Der Europäische Rat und der mehrjährige Finanzrahmen

Briefing 21-02-2018

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon erhielt der MFR zum ersten Mal eine Rechtsgrundlage in den EU-Verträgen und für seine Annahme wurde ein neues Verfahren eingeführt. Der MFR ist heute in einer Verordnung festgelegt, die der Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments annimmt. Bei der Festlegung des MFR für die Zeit nach 2020 wird dieses neue Verfahren nach den Verhandlungen über den MFR 2014–2020 zum zweiten Mal vollständig angewendet. Im Vertrag von Lissabon wurde der Europäische Rat auch zu einem der sieben Organe der Europäischen Union bestimmt, und seine Rolle und Befugnisse wurden festgelegt. Gemäß Artikel 15 Absatz 1 EUV gibt der „Europäische Rat [...] der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest.“ Ferner wird der Europäische Rat „nicht gesetzgeberisch tätig“. Trotz dieses Verbots der Ausübung gesetzgeberischer Aufgaben und obwohl dem Europäischen Rat in den Finanzvorschriften der Verträge (Artikel 310 bis 324 AEUV) keine offizielle Rolle zugewiesen wird, spielte er – wie dies bereits vor dem Vertrag von Lissabon der Fall – bei den Verhandlungen über den MFR 2014–2020 eine zentrale Rolle. Auf der Grundlage seiner Aufgabe, die „allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten“ festzulegen, nahm der Europäische Rat ausführliche Schlussfolgerungen zum MFR an, mit denen die Obergrenzen des MFR und die Finanzausstattung aller Politikbereiche für den siebenjährigen Zeitraum des MFR bestimmt werden sollten. Das Europäische Parlament betrachtete in seiner Entschließung vom 15. April 2014 zu den Verhandlungen über den MFR 2014–2020: Erkenntnisse und weiteres Vorgehen die Auswirkungen der Beteiligung des Europäischen Rats auf die Befugnisse des Parlaments als besonders besorgniserregend. Die Aspekte, die bei der Bewertung des MFR und seines Verhandlungsprozesses am häufigsten betrachtet werden, sind der Gesamtumfang des Haushalts, Eigenmittel, nationale Verhandlungspositionen und die Spannungen zwischen Nettoempfänger- und Nettozahlerländern. Der Rolle des Europäischen Rates wurde bislang nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. In diesem Briefing werden die Mitwirkung des Europäischen Rates am Prozess der Annahme des MFR 2014–2020 während der einzelnen Verhandlungsphasen untersucht und die Bedenken des Europäischen Parlaments in dieser Hinsicht dargestellt. Ferner werden ein vorläufiger Zeitplan und mögliche Etappenziele für die Verhandlungen über den MFR nach 2020 vorgelegt und die mögliche Rolle des Europäisches Rates bei diesem Prozess beleuchtet; damit wird der Versuch einer ersten Bewertung möglicher Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu den Verhandlungen über den MFR 2014–2020 unternommen.