Behörde 

Seit 1. Januar 2017 erfolgt die Eintragung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen nach einem neuen System.

Die neuen Vorschriften können der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2016 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen („Verordnung Nr. 1141/2014“) entnommen werden, mit der eine Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen („die Behörde“) eingerichtet wird.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R1141 

Die Behörde wurde zum Zweck der Eintragung, Kontrolle und Sanktionierung von europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 eingerichtet.

Die Website der Behörde kann unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.appf.europa.eu