Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)

Auf einen Blick 26-09-2018

Seit der Einrichtung von Eurojust im Jahr 2002 wurde die Agentur zu einem wichtigen Akteur bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Angesichts des in den nächsten Jahren zu erwartenden Anstiegs der internationalen Kriminalität muss ihre Stellung gestärkt und ihre Effizienz bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität gesteigert werden. Dies wird durch Artikel 85 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ermöglicht. In der Oktober-I-Plenartagung soll das Parlament über den Vorschlag für eine Verordnung abstimmen, der auf die Modernisierung des Rechtsrahmens der Agentur und auf die Straffung ihrer Funktionsweise und ihres Aufbaus abzielt.