Reform des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste

Briefing 25-08-2016

Für September 2016 wird eine Reihe legislativer und nicht-legislativer Vorschläge zur Reform des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation erwartet. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Briefings war die REFIT-Bewertung des bestehenden Rahmens noch nicht abgeschlossen; sie dürfte erst mit den Vorschlägen veröffentlicht werden. In der Zwischenzeit wurde die Wirksamkeit des Rahmens insgesamt für die Förderung des Wettbewerbs und, bis zu einem gewissen Grad, der Interessen der Bürger durch die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation, die 2015 von der Europäischen Kommission veranlasst worden war, bestätigt. Auch die Relevanz und der Zusatznutzen des Rahmens für die EU bestätigten sich; die Interessenträger stimmten zu, dass eine gewisse Vorabregulierung der Branche für die Wahrung des Wettbewerbs in Zukunft weiterhin erforderlich sei. Neben weiteren Studien und Veröffentlichungen, die sich der Analyse der Umsetzung des Rahmens widmen, lieferte die Konsultation dagegen auch Anhaltspunkte dafür, dass das Ergebnis der Schaffung eines echten Binnenmarktes für elektronische Kommunikation weiterhin durchwachsen bleibt. Insbesondere lassen sich weiterhin eine Fragmentierung des Marktes und ein gewisses Maß an Uneinheitlichkeit bei den von den nationalen Regulierungsbehörden verfolgten Regulierungsansätzen feststellen. Auch in Bezug auf die Effizienz wurde Verbesserungspotenzial festgestellt.