Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments: Sicherstellung von mehr Transparenz und Effizienz ab Januar 2017
Mit der letzten allgemeinen Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, die am 16. Januar 2017 in Kraft getreten ist, sollte die Transparenz und Effizienz der parlamentarischen Arbeit verbessert werden. Unter den vielen Änderungen sollten die verstärkte Berücksichtigung des Verhaltens der Mitglieder, die Umgestaltung der Schwellen für Anträge zum Verfahren, die verbesserte Transparenz in Bezug auf den Beschluss, Verhandlungen im Rahmen der verschiedenen Stufen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu beginnen, die Aufhebung der schriftlichen Erklärungen und die Änderung der Höchstanzahl von zulässigen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung hervorgehoben werden. Diese und weitere Änderungen, die erforderlich waren, um eine Anpassung an die Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung von 2016 sicherzustellen, wurden eingeführt, um für Klarheit zu sorgen, bestehende Verfahren einzuarbeiten und Redundanzen oder Inkohärenzen zu korrigieren.
Eingehende Analyse
Über dieses Dokument
Art der Veröffentlichung
Verfasser
Schlagwortliste
- Ausarbeitung des EU-Rechts
- Ausschuss EP
- Betriebsordnung
- EUROPÄISCHE UNION
- europäischer Abgeordneter
- Fraktion (EP)
- Institutionen der Europäischen Union und Europäischer Öffentlicher Dienst
- Interinstitutionelle Beziehungen (EU)
- Parlament
- parlamentarische Abstimmung
- parlamentarische Arbeit
- parlamentarische Kontrolle
- Parlamentssitzung
- Politische Partei
- politische Parteien
- POLITISCHES LEBEN
- Politisches Leben und öffentliche Sicherheit
- politisches Verhalten
- Recht der Europäischen Union
- Transparenz des Entscheidungsprozesses
- Zuständigkeit des EP
- Änderungsantrag