Europäische Risikokapitalfonds und Fonds für soziales Unternehmertum

Briefing 12-10-2016

Die verfügbaren Nachweise zeigen, dass für die mangelnde Inanspruchnahme von EuVECA und EuSEF verschiedene mögliche Gründe vorhanden sind. Einige Probleme könnten in Bezug zum europäischen Risikokapitalmarkt als Ganzes stehen: seine begrenzte Größe und sein historischer Mangel an Renditen. Aufgrund der häufigeren Inanspruchnahme von Anlagemodellen gemäß der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds bestehen jedoch eindeutig einige spezifische Probleme in Verbindung mit den beiden vorliegenden Modellen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll einigen der zentralen Probleme entgegengewirkt werden, die von den Interessenträgern hervorgehoben wurden, insbesondere der uneinheitlichen Umsetzung der Verordnungen. Die Verordnungen sind jedoch erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit in Kraft, was eine Beurteilung jeglicher langfristiger Auswirkungen der Anlagemodelle schwierig macht. Auch der Mangel an quantitativen Daten beeinträchtigt teilweise eine Beurteilung, die hauptsächlich auf Konsultationen mit Interessenträgern beruht, die sich an diesen Initiativen der Kommission beteiligen. Um sicherzustellen, dass alle potenziellen Hindernisse für die Inanspruchnahme dieser Anlagemodelle untersucht werden, hätten größere Anstrengungen unternommen werden können, um Stellungnahmen von Interessenträgern einzuholen, insbesondere von potenziellen Beteiligungsnehmern, d. h. Start-ups und sonstige Kleinunternehmen, sowie von Verwaltern, die derzeit Fonds mit der Bezeichnung „EuVECA“ und „EuSEF“ verwalten. Obwohl in dem Vorschlag eindeutig der Bedarf für eine frühzeitige Überprüfung festgehalten ist, hätte eine umfangreichere Evaluierung einschließlich sämtlicher verordnungsrechtlicher Überprüfungsmaßnahmen aus Gründen der Kohärenz einen klareren Überblick bieten und diese Anlagemodelle in einen eindeutigeren allgemeineren Kontext aller gemeinsamen Anlagenwerkzeuge stellen können. Während die derzeitige Überprüfung und die Konsultationen die meisten Bereiche abdecken, für die vom Parlament eine Evaluierung vorgesehen ist, sollten unbedingt weiterhin die richtigen Überwachungsinstrumente zur Verfügung stehen, um die Inanspruchnahme der Anlagemodelle zu überwachen und feststellen zu können, welche Auswirkungen die Anpassungen der Modelle möglicherweise auf die Anleger und Beteiligungsnehmer sowie auf die geografische Verteilung des Risikokapitals in der EU haben werden.