Regelungen zur Verringerung der Auswirkungen des IFRS 9
Auf einen Blick
24-11-2017
Die Abstimmung im Plenum über den Legislativvorschlag in Bezug auf Übergangsregelungen zur Verringerung der Auswirkungen des internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 auf die Eigenmittelausstattung von Finanzinstituten ist für die November-II-Tagung vorgesehen. Diese Regelungen sollten in Kraft treten, bevor der IFRS 9 am 1. Januar 2018 zwingend angewandt werden muss. Daher verständigten sich das Europäische Parlament und der Rat darauf, sie in einem beschleunigten Verfahren zu verabschieden.
Auf einen Blick
Über dieses Dokument
Art der Veröffentlichung
Verfasser
Politikbereich
Schlagwortliste
- Ausarbeitung des EU-Rechts
- Bank
- Bankrecht
- EUROPÄISCHE UNION
- Finanzaufsicht
- finanzielles Risiko
- FINANZWESEN
- Freier Kapitalverkehr
- Geld- und Kreditwesen
- Geldwirtschaft
- Liquidität
- PRODUKTION, TECHNOLOGIE UND FORSCHUNG
- Recht der Europäischen Union
- Risikomanagement
- technische Norm
- Technologie und technische Regelungen
- UNTERNEHMEN UND WETTBEWERB
- Unternehmensverwaltung
- vereinheitlichter Kontenrahmen
- Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
- WIRTSCHAFT