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Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung
Kurzdarstellungen zur EU 01-06-2017
Die Europäische Union ergänzt die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Rechts der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung durch Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bzw. durch den Erlass von Mindestvorschriften in Form von Richtlinien.