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Der Präsident des Europäischen Parlements

  Josep Borrell Fontelles Der Präsident führt in den Plenarsitzungen des Parlaments den Vorsitz und leitet die Sitzungen der Konferenz der Präsidenten (7 Fraktionsvorsitzende) und des Präsidiums des Parlaments (14 Vizepräsidenten).
Der Präsident ist für die Anwendung der Geschäftsordnung des Parlaments verantwortlich und leitet folglich sämtliche Arbeiten des Parlaments und seiner Organe.

Der Präsident vertritt das Parlament in allen Rechtsfragen.


  Der Präsident hält vor jeder Tagung des Europäischen Rates eine Rede, in der er den Standpunkt des Parlaments zu den auf der Tagesordnung stehenden und mit den Staats- und Regierungs-chefs erörterten Themen zum Ausdruck bringt.

Der Präsident vertritt das Parlament in seinen internationalen Beziehungen und unternimmt in diesem Rahmen offizielle Reisen innerhalb und außerhalb der EU.

Der Präsident stellt durch seine Unterschrift den Haushaltsplan der EU fest, nachdem das Parlament in zweiter Lesung darüber abgestimmt hat. Im Laufe des Verfahrens führt er in den Konzertierungsdelegationen EP/Rat den Vorsitz.

Der Präsident kann im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens mit dem Rat den Vorsitz im Vermittlungsausschuss EP/Rat übernehmen. Zusammen mit dem amtierenden Präsidenten des Rates unterzeichnet er alle nach dem Mitentscheidungsverfahren angenommenen Rechtsakte.

Wenn eine Regierungskonferenz zur Reform der Verträge stattfindet, so nimmt der Präsident an den Sitzungen der Regierungsvertreter teil, wenn diese auf Ministerebene stattfinden.