und zu Frieden und Stabilität in der Nachbarschaft und darüber hinaus beizutragen;

43. hebt jedoch die Rolle der NATO als wichtige Säule der europäischen Sicherheit hervor und begrüßt die laufende NATO-Erweiterung, mit der zur Stabilität und zum Wohlergehen Europas beigetragen wird;

44. vertritt die Auffassung, dass die Außen- und Sicherheitspolitik der EU durch die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit wirkungsvoller würde und dass die Beschlussfassung durch die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit beschleunigt würde; fordert den Rat auf, in den in Artikel 31 Absatz 2 EUV vorgesehenen Fällen regelmäßig mit qualifizierter Mehrheit zu beschließen und diese Initiative aufzugreifen, indem er die in Artikel 31 Absatz 3 EUV vorgesehene Überleitungsklausel nutzt; empfiehlt dem Rat, die Ausweitung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit auf andere Bereiche der GASP in Betracht zu ziehen;

45. spricht sich dafür aus, in der EU eine Debatte über neue Formationen zu führen, wie beispielsweise einen Sicherheitsrat der EU, wobei uneingeschränkt ein Dialog mit den Mitgliedstaaten geführt und mit ihnen zusammengearbeitet werden sollte, und in der EU eine Debatte über Möglichkeiten einer engeren Abstimmung innerhalb der EU und mit internationalen Gremien zu führen, um im Bereich der Sicherheitspolitik eine effizientere Beschlussfassung zu ermöglichen;

46. begrüßt den Beschluss der Präsidentin der Kommission, innerhalb von fünf Jahren eine wirkliche und funktionsfähige europäische Verteidigungsunion zu schaffen, und fordert einen transparenten Austausch mit dem Parlament und den Mitgliedstaaten über die Schaffung einer Verteidigungsunion; vertritt die Auffassung, dass die EU in diesem Zusammenhang die bestehenden Mechanismen und Instrumente, wie die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, die Militärische Mobilität und den Europäischen Verteidigungsfonds, durch den die Fähigkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU verbessert und die Verbesserung der Effizienz der europäischen Verteidigungsindustrien unterstützt werden soll; fordert, dass ein Mechanismus für die parlamentarische demokratische Kontrolle sämtlicher neuer Instrumente im Verteidigungsbereich geschaffen wird;

47. betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit und der Europäische Verteidigungsfonds sowie die Frage, wie mit ihnen ein Beitrag zu den Zielen der GASP geleistet wird, ständig bewertet werden müssen, um sicherzustellen, dass angemessene Mittel im Einklang mit den Verpflichtungen im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit bereitgestellt werden, und betont, dass die Beschlüsse der EU auch durch eine stärker integrierte technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung wirksam und einheitlich umgesetzt werden müssen, und zwar so, dass die EU offen für die Zusammenarbeit bleibt;

48. weist erneut darauf hin, dass Artikel 20 Absatz 2 EUV, in dem Bestimmungen über die verstärkte Zusammenarbeit festgelegt sind, für die Mitgliedstaaten zusätzliche Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der GASP vorsieht und auf ihn zurückgegriffen werden sollte;

49. weist erneut darauf hin, dass sich der Klimawandel auf alle Aspekte des Lebens der Menschen auswirkt und durch ihn unter anderem Konflikte und Gewalt wahrscheinlicher werden; betont, dass Bedenken im Hinblick auf die Klimasicherheit und die Bereitschaft, die internationale Umweltordnung durchzusetzen, in die Außenpolitik der EU einbezogen werden sollten;

50. betont, dass die EU Fähigkeiten zur Überwachung der Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel entwickeln sollte, darunter Strategien für Konfliktsensitivität und Krisenprävention; stellt unter diesem Aspekt fest, dass die Konfliktprävention durch die Verknüpfung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und von Maßnahmen zur Friedenskonsolidierung gestärkt wird; betont, dass ein umfassender und vorausschauender Ansatz für den Klimawandel erarbeitet werden muss; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, auf der internationalen Klimakonferenz ambitionierte Ziele zu verfolgen und ihren Verpflichtungen nachzukommen; betont, dass die Klimaschutzdiplomatie in diesem Zusammenhang wertvoll ist;

51. betont, dass ein umfassender Ansatz für den Klimawandel und die Klimasicherheit erarbeitet werden muss, der im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere den Zielen 13 und 16, steht, für eine gerechte und ausreichende Klimaschutzfinanzierung im Rahmen des Übereinkommens von Paris gesorgt werden muss und im Rahmen des derzeitigen Stabilitäts- und Friedensinstruments und des künftigen Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit für derartige Maßnahmen mehr Finanzmittel bereitgestellt werden müssen;

52. hebt die wachsende geopolitische Bedeutung der Arktis und ihre Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der EU und weltweit hervor; fordert die EU nachdrücklich auf, auf eine kohärentere Innen- und Außenpolitik der EU, eine Arktis-Strategie und einen konkreten Aktionsplan für das Engagement der EU in der Arktis, bei dem auch der sicherheitspolitische und geostrategische Aspekt berücksichtigt wird, hinzuarbeiten; weist auf die Fähigkeit der EU hin, zur Überwindung potenzieller sicherheitspolitischer und geostrategischer Herausforderungen beizutragen;

53. fordert, dass die EU-Strategie für maritime Sicherheit stärker unterstützt wird, da es in der Nachbarschaft und weltweit zunehmend zu Problemen im Zusammenhang mit der Freiheit der Schifffahrt kommt; besteht darauf, dass die Freiheit der Schifffahrt jederzeit geachtet wird und dass die Maßnahmen auf Deeskalation und die Verhütung bewaffneter Konflikte und militärischer Vorfälle ausgerichtet sein müssen;

54. bedauert, dass die Spannungen zunehmen und die Verstöße gegen das Seerecht und das internationale Seerecht an vielen der wichtigsten maritimen Standorte der Welt anhalten, beispielsweise im Südchinesischen Meer, in der Straße von Hormus, im Golf von Aden und im Golf von Guinea; verweist auf die instabile Lage im Asowschen Meer; stellt fest, dass viele dieser Spannungen geopolitischer Natur sind;

55. fordert, dass die EU tätig wird und prüft, ob als Reaktion auf schwerwiegende Verletzungen der Freiheit der Schifffahrt und des internationalen Seerechts restriktive Maßnahmen ergriffen werden sollten;

56. weist erneut darauf hin, dass wirksame internationale Regelungen zur Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung ein Eckpfeiler der Sicherheit in Europa und weltweit sind; weist darauf hin, dass unverantwortliche Waffenausfuhren in Drittländer die GASP und insbesondere die Bemühungen der EU um Frieden, Stabilität und nachhaltige Entwicklung schwächen und untergraben; fordert die genaue Einhaltung der acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates über die Kontrolle von Waffenausfuhren[4] und einen diesbezüglichen Mechanismus für die Überwachung und Kontrolle auf EU-Ebene; betont, dass es eine Verteidigungsindustrie geben muss, in der Steuergelder wirksam und effizient verwendet werden, und dass die EU einen stärker integrierten Binnenmarkt für Verteidigungsgüter sowie eine koordinierte Politik zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich fördern muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die nukleare Abrüstung zu einer außen- und sicherheitspolitischen Priorität der EU zu machen; vertritt die Auffassung, dass die EU ihre Bemühungen um die Aufrechterhaltung des Atomabkommens mit dem Iran fortsetzen muss; fordert den VP/HR nachdrücklich auf, alle zur Verfügung stehenden politischen und diplomatischen Mittel zu nutzen, um den Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan und den neuen Vertrag über die Verminderung strategischer Waffen (neuen START-Vertrag) zu wahren, und fordert den VP/HR auf, eine kohärente und glaubwürdige Strategie für multilaterale Verhandlungen über Maßnahmen zur regionalen Deeskalation und vertrauensbildende Maßnahmen am Persischen Golf auf den Weg zu bringen, in die sämtliche Akteure der Region einbezogen werden; betont, dass die Fähigkeit der EU zur diplomatischen Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren ein großer Vorteil ist, der zu diesem Zweck in vollem Umfang genutzt werden sollte;

57. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates über die Kontrolle von Waffenausfuhren einzuhalten, im Rahmen ihrer Politik zur Ausfuhr von Waffen in die Türkei ihre Verpflichtungen, die sich aus dem Gemeinsamen Standpunkt und insbesondere Kriterium 4 der Aufrechterhaltung von Stabilität in der Region ergeben, genau einzuhalten und gegen die Türkei aufgrund ihrer rechtswidrigen Invasion in Nordsyrien und ihrem rechtswidrigen Vorgehen im östlichen Mittelmeer und insbesondere ihrer Invasion in die ausschließliche Wirtschaftszone und die Hoheitsgewässer der Republik Zypern ein Waffenembargo zu verhängen; bekräftigt seinen Standpunkt, wonach der Gemeinsame Standpunkt dahingehend überarbeitet und aktualisiert werden muss, dass die Kriterien genau anzuwenden und umzusetzen sind und ein Sanktionsverfahren festgelegt werden muss; fordert den VP/HR auf, dieses Dossier vorrangig zu behandeln;

58. fordert den VP/HR auf, eine mehrdimensionale Strategie der biregionalen Zusammenarbeit mit den lateinamerikanischen und karibischen Staaten im Bereich Sicherheit und Verteidigung zu fördern, sich für eine gemeinsame Verteidigung der multilateralen Ordnung, für eine gestärkte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie bei der Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen auf die soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität einzusetzen und den Dialog als Instrument voranzutreiben, mit dem für die politischen Konflikte, deren Zeugen wir sind, friedliche Verhandlungslösungen ermittelt werden können;

59. fordert, dass die Möglichkeit geprüft wird, unter Nutzung des Erbes des Komitees zur Koordination der multilateralen strategischen Ausfuhrkontrollen (Coordinating Committee for Multilateral Strategic Export Controls) ein neues Gremium für die multilaterale Zusammenarbeit zwischen den westlichen Verbündeten, d. h. der EU, den Vereinigten Staaten, Japan, Kanada, Südkorea, Australien und Neuseeland, einzurichten; betont, dass zu den Aufgaben des neuen Gremiums gehören sollte, die Ausfuhr von Technologien, Handelsströme und sensible Investitionen in Risikostaaten zu überwachen und zu kontrollieren;

60. betont, dass die Stärkung intensiver Beziehungen mit Ost- und Südostasien und die regelbasierte, umfassende und nachhaltige Strategie der EU zur Förderung der Konnektivität füreinander von wesentlicher Bedeutung sind; setzt sich daher für Nachhaltigkeit, einen auf Regeln beruhenden Ansatz und den MFR als entscheidendes Instrument ein;

61. nimmt die militärische Aufrüstung in der Region zur Kenntnis und fordert alle Beteiligten auf, die Freiheit der Schifffahrt zu achten, Meinungsverschiedenheiten mit friedlichen Mitteln beizulegen und von einseitigen Maßnahmen zur Änderung des Status quo abzusehen, auch im Ost- und Südchinesischen Meer und in der Meerenge von Taiwan; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass ausländische Eingriffe autokratischer Regimes durch gegen die anstehenden Parlamentswahlen gerichtete Desinformationen und Cyberangriffe die asiatischen Demokratien und die Stabilität in der Region gefährden; bekräftigt seine Unterstützung für eine konstruktive Mitarbeit Taiwans im Rahmen von internationalen Organisationen, Mechanismen und Tätigkeiten;

62. betont, dass die Kommission die Cybersicherheitsstrategie in die Bemühungen der EU im Bereich der Digitalisierung integrieren und in allen Mitgliedstaaten für die Initiative als Teil eines starken politischen und wirtschaftlichen Engagements für digitale Innovation werben sollte;

63. fordert den VP/HR, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu verstärken, wenn es darum geht, Cyberbedrohungen und hybriden Bedrohungen zu begegnen – die durch eine Kombination aus mehrdeutigen Standpunkten gekennzeichnet sind –, indem die Cyberabwehr und die Widerstandsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten gegen hybride Bedrohungen durch den Aufbau kritischer Infrastruktur, die durch Cyberabwehrfähigkeit gekennzeichnet ist, gestärkt werden; fordert in dieser Hinsicht, dass umfassende gemeinsame Fähigkeiten und Methoden entwickelt werden, mit denen das Risiko und die Anfälligkeit analysiert werden können; betont, dass eine bessere Koordinierung erforderlich ist, um diese Herausforderungen wirksam zu bewältigen; weist erneut darauf hin, dass die strategische Kommunikation und die Public Dimplomacy den geopolitischen Einfluss und das allgemeine Ansehen der EU in der Welt stärken und ihre Interessen schützen sollten;

64. betont, dass von der Einmischung des Auslands in EU-Angelegenheiten eine große Gefahr für die Sicherheit und Stabilität in der EU ausgeht; spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass die Fähigkeiten der Europäischen Union auf dem Gebiet der strategischen Kommunikation gestärkt werden; fordert in diesem Zusammenhang eine größere Unterstützung für die drei Taskforces für strategische Kommunikation (Osten, Süden und Westbalkan); fordert eine stärkere Unterstützung für die Abteilung Strategische Kommunikation des EAD, indem aus ihr ein vollwertiges Referat innerhalb des EAD wird, das für die östliche und die südliche Nachbarschaft zuständig ist und – unter Umständen durch eine eigene Haushaltslinie – mit angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet wird, zumal dieser Abteilung eine wichtige Rolle zukommt;

65. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Fähigkeiten zu stärken und die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zu fördern, um zu verhindern, dass staatliche und nichtstaatliche Akteure aus Drittländern einen feindseligen Einfluss auf die Beschlussfassung der EU und der Mitgliedstaaten ausüben; vertritt die Auffassung, dass verbesserte Fähigkeiten der EU im Bereich der strategischen Kommunikation zu diesem Ziel beitragen könnten;

66. betont, dass die Einmischung in Wahlen Teil einer umfassenderen Strategie der hybriden Kriegsführung ist und die Reaktion darauf daher nach wie vor eine zentrale außen- und sicherheitspolitische Angelegenheit ist; fordert den VP/HR, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine umfassende Strategie im Kampf gegen ausländische Einmischung in Wahlen und Desinformation – unter anderem durch staatlich geförderte russische Propaganda – in nationalen und europäischen demokratischen Prozessen zu erarbeiten;

67. stellt fest, dass von Russland die unmittelbarste Gefahr ausgeht, was hybride und konventionelle Bedrohungen für die EU und ihre Mitgliedstaaten betrifft, und dass sich Russland aktiv darum bemüht, die europäische Geschlossenheit und Unabhängigkeit, die universellen Werte und die internationalen Normen zu untergraben; stellt fest, dass unter der derzeitigen Führung in Moskau zwar keine Veränderung der aggressiven Politik zu erwarten ist, dass der positive Wandel hin zu einem demokratischeren und europäischeren Land in der ferneren Zukunft jedoch möglich ist; fordert daher verstärkte Anstrengungen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten und die Schaffung einer langfristigen Strategie der EU für Russland, die auf drei Säulen – Abschreckung, Eindämmung und Wandel – beruht;

68. fordert den Rat auf, das Instrumentarium der EU für Menschenrechte und Außenpolitik durch eine umfassende, mit dem „Magnitsky Act“ vergleichbare Sanktionsregelung zu ergänzen, um die bestehende Regelung zu stärken, indem es ermöglicht wird, das Vermögen von Personen, die an schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren, einzufrieren und sie mit einer Visumsperre zu belegen;

69. betont, dass der Wettbewerbsvorteil der EU genutzt werden muss, damit sie im internationalen Wettlauf um neu aufkommende Technologien, Information, Verteidigung, den Industriezweig der erneuerbaren Energiequellen und die Einführung des 5G-Standards sowie im Ökosystem des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen (GU EuroHPC) und beim autonomen, zuverlässigen und kostengünstigen Zugang der EU zum Weltraum rasch eine strategische Position einnehmen kann und nicht von Großkonzernen im Technologie- und Digitalbereich aus Drittländern abhängig wird; betont, dass die Entwicklung zuverlässiger Technologien der künstlichen Intelligenz, insbesondere in den Bereichen Beschlussfassung und Fähigkeiten, von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, die strategische Autonomie Europas sicherzustellen; fordert die EU daher auf, ihre Investitionen in diesem Bereich fortzusetzen und zu erhöhen;

70. stellt fest, dass den zivilen und militärischen Missionen, die Teil der GSVP sind, zentrale Bedeutung zukommt, und weist darauf hin, dass sie mit den personellen und materiellen Ressourcen für die Friedenserhaltung, Konfliktprävention und Stärkung der internationalen Sicherheit, europäischen Identität und strategischen Autonomie der EU ausgestattet werden müssen; bedauert jedoch, dass die Wirksamkeit dieser Missionen und Operationen der GSVP durch anhaltende strukturelle Mängel, große Unterschiede bei den Beiträgen der Mitgliedstaaten und die eingeschränkten Mandate beeinträchtigt wird;

71. vertritt die Auffassung, dass die EU ihre umfangreichen Ressourcen im Bereich der GSVP noch nicht angemessen genutzt hat; fordert den VP/HR, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen im Bereich der Zusammenarbeit bei der GSVP zu verstärken, damit die zivilen und militärischen Missionen der GSVP strapazierfähiger gestaltet werden, die operative Fähigkeit im Rahmen der Missionen durch mehr Flexibilität verbessert wird, die Effizienz und Wirksamkeit vor Ort erhöht wird und umfassendere, vereinfachte und eindeutigere Mandate erteilt werden; vertritt die Auffassung, dass durch neue Instrumente wie die Europäische Friedensfazilität die Solidarität und die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Beiträge zu den GSVP-Einsätzen verbessert und allgemein dazu beigetragen werden könnte, die Wirksamkeit des auswärtigen Handelns der EU zu erhöhen;

72. weist erneut darauf hin, dass es von größter Bedeutung ist, dass ein Ansatz für die Konfliktprävention, -entschärfung und -lösung von Inklusion gekennzeichnet ist, damit er von Dauer ist, und dass die Lösung von Konflikten erfolgreicher ist, wenn die Geschlechterparität und die Gleichstellung der Geschlechter dabei geachtet werden; fordert, dass die Beteiligung von Frauen und ihr Anteil in leitenden Funktionen bei derartigen Einsätzen erhöht werden, auch bei der Beschlussfassung und in Verhandlungen; betont, dass bei den GSVP-Missionen und -Operationen die Geschlechtergleichstellung auf systematischere Weise durchgängig berücksichtigt werden sollte und ein aktiver Beitrag zur Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit, ihrer Folgeresolutionen zu Frauen, Frieden und Sicherheit und der Resolution 2250 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Jugend, Frieden und Sicherheit geleistet werden sollte; fordert die Kommission daher auf, bei allen ihren Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Konfliktbewältigung die strukturelle Inklusion von Frauen, jungen Menschen, Menschenrechtsverteidigern sowie religiösen, ethnischen und sonstigen Minderheiten sicherzustellen;

73. fordert, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte von Minderheiten bei den strategischen und operativen Aspekten des auswärtigen Handelns der EU durchgängig berücksichtigt werden, wobei die Gleichstellung der Geschlechter eine gezielte Programmplanung im Rahmen des neuen Finanzierungsinstruments „Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit“ umfassen könnte; begrüßt die Zusage des VP/HR, das Ziel zu verwirklichen, dass bis zum Ende seines Mandats 40 % der Führungspositionen und Stellen für Delegationsleiter mit Frauen besetzt sind; fordert den EAD auf, dem Parlament regelmäßig aktuelle Informationen über die Umsetzung dieser Zusage zu übermitteln;

74. betont, dass die terroristische Bedrohung sowohl in Europa als auch darüber hinaus weiterhin besteht; ist der festen Überzeugung, dass die Bekämpfung des Terrorismus in den kommenden Jahren eine Priorität der EU bleiben sollte; fordert die neue Kommission auf, einen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des Terrorismus vorzulegen;

75. betont, dass es wichtig ist, die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit in der EU zu stärken und sicherzustellen, da der Terrorismus eine Bedrohung für die zentralen europäischen Werte und unsere Sicherheit darstellt und eine mehrdimensionale Herangehensweise erfordert, in die die Grenzbehörden, die Polizei und die Gerichte sowie die Nachrichtendienste aller Mitgliedstaten und von Drittländern einbezogen werden;

 

°

° °

76. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.12.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

47

12

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alexandrov Yordanov, Maria Arena, Traian Băsescu, Phil Bennion, Fabio Massimo Castaldo, Susanna Ceccardi, Włodzimierz Cimoszewicz, Gina Dowding, Tanja Fajon, Michael Gahler, Kinga Gál, Giorgos Georgiou, Raphaël Glucksmann, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Márton Gyöngyösi, Sandra Kalniete, Andrius Kubilius, Ilhan Kyuchyuk, David Lega, Nathalie Loiseau, Jaak Madison, Claudiu Manda, Thierry Mariani, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Javier Nart, Urmas Paet, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Manu Pineda, Kati Piri, Diana Riba i Giner, Catherine Rowett, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Jacek Saryusz-Wolski, Radosław Sikorski, Sergei Stanishev, Hermann Tertsch, Idoia Villanueva Ruiz, Viola Von Cramon-Taubadel, Irina Von Wiese, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers, Isabel Wiseler-Lima

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Andrea Bocskor, Andrea Cozzolino, Arnaud Danjean, Loucas Fourlas, Jytte Guteland, Andrzej Halicki, Martin Horwood, Katrin Langensiepen, Hannah Neumann, Juozas Olekas, Kris Peeters, Mick Wallace, Javier Zarzalejos, Bernhard Zimniok

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Gilles Lebreton, Geoffrey Van Orden

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

47

+

NI

Márton Gyöngyösi

PPE

Alexander Alexandrov Yordanov, Traian Băsescu, Andrea Bocskor, Arnaud Danjean, Loucas Fourlas, Michael Gahler, Kinga Gál, Andrzej Halicki, Sandra Kalniete, Andrius Kubilius, David Lega, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Kris Peeters, Radosław Sikorski, Isabel Wiseler-Lima, Javier Zarzalejos

RENEW

Phil Bennion, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Martin Horwood, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Javier Nart, Urmas Paet, Irina Von Wiese

S&D

Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Andrea Cozzolino, Tanja Fajon, Raphaël Glucksmann, Jytte Guteland, Claudiu Manda, Sven Mikser, Juozas Olekas, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Kati Piri, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos

VERTS/ALE

Gina Dowding, Katrin Langensiepen, Hannah Neumann, Diana Riba i Giner, Catherine Rowett, Viola Von Cramon-Taubadel

 

12

-

ECR

Hermann Tertsch, Geoffrey Van Orden, Charlie Weimers

GUE/NGL

Giorgos Georgiou, Manu Pineda, Idoia Villanueva Ruiz, Mick Wallace

ID

Susanna Ceccardi, Gilles Lebreton, Jaak Madison, Thierry Mariani, Bernhard Zimniok

 

4

0

ECR

Jacek Saryusz-Wolski, Witold Jan Waszczykowski

NI

Fabio Massimo Castaldo

S&D

Sergei Stanishev

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 8. Januar 2020
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