Europaischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit

Auf einen Blick 05-09-2017

Um die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft zu gewährleisten und die Fragmentierung der Rechtsvorschriften über den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Produkten und Dienstleistungen zu verringern, hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie angenommen, die weithin als „Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit“ bezeichnet wird. Mit dieser Richtlinie wäre für eine einheitliche Definition der Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt sowie für einen entsprechenden Umsetzungsrahmen gesorgt. Das Parlament wird im Rahmen der Plenartagung im September über diesen Vorschlag abstimmen.