Freiheit der Meinungsäußerung, eine rechtsvergleichende Perspektive - Deutschland

Studie 29-10-2019

Diese Studie ist Teil eines umfassenderen Projekts, mit dem die Grundlagen für einen Vergleich der Rechtsvorschriften gelegt werden sollen, die für das Recht auf freie Meinungsäußerung in verschiedenen Rechtsordnungen gelten. Auf den folgenden Seiten werden unter Bezugnahme auf Deutschland und im Zusammenhang mit dem Thema der Studie die geltenden Rechtsvorschriften, die wichtigste Rechtsprechung und der Begriff „Recht auf freie Meinungsäußerung” mit seinen derzeitigen und künftigen Grenzen vorgestellt. Den Abschluss bilden einige Schlussfolgerungen zu möglichen Lösungsansätzen, mit denen auf künftige Herausforderungen reagiert werden könnte. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Deutschland geprägt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sie fasst die Schutzbereiche der Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG (insbesondere Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit) weit, lässt dafür aber auch Eingriffe in weitem Umfang – auf der Basis der Schrankenregelung in Art. 5 Abs. 2 GG – zu. Anforderungen stellt das Gericht dabei weniger an die Schrankengesetze als an deren Anwendung und Auslegung im Einzelfall.