Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung
Kurzdarstellungen zur EU
09-01-2024
Die Europäische Union ergänzt die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Rechts der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung durch den Erlass von Mindestvorschriften in Form von Richtlinien oder durch Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung auf Unternehmensebene werden durch verschiedene EU-Richtlinien geschützt, in denen Vorschriften sowohl für die einzelstaatliche Ebene als auch für die länderübergreifende Ebene festgelegt sind.
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