Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

Zur Vorbereitung der Arbeit des Europäischen Parlaments im Plenum verteilen sich die Abgeordneten auf ständige Ausschüsse, die jeweils für bestimmte Bereiche zuständig sind. Es gibt 20 parlamentarische Ausschüsse. Ein Ausschuss umfasst zwischen 25 und 88 EU-Abgeordnete und verfügt über einen Vorsitz, stellvertretende Vorsitzende und ein Sekretariat. Die politische Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt die Zusammensetzung des Plenums wider.

Die Ausschüsse erstellen, ändern und billigen Legislativvorschläge und Initiativberichte. Sie prüfen die Vorschläge der Kommission und des Rates und verfassen gegebenenfalls Berichte, die im Plenum vorgestellt werden.

Das Parlament ist darüber hinaus befugt, nichtständige Ausschüsse zu spezifischen Themen und ständige Untersuchungsausschüsse bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht oder Missständen bei der Anwendung desselben einzusetzen.