Die europäische Säule sozialer Rechte
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben gemeinsame soziale Rechte und Mindeststandards für ein breites Spektrum von arbeitsmarktrelevanten Bereichen festgelegt und sich dazu verpflichtet, die Beschäftigung und den sozialen Fortschritt zu fördern. Dennoch nehmen wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten nach wie vor zu. Für den Plan der Europäischen Kommission für eine europäische Säule sozialer Rechte müssen zwei wesentliche Maßnahmen getroffen werden: Die bestehenden Rechtsvorschriften müssen modernisiert werden, damit sie der aktuellen Arbeitswelt und den gegenwärtigen gesellschaftlichen Strukturen besser gerecht werden, und es müssen beschäftigungs- und sozialpolitische Richtwerte erarbeitet werden, um innerhalb und womöglich auch außerhalb des Euro-Währungsgebiets eine Aufwärtskonvergenz zu fördern. In seiner Plenartagung im Januar 2017 wird das Europäische Parlament einen entsprechenden Initiativbericht prüfen.
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