Der Europäische Bürgerbeauftragte
Kurzdarstellungen zur EU
09-11-2023
Der Europäische Bürgerbeauftragte führt Untersuchungen zu Missständen in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union durch. Er wird entweder von sich aus oder aufgrund von Beschwerden tätig, die ihm von Unionsbürgerinnen und -bürgern oder von natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat zugehen. Der Europäische Bürgerbeauftragte wird vom Europäischen Parlament für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
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