Überprüfung der e-Datenschutz-Richtlinie

Briefing 03-02-2017

Seit Annahme der Richtlinie 2002/58 über Datenschutz in der elektronischen Kommunikation haben sich die technologischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen stark verändert. Trotz der gezielten Änderungen aus dem Jahr 2009 wird der aktuelle Text der Richtlinie den Entwicklungen im Sektor und in Bezug auf Verbrauchergewohnheiten nicht mehr in vollem Maße gerecht. Wesentliche Veränderungen in diesem Bereich entstanden unter anderem durch neuartige Akteure auf dem Markt und die verbreitete Nutzung von Online-Diensten, zum Beispiel zum Versenden von Direktnachrichten. Diese können möglicherweise auch Auswirkungen auf die Wirksamkeit der bestehenden e-Datenschutz-Bestimmungen mit sich bringen. Zudem wurde durch die Annahme der Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2016 der Rechtsrahmen zum Datenschutz verändert, wodurch infrage gestellt werden könnte, welche Bedeutung die e-Datenschutz- Richtlinie noch hat und inwieweit sie in Einklang mit den neuen Rechtsvorschriften steht.