Vergabe öffentlicher Aufträge 

Das Europäische Parlament ist gemäß der Verordnung über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 (Haushaltsordnung)) verpflichtet, für die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen Ausschreibungen durchzuführen.

Für die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt unter anderem der Grundsatz der Transparenz, der eine angemessene vorhergehende Veröffentlichung erfordert, wenn solche Verfahren eingeleitet werden.

1. Öffentliche Aufträge mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung

Die in dieser Rubrik bereitgestellten Informationen betreffen die öffentlichen Aufträge des Europäischen Parlaments und werden gemäß Anhang I Nummern 2 und 3 der Haushaltsordnung und auf der Grundlage von Anhang I Nummer 5 der Haushaltsordnung veröffentlicht, die zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union verpflichten. Die Veröffentlichung von Informationen auf der vorliegenden Website erfolgt lediglich zur Information und ersetzt nicht die amtliche Veröffentlichung im Amtsblatt. Für die in dieser Rubrik aufgeführten Ausschreibungen wird eine Bekanntmachung in der Reihe S des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht, und sie können online in der TED-Datenbank abgerufen werden, die täglich im Internet aktualisiert wird.

Unterhalb der in der Richtlinie festgelegten Schwellenwerte können Ausschreibungen an eine begrenzte Zahl von Bietern gerichtet werden, die nach einer Aufforderung zur Interessenbekundung ausgewählt wurden. Die vorliegende Rubrik umfasst auch Aufforderungen zur Interessenbekundung.

Die Auftragsunterlagen sind auch für jede aufgeführte Ausschreibung verfügbar.

2.Aufträge mit einem Wert von mehr als 15 000 EUR und unterhalb der in der Richtlinie 2014/24/EU festgelegten Schwellenwerte, die im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben werden sollen

Die in dieser Rubrik enthaltenen Informationen betreffen die öffentlichen Aufträge des Europäischen Parlaments, die gemäß Anhang I Nummer 3 der Haushaltsordnung veröffentlicht werden.

Diese Informationen beziehen sich auf die wesentlichen Aspekte des Vergabeverfahrens, einschließlich der Frist für die Einreichung der Angebote sowie der für weitere Auskünfte zuständigen Stelle. Der nachstehende Link ermöglicht den Zugriff auf eine Excel-Datei, in der die Aufträge, aufgeschlüsselt nach den Generaldirektionen des Europäischen Parlaments, aufgeführt sind.

Aus der Richtlinie 2014/24/EU ergeben sich die folgenden Schwellenwerte, die seit dem 1. Januar 2022 gelten:

  • 140 000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
  • 5 382 000 EUR bei Bauaufträgen