Statut und Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen

Auf einen Blick 11-04-2018

Europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen werden derzeit durch eine EU Verordnung aus dem Jahr 2014 reguliert, in der festgelegt ist, dass politische Parteien über eine Rechtspersönlichkeit verfügen, wodurch sie Zugang zu Mitteln aus dem EU-Haushalt erhalten. Im September 2017 legte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der bestehenden Verordnung vor, um im Vorfeld der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 auf gewisse Unzulänglichkeiten einzugehen. Das Europäische Parlament soll in der Plenartagung im April über diesen Vorschlag abstimmen.