Der EU-Aktionsplan für die Gleichstellung 2016–2020 im Jahr Eins: Bewertung der europäischen Umsetzung

Studie 11-10-2017

Diese Bewertung des ersten Umsetzungsjahres des EU-Aktionsplans für die Gleichstellung 2016-2020 (GAP II) wurde begleitend zu der Ausarbeitung des Umsetzungsberichts zu diesem Thema durch die Ausschüsse DEVE und FEMM erstellt. Die vorliegende Studie hat gezeigt, dass es zwar noch zu früh ist, eine umfassende Beurteilung der Auswirkungen von GAP II vorzunehmen, die EU jedoch den Begriff der Geschlechtergleichstellung und Teilhabe von Frauen in Partnerstaaten in ihrem Diskurs grundlegend und durchgängig berücksichtigt. Darüber hinaus hat sie eine Reihe von Lehren aus ihrer Erfahrung mit dem vorhergehenden Aktionsplan für die Gleichstellung 2010-2015 (GAP I) gezogen. Zu den Schlüsselerfolgen von GAP II gehören: ein besseres Verständnis für die Grundlagen der Geschlechtergleichstellung, einschließlich der Rolle von Männern, die Teilhabe von Frauen zu begünstigen; Fortschritte in Richtung eines Wandels der EU-Institutionskultur auf Hauptsitz- und Delegationsebene; intelligentere Investitionen von Personal- und Finanzressourcen im Bereich Geschlechterparität; die Verwendung klar festgelegter Leitlinien für die Umsetzung des Programms; und die verbesserte Überwachung der jeweiligen Maßnahmen. Es bestehen jedoch nach wie vor einige Schwachstellen, insbesondere bei dem Schwerpunkt auf bestimmten Facetten der EU-Außentätigkeiten und der unverhältnismäßig starken Konzentration auf quantitativen Bewertungen von Programmen und Maßnahmen, anstatt die Qualität der Umsetzung zu bewerten. Nachhaltige Veränderungen auf dem Gebiet der Teilhabe von Frauen und Geschlechterparität in den Partnerstaaten erfordern einen konsequenten und langfristigen Einsatz der EU, eine stärkere Anpassung der EU-Maßnahmen an die lokalen Gegebenheiten, ein regions- und ebenenübergreifendes politisches Engagement der EU, eine verbesserte einschlägige Weiterbildung und deren Verfügbarmachung für lokale Adressaten, sowie die Verfolgung eines „gesamtgesellschaftlichen“ Ansatzes parallel zu einem „regierungsweiten“ Ansatz bei der Zusammenarbeit mit Partnerstaaten.