Informationsreisen

Ein Ausschuss kann beschließen, Informationsreisen in einen Mitgliedstaat, in ein Land außerhalb der EU oder zu internationalen Konferenzen zu veranstalten. Informationsreisen werden im Rahmen der dem Ausschuss übertragenen Befugnisse mit einer begrenzten Anzahl von Mitgliedern des Ausschusses durchgeführt. Ein Ausschuss kann zudem eine dreiköpfige Delegation für eine Dauer von höchstens drei Tagen zu den Agenturen entsenden, für die er hauptsächlich zuständig ist. Auf dieser Website finden Sie alle zu spezifischen Informationsreisen verfügbaren Informationen.