Die Rechte der Bürger hochhalten 

Jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzt, ist automatisch ein europäischer Bürger.

Die Unionsbürgerschaft bringt bestimmte Rechte mit sich. Diese Rechte sind in den Artikeln 18 bis 25 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.

Europäische Bürger haben das Recht

  • sich in der EU frei zu bewegen und aufzuhalten,
  • nicht aufgrund ihrer Nationalität diskriminiert zu werden,
  • in Kommunalwahlen und bei Wahlen zum Europäischen Parlament ungeachtet ihres Wohnorts in der EU ihre Stimme abzugeben und sich als Kandidat aufstellen zu lassen,
  • Hilfe der Botschaft oder des Konsulats eines anderen EU-Landes in Anspruch zu nehmen, wenn sie sich außerhalb der EU befinden und ihr eigenes Land dort nicht über eine Botschaft oder ein Konsulat verfügt. In diesem Fall sollte die Botschaft oder das Konsulat alle EU-Bürger genauso behandeln, wie sie bzw. es ihre eigenen Bürger behandeln würde.

Petitionsrecht

Europäische Bürger haben außerdem das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten.

Diese Petitionen müssen sich auf Angelegenheiten beziehen, die die Bürger direkt betreffen und die in den Zuständigkeitsbereich der Union fallen. Petitionen können von Einzelpersonen oder von mehreren Personen gemeinsam eingereicht werden.

Dieses Recht ist in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 44) verankert.

Dieses Recht gilt nicht nur für EU-Bürger. Vielmehr kann jede Person mit Wohnsitz in der EU eine Petition an das Parlament richten.

Die Petitionen gehen an den Petitionsausschuss des Parlaments, der diese prüft.

Das Recht, sich über Missstände in der Verwaltungstätigkeit zu beschweren

Europäische Bürger haben das Recht, den Europäischen Bürgerbeauftragten aufzufordern, Fälle von Missständen in der Verwaltungstätigkeit von Organen, Einrichtungen, Ämtern oder Agenturen der EU zu untersuchen.

Wiederum gilt dieses Recht nicht nur für EU-Bürger. Jede Person mit Wohnsitz in der EU kann den Bürgerbeauftragten um eine Untersuchung bitten.

Europäische Bürgerinitiative

Europäische Bürger können sich auch an einer Europäischen Bürgerinitiative beteiligen.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde diese Initiative geschaffen, die besagt, dass eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten die Kommission auffordern können, einen Vorschlag für eine EU-Rechtsvorschrift vorzulegen. Die Kommission muss dann prüfen, ob der Vorschlag ein Thema betrifft, das in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.