Briefing zu den Ergebnissen des Ausschusses „Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter“ im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter während der Legislaturperiode 2014–2019 (Briefing + Anhang)

Briefing 15-05-2019

Die Förderung gleicher wirtschaftlicher Unabhängigkeit für Frauen, die Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, die Förderung des Geschlechtergleichgewichts in den Entscheidungsgremien, die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Förderung der Geschlechtergleichstellung zählen zu den Zielen der Europäischen Union. Verglichen mit der übrigen Welt kann die Stellung der Frau in der EU als positives Beispiel dienen, denn die Union ist laufend bemüht, ihre politischen Maßnahmen und Strategien sowie ihre Rechtsvorschriften im Hinblick auf Frauenrechte und Geschlechtergleichstellung weiter zu verbessern. Das Europäische Parlament spielt seit Langem eine sehr aktive Rolle in der Politik zur Chancengleichheit, vor allem durch seinen Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM). Im vorliegenden Briefing wird die nun zu Ende gegangene Legislaturperiode (2014–2019) in den Blick genommen, um eine Bestandsaufnahme der Tätigkeiten des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter durchzuführen, mit denen darauf abgezielt wird, in verschiedenen Lebensbereichen einen Beitrag zum Geschlechtergleichgewicht zu leisten.