Bereitstellung von Informationen über Möglichkeiten zur Lösung der Situation
Die Koordinatorin kann Sie unterstützen, indem sie Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigt, die Ihnen offenstehen, um die Situation schnellstmöglich zu lösen.
Dies tun wir auf unparteiische und neutrale Weise, geleitet vom Grundsatz des Kindeswohls und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Ihr Kind das Recht hat, Beziehungen und Kontakt zu beiden Elternteilen zu pflegen, wenn dies seinem Wohl nicht entgegensteht.
Bitte beachten Sie, dass die Koordinatorin unter keinen Umständen Rechtsberatung oder Rechtshilfe leisten kann.
Hilfe bei komplexen Verfahren
Das Büro der Koordinatorin arbeitet eng mit nationalen und internationalen Einrichtungen, Interessenträgern und Experten bei der elterlichen Kindesentführung und anderen grenzüberschreitenden Familienangelegenheiten zusammen. Wir können Ihnen gegebenenfalls mit Informationen über mögliche Maßnahmen zur Lösung der Situation weiterhelfen.
Da die Hilfe der Koordinatorin keine Rechtsberatung oder Rechtshilfe darstellt, sind die bereitgestellten Informationen selbstverständlich als Ergänzung zur professionellen Rechtsberatung durch Ihre Rechtsanwälte zu betrachten und können diese nicht ersetzen.
Bereitstellung von Informationen über Mediation als Alternative zu Gerichtsverfahren
Mediation kann in konfliktreichen Familienangelegenheiten wie grenzüberschreitenden Kindesentführungen und Streit um das Sorge‑ und das Umgangsrecht sehr wirksam sein, da die Eltern von unparteiischen und erfahrenen Mediatoren beraten werden. Internationale Mediatoren sind geschulte Spezialisten, die mit der Komplexität derartiger Fälle vertraut sind.
Mediation kann Ihnen helfen, in einem sicheren und neutralen Umfeld mit Ihrer ehemaligen Partnerin bzw. Ihrem ehemaligen Partner zu sprechen und eine freiwillige, realisierbare und kindzentrierte Lösung zu finden, die für beide Elternteile annehmbar ist, Ihnen aber vor allem dabei helfen wird, die Bedürfnisse des Kindes im Blick zu haben und dafür zu sorgen, dass das Kindeswohl geschützt wird. Außerdem lassen sich damit langwierige und teure Auseinandersetzungen vor Gericht vermeiden.
Wir können erklären, wie Mediation funktioniert, und werden gegebenenfalls versuchen, Ihnen diese Option nahezulegen.
Wenn Sie mehr über Mediation wissen möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail, damit wir Ihnen die entsprechenden Informationen zukommen lassen können. Wir können Ihnen helfen, in Ihrem Land Mediatoren zu finden, die in grenzüberschreitenden Familienkonflikten und insbesondere in Fällen von Kindesentführung geschult sind.
Erfahrene internationale Mediatoren können Sie auch über das EU‑Netzwerk der Familienmediatoren und das Internationale Mediationszentrum für Familienkonflikte und Kindesentführung (MiKK) finden.
Der Weg zu professionellen Rechtsanwälten und zur Rechtshilfe
Rückgabeverfahren und andere grenzüberschreitende Familienstreitigkeiten sind komplex, daher fordern wir Sie nachdrücklich auf, sich von Rechtsanwälten beraten zu lassen, die über Fachwissen und Erfahrung im Bereich solcher gerichtlicher Verfahren verfügen.
Die zentralen Behörden in den EU‑Ländern können Ihnen Näheres zu Rechtsanwälten, die auf diesem Gebiet in jedem Land arbeiten, mitteilen.
Sie können auch das Netzwerk Lawyers in Europe focusing on international Parental Child Abduction (Netzwerk der Rechtsanwälte in Europa mit Spezialgebiet internationale elterliche Kindesentführung) (LEPCA) hinzuziehen. Dieses Netzwerk von privaten Praktikern, Rechtsanwälten und Angehörigen von Rechtsberufen befasst sich mit Fällen internationaler Kindesentführung. Das Netzwerk wurde 2012 als Ergebnis zweier europäischer Projekte eingerichtet.
Wenn Ihr Kind in ein Land entführt wurde, in dem das Haager Übereinkommen vom Jahr 1980 keine Gültigkeit hat, können wir Sie außerdem über mögliche lokale Maßnahmen informieren.
Gerichtliche Verfahren zu grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten können teuer sein. Wenn Sie Rechtshilfe benötigen, finden Sie beim E-Justizportal detaillierte Hinweise, wie Sie Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat erhalten können. Die zentrale Behörde kann Sie ebenfalls über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten beraten.