Umsetzung des Vertrags von Marrakesch

Auf einen Blick 27-06-2017

Ziel des Vertrags von Marrakesch ist die Vereinfachung des Zugangs zu veröffentlichen Werken für blinde, sehbehinderte und anderweitig lesebehinderte Personen. Im Mai 2016 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung und eine Richtlinie zur Umsetzung des Vertrags in der Europäischen Union vor. Im März 2017 legte der Rechtsausschuss eine Reihe von Änderungsvorschlägen vor. Im Mai 2017 wurde im Rahmen interinstitutioneller Trilogverhandlungen ein Konsens vereinbart. Über den vereinbarten Text wird in der Plenarsitzung im Juli abgestimmt.