Umsetzung des Vertrags von Marrakesch
Auf einen Blick
27-06-2017
Ziel des Vertrags von Marrakesch ist die Vereinfachung des Zugangs zu veröffentlichen Werken für blinde, sehbehinderte und anderweitig lesebehinderte Personen. Im Mai 2016 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung und eine Richtlinie zur Umsetzung des Vertrags in der Europäischen Union vor. Im März 2017 legte der Rechtsausschuss eine Reihe von Änderungsvorschlägen vor. Im Mai 2017 wurde im Rahmen interinstitutioneller Trilogverhandlungen ein Konsens vereinbart. Über den vereinbarten Text wird in der Plenarsitzung im Juli abgestimmt.
Auf einen Blick
Über dieses Dokument
Art der Veröffentlichung
Verfasser
Politikbereich
Schlagwortliste
- BILDUNG UND KOMMUNIKATION
- Buchindustrie
- Forschung und geistiges Eigentum
- Hilfsmittel für Behinderte
- Kommunikation
- Kultur und Religion
- Leben in der Gesellschaft
- literarisches und künstlerisches Eigentum
- Mensch mit körperlicher Behinderung
- PRODUKTION, TECHNOLOGIE UND FORSCHUNG
- RECHT
- Recht auf Kultur
- Rechte und Freiheiten
- SOZIALE FRAGEN
- Urheberrecht