Europäisches Strafregisterinformationssystem

Auf einen Blick 06-03-2019

Im März soll das Europäische Parlament im Plenum über zwei Legislativvorschläge zur Erweiterung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) abstimmen. Über das ECRIS können Richter und Staatsanwälte Informationen über Vorstrafen einzelner Unionsbürger beantragen. Allerdings ist der Zugang zu Informationen über Drittstaatsangehörige, die in der EU verurteilt wurden, im Rahmen des derzeitigen Systems nicht problemlos möglich. Durch die neuen Vorschriften soll diese Lücke geschlossen werden.