Politische Maßnahmen der EU im Interesse der Bürger: Terrorismusbekämpfung

Briefing 28-06-2019

Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch den Terrorismus weltweit engagiert sich die Europäische Union (EU) mehr denn je bei der Terrorismusbekämpfung. Für die Bekämpfung von Kriminalität und die Wahrung der Sicherheit sind zwar in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich; die EU bietet allerdings Instrumente für die Zusammenarbeit, die Koordinierung und (in gewissem Umfang) die Harmonisierung sowie finanzielle Unterstützung, um gegen dieses grenzüberschreitende Phänomen vorzugehen. Darüber hinaus ist das Handeln der EU über ihre eigenen Grenzen hinweg von der Prämisse geprägt, dass ein Zusammenhang besteht zwischen Entwicklung und Stabilität sowie zwischen interner und externer Sicherheit. Die Ausgaben der EU für die Terrorismusbekämpfung sind im Laufe der Jahre gestiegen und sollen dies auch in Zukunft tun; so soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden verbessert und die für die Sicherheit zuständigen EU-Einrichtungen wie Europol und eu-LISA stärker unterstützt werden können. Auch die für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten vorgesehenen Mittel wurden aufgestockt, unter anderem durch das Stabilitäts- und Friedensinstrument (IcSP). Seit 2014 wurden zahlreiche neue Vorschriften und Instrumente verabschiedet: Die betroffenen Bereiche reichen von der Vereinheitlichung der Begriffsbestimmungen terroristischer Straftaten und der entsprechenden Sanktionen über den Informations- und Datenaustausch, den Grenzschutz und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung bis hin zur Regulierung von Feuerwaffen. Zur Bewertung der Wirksamkeit der bestehenden Instrumente und zur Bestimmung von Lücken und möglichen künftige Vorgehensweisen hat das Europäisches Parlament den Sonderausschuss Terrorismus (TERR) eingerichtet, der im November 2018 seinen Bericht vorlegte. Der Sonderausschuss TERR gab umfassende Empfehlungen für umgehende und längerfristige Maßnahmen zur Terrorismusprävention, Bekämpfung der Ursachen, zum Schutz der Unionsbürger und zur bestmöglichen Unterstützung der Opfer ab. Im Einklang mit diesen Empfehlungen werden sich die zukünftigen EU-Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung sehr wahrscheinlich auf die Reaktion auf existierende und neue Bedrohungen, die Bekämpfung von Radikalisierung – unter anderem durch die Verhinderung der Verbreitung von Terrorpropaganda im Internet – und die Steigerung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastruktur konzentrieren. Die zu erwartenden Entwicklungen umfassen darüber hinaus einen besseren Informationsaustausch, einschließlich geplanter Interoperabilität, zwischen den sicherheits- und grenzbezogenen EU-Datenbanken sowie die Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten auf EU-Ebene durch die vorgeschlagene Erweiterung des Mandats der jüngst eingerichteten Europäischen Staatsanwaltschaft. Dies ist die aktualisierte Fassung eines Briefings, das vor der Europawahl 2019 veröffentlicht wurde.