Der GFEA und das Außenmandat der EIB
Auf einen Blick
31-01-2018
Im September 2016 hat die Kommission Vorschläge zur Änderung der Verordnung über den Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (GFEA) und des Beschlusses über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union (Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern, auch Außenmandat genannt) unterbreitet. Die nach achtmonatigen Trilogverhandlungen getroffene Vereinbarung über die Vorschläge muss in der Februar-I-Plenartagung per Abstimmung bestätigt werden.
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