Überarbeitung der Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Auf einen Blick
16-04-2019
Rund 14 Millionen EU-Bürger leben außerhalb ihres Heimatlandes. Die für sie geltenden Systeme der sozialen Sicherheit werden von den jeweiligen Mitgliedstaaten festgelegt. Die Kommission hat vorgeschlagen, die derzeitigen Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anzupassen. Zwischen dem Ratsvorsitz und dem Europäischen Parlament wurde eine vorläufige Einigung erzielt, die jedoch in der Sitzung des AStV vom 29. März 2019 abgelehnt wurde. Das Parlament wird das Dossier auf seiner Plenartagung April II erörtern.
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