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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - November 2023
EPUB 158kPDF 741k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL V : BEZIEHUNGEN ZU DEN ANDEREN ORGANEN, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN
KAPITEL 3 : PARLAMENTARISCHE ANFRAGEN

Artikel 136 : Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache

1.   Ein Ausschuss, eine Fraktion oder Mitglieder, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, können Anfragen an den Rat, die Kommission oder den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik richten und beantragen, dass sie auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt werden.

Die Anfragen sind schriftlich beim Präsidenten einzureichen. Der Präsident unterbreitet sie unverzüglich der Konferenz der Präsidenten.

Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob die Anfragen nach dem Verfahren des Artikels 157 in den Entwurf der Tagesordnung aufgenommen werden. Die Anfragen, die nicht innerhalb von drei Monaten nach ihrer Einreichung in den Entwurf der Tagesordnung des Parlaments aufgenommen werden, werden hinfällig.

2.   Anfragen an die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik werden mindestens eine Woche, Anfragen an den Rat mindestens drei Wochen vor der Sitzung, auf deren Tagesordnung sie stehen sollen, dem Adressaten übermittelt.

3.   Für Anfragen, die die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik betreffen, gelten die in Absatz 2 vorgesehenen Fristen nicht; die Antwort muss innerhalb einer angemessenen Frist gegeben werden, sodass das Parlament ordnungsgemäß auf dem Laufenden gehalten wird.

4.   Einem im Voraus von den Fragestellern benannten Mitglied steht zur Erläuterung der Anfrage Redezeit im Plenum zur Verfügung. Ist dieses Mitglied nicht anwesend, wird die Anfrage hinfällig. Der Adressat beantwortet die Anfrage.

5.   Artikel 132 Absätze 2 bis 8, die die Einreichung von Entschließungsanträgen und die Abstimmung darüber betreffen, finden entsprechend Anwendung.

Letzte Aktualisierung: 24. Oktober 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen