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Die Präsidentin des Europäischen Parlaments
Lebenslauf

Nicole FONTAINE wurde 1942 in der Normandie als Tochter eines Arztes und Enkelin einer Lehrerfamilie geboren; sie legt 1962 mit 20 Jahren ihr erstes juristisches Staatsexamen ab, erwirbt 1964 das Abschlußdiplom des Instituts für politische Studien in Paris und promoviert 1969 zum Doktor des öffentlichen Rechts. Als Rechtsanwältin wird sie in die Anwaltskammer des Departements Hauts-de-Seine aufgenommen.

Fast 20 Jahre lang ist Nicole FONTAINE auf nationaler Ebene beim Generalsekretariat für das katholische Bildungswesen für die komplexen Beziehungen zwischen dem privaten Bildungswesen und den staatlichen Behörden verantwortlich, zunächst als Rechtsberaterin, dann als stellvertretende Generalsekretärin von 1972 bis 1981 und schließlich als allgemeine Delegierte von 1981 bis 1984. In dieser Funktion war sie die wichtigste Ansprechpartnerin und häufig die Initiatorin beim Erlaß von Gesetzen und Vorschriften, die innerhalb von zwei Jahrzehnten den rechtlichen Rahmen für ausgewogene Beziehungen zwischen dem Staat und den dem öffentlichen Bildungswesen vertraglich verbundenen privaten Bildungseinrichtungen geprägt haben.

Ihre juristische Dissertation über die Beziehungen zwischen dem Staat und dem vertraglich verbun-denen privaten Bildungswesen, die in vier Auflagen veröffentlicht wurde und weite Verbreitung fand, gilt als unbestrittenes Standardwerk in diesem Bereich.

Nicole FONTAINE ist Mitglied des Obersten Bildungsrates von 1975 bis 1981 und gehört von 1978 bis 1981 dessen ständiger Abteilung an. Von 1980 bis 1984 ist sie Mitglied des Wirtschafts- und Sozialrates, wo sie insbesondere einen Bericht über die Buchpolitik vorlegt.

Im Juni 1984 wird sie nach der großen Demonstration der Anhänger des freien Bildungswesens in Paris, die den Frieden und die Freiheit im Schulwesen wiederherstellt, zum Mitglied des Europäischen Parlaments gewählt. In ihrer ersten Amtszeit konzentriert sie ihre parlamentarische Tätigkeit auf ein zukunftsträchtiges Thema, das gegenüber dem Vorrang der Wirtschaftsfragen noch weithin unbeachtet ist: das Europa der Bürger. In diesem Zusammenhang befaßt sie sich insbeson-dere mit Projekten betreffend die Jugend, das Gemeinschaftsleben und die gegenseitige Aner-ken-nung der Diplome, die für die berufliche Mobilität und die Niederlassungsfreiheit in der Euro-päischen Gemeinschaft von entscheidender Bedeutung ist.

Im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit gehört sie drei Parlamentsausschüssen an: dem Ausschuß für Recht und Bürgerrechte, dem Ausschuß für Kultur, Jugend, Bildung und Medien und dem Ausschuß für die Rechte der Frau.

Im Juli 1989 wird sie auf der von Simone Veil angeführten Zentrumsliste als Mitglied des Euro-päischen Parlaments bestätigt und zur Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments gewählt. In dieser Eigenschaft gehört sie dem Präsidium des Europäischen Parlaments an und vertritt das Parlament in der gemischten Delegation Europäisches Parlament - Nationale Parlamente.

Im Januar 1994 wird sie von ihrer Fraktion, der Europäischen Volkspartei, als ständiges Mitglied des Vermittlungsausschusses benannt, der im Vertrag von Maastricht eingesetzt wurde und dessen Aufgabe darin besteht, die Konflikte, die am Ende des Legislativverfahrens zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament fortbestehen, zu regeln. In diesem Ausschuß ist sie das einzige ständige französische Mitglied.

Außerdem ist sie Vorsitzende der Delegation des Europäischen Parlaments bei der COSAC (Konferenz der für Gemeinschaftsfragen zuständigen Fachorgane), die als Kooperationsgremium zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament fungiert.

Kurz vor den Europawahlen im Juni 1994 veröffentlicht sie ein Buch, durch das die Öffentlichkeit besser über das Europäische Parlament informiert werden soll, mit dem Titel: Les députés européens: Qui sont-ils? Que font-ils? (Die europäischen Abgeordneten: Wer sind sie? Was tun sie?)

Im Juni 1994 wird sie für eine dritte Legislaturperiode als europäische Abgeordnete wiedergewählt. Im Juli wird sie ebenfalls als Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments bestätigt und aufgrund der Stimmenzahl zur ersten Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments ernannt. In dieser Funktion als erste Vizepräsidentin wird sie im Januar 1997 bestätigt. In dieser Eigenschaft fungiert sie mit dem amtierenden Präsidenten des Rates der Europäischen Union als Ko-Präsidentin des Vermittlungsaus-schusses.

Im August 1997 veröffentlicht sie einen Führer der Gemeinschaftsbeihilfen mit dem Titel: L'Europe de vos initiatives (Das Europa Ihrer Initiativen), und im Oktober 1998 ein populärwissen-schaftliches Werk über den Vertrag von Amsterdam mit dem Titel: Le traité d'Amsterdam, à l'intention de ceux qui aimeraient s'intéresser à l'Europe si elle était moins obscure (Der Vertrag von Amsterdam, für diejenigen, die sich für Europa interessieren würden, wenn Europa transparenter wäre).

Auf nationaler Ebene ist Nicole FONTAINE stellvertretende Parteivorsitzende der UDF und in dieser Funktion auch Mitglied des Exekutivausschusses und des Politischen Büros der UDF.

Als zweite Kandidatin auf der von Fran?ois BAYROU angeführten Liste wird Nicole FONTAINE im Juni 1999 als europäische Abgeordnete wiedergewählt.

Als Kandidatin für das Amt des Präsidenten des Europäischen Parlaments tritt sie gegen Mario SOARES an und wird am 20. Juli 1999 im ersten Wahlgang mit der Mehrheit der Stimmen gewählt.
 
© European ParliamentResponsible Website : Hélène Lanvert