Schutz von Arbeitnehmern vor Karzinogenen und Mutagenen: Zweiter Vorschlag
Die Europäische Kommission hat ein in mehrere Phasen gegliedertes Verfahren zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG (Richtlinie über Karzinogene und Mutagene – KM-Richtlinie) eingeleitet, um den Anwendungsbereich der Richtlinie zu erweitern und Arbeitsplatzgrenzwerte für verschiedene krebs- oder mutationserregende chemische Wirkstoffe aufzunehmen bzw. zu überarbeiten. Bei dem zweiten Vorschlag zur Änderung der KM-Richtlinie geht es um sieben weitere Wirkstoffe. Dabei handelt es sich um eine der Initiativen zu einer Gemeinsamen Erklärung, bei denen sich Parlament, Rat und Kommission verpflichtet haben, sie vorrangig zu behandeln. Die in Trilog-Verhandlungen erzielte Einigung über den Vorschlag muss nun in Abstimmungen bestätigt werden, die während der Plenartagung im Dezember stattfinden sollen.
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