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Die Präsidentin des Europäischen Parlaments
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Pressemitteilung : Brüssel, 9. November 2000

ABGEORDNETENSTATUT: DIE KONFERENZ DER PRÄSIDENTEN UNTERSTÜTZT DIE VORSCHLÄGE VON NICOLE FONTAINE
 

Nachdem die Arbeiten der von Frau FONTAINE geleiteten Kontaktgruppe des EP Fortschritte im Konsultationsprozess mit dem Rat ermöglicht haben, hat die Präsidentin gemäß dem ihr am 27. Oktober 1999 vom EP übertragenen und von der Konferenz der Präsidenten am 15. Juni 2000 bestätigten Mandat den Fraktionen einen konsolidierten Text unterbreitet. Über diesen Text wurde in der Sitzung der Konferenz der Präsidenten vom 9. November beraten, an der auch die Mitglieder der Kontaktgruppe, einschließlich des Berichterstatters, Herrn Willy ROTHLEY, teilnahmen.

Der Entwurf der Präsidentin berücksichtigt die von der Kontaktgruppe festgestellten Übereinstimmungen zwischen den beiden Institutionen und legt Vorschläge zu den drei problematischen Punkten vor: Abgeordnetenentschädigung, Besteuerung und Vorruhestands-alter. Aus diesem Grund wird die Konferenz der Präsidenten unter Beteiligung der Mitglieder der Kontaktgruppe am 14. November mit dem amtierenden Ratspräsidenten, Herrn Pierre MOSCOVICI, zusammentreffen, um mit ihm über den Entwurf zu beraten, der ihm morgen auf informellem Wege übermittelt wird.

Falls der Rat den Entwurf befürwortet, wird der Ausschuss für Recht damit befasst, um einen Bericht für das Plenum auszuarbeiten. Gemäß dem Vertrag ist es Aufgabe des EP, das Statut nach einstimmiger Zustimmung des Rates festzulegen.

Die heute gebilligten Schwerpunkte stützen sich, wie von der Präsidentin betont wurde, sehr weitgehend auf den Bericht der hochrangigen unabhängigen Persönlichkeiten über das Abgeordnetenstatut, der dem EP im Juni dieses Jahres übergeben wurde. Es geht um die Einführung eines endgültigen Systems, gestützt auf den Grundsatz der Gleichheit aller Mitglieder des EP, die Achtung der Würde der parlamentarischen Arbeit und eine transparente und kohärente Finanzregelung, die den Grundsatz einer Erstattung der bei der Ausübung des Abgeordnetenmandats tatsächlich entstandenen Kosten festlegt.

In Bezug auf die Höhe der Entschädigung ist die Präsidentin, ebenso wie die hochrangigen Persönlichkeiten, der Auffassung, dass die bestehenden Unterschiede beseitigt werden müssen. In der Tat sind die Unterschiede so groß, dass zahlreiche Mitglieder beträchtliche Schwierig-keiten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in einem Parlament haben, das von einer beratenden Versammlung zu einem wirklichen Mitgesetzgeber geworden ist. Diese Aufgaben erfordern einen sehr intensiven Arbeitsrhythmus und ständige Reisen, um sowohl bei den Wählern präsent zu sein als auch die Aufgabe als Gesetzgeber sowie die Kontrollbefugnisse gegenüber der Exekutive wahrnehmen zu können.

Der für diese Entschädigung vorgeschlagene Betrag von monatlich 8.420 Euro entspricht den Vorschlägen der hochrangigen unabhängigen Persönlichkeiten und berücksichtigt die künftigen Zuständigkeiten, die dem EP nach der Reform der Verträge und im Hinblick auf die Erweiterung, die es zu einem wirklichen Parlament für den gesamten Kontinent werden lässt, übertragen werden.

Was die Besteuerung der Abgeordnetenentschädigung anbelangt, so würde sie nur der Gemeinschaftssteuer unterliegen, um die Gleichheit zwischen den Mitgliedern zu wahren. Selbstverständlich ist nur das Einkommen aufgrund des parlamentarischen Mandats von der nationalen Steuer ausgenommen; alle anderen nationalen Steuern finden auch weiterhin Anwendung.

Im Hinblick auf das Inkrafttreten dieses Statuts wird sich das EP verpflichten, die Kostenerstattungsregelung zu überprüfen und den Grundsatz der "Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten" anwenden. Durch sein Präsidium (Präsidentin und 14 Vizepräsidenten) wird das Parlament die Durchführungsbestimmungen erlassen, damit die neue Regelung gleichzeitig mit dem Statut in Kraft treten kann.

Ferner möchte die Präsidentin in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass das EP bereits verschiedene Maßnahmen angenommen hat, um in Erwartung einer Vereinbarung mit dem Rat über eine endgültige Regelung die Transparenz in Bezug auf die Sekretariatszulage, die für die Besoldung der parlamentarischen Assistenten verwendet wird, zu verbessern. Ab 1. Januar muss ein ordnungsgemäß abgeschlossener Arbeitsvertrag vorgelegt und die Einhaltung der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit nachgewiesen werden.

Sollten die beiden Institutionen zu einer Einigung gelangen, würde das Abgeordnetenstatut im Jahr 2004, d.h. zu Beginn der nächsten Wahlperiode, in Kraft treten.

Weitere Informationen: Jacques NANCY, Tel. 00.32.2.284.24.85, 00.32.476.96.96.72.
 
Press enquiries: Jacques NANCY, President's Spokesman
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