Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher

Auf einen Blick 20-03-2019

Im Zuge ihrer Bemühungen um die verbesserte Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften hat die Kommission eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher vorgeschlagen. Mit dem Vorschlag, der als Teil der „Neuen Rahmenbedingungen für die Verbraucher“ vorgestellt wurde, soll es Verbrauchern in der gesamten EU ermöglicht werden, mithilfe von Verbandsklagen Schadensersatz von Unternehmen zu fordern, die ihre Rechte verletzt haben. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich während der März-II-Plenartagung über seinen Standpunkt in erster Lesung abstimmen.